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    DGAP-News  171  0 Kommentare MAX Automation SE veröffentlicht Stellungnahme im Zusammenhang mit einem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2021

    DGAP-News: MAX Automation SE / Schlagwort(e): Stellungnahme
    MAX Automation SE veröffentlicht Stellungnahme im Zusammenhang mit einem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2021

    04.05.2021 / 15:13
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


    PRESSEMITTEILUNG

    Düsseldorf, 4. Mai 2021 - Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA58) nimmt Stellung im Zusammenhang mit einem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung am 28. Mai 2021.

    Die Aktionäre Herr Klaus Schulze und LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH haben verlangt, dass ihr Antrag auf Durchführung einer Sonderprüfung auf die Tagesordnung der Hauptversammlung der MAX Automation SE am 28. Mai 2021 gesetzt und bekannt gemacht wird. Dem ist die Gesellschaft nachgekommen.

    Gegenstand der Sonderprüfung sollen verschiedene Facetten des Erwerbs der AIM Gruppe durch die damalige M.A.X. Automation AG im Jahr 2013 sein.

    Der Prüfungsgegenstand deckt sich weitgehend mit dem Sachverhalt, auf den Herr Klaus Schulze bereits im Oktober 2019 seine Forderung gestützt hatte, die MAX Automation SE solle behauptete Schadensersatzansprüche der Gesellschaft in Höhe von mindestens EUR 40 Millionen gegen alle damaligen Mitglieder des Verwaltungsrats und mehrere ehemalige Organmitglieder der Gesellschaft verfolgen (vgl. Ad-hoc-Mitteilung der MAX Automation SE vom 8. Oktober 2019). In diesem Schreiben wurde auch die Durchführung eines Klagezulassungsverfahrens gemäß § 148 AktG angekündigt.

    Die MAX Automation SE hatte den Sachverhalt und die behaupteten Schadensersatzansprüche unter Hinzuziehung externer Experten, u. a. ein renommierter Universitätsprofessor und Experte des Aktienrechts sowie eine der Top-4 Prüfungsgesellschaften, intensiv geprüft. Die Gesellschaft war dabei zu dem Schluss gekommen, dass die Behauptungen nicht zutreffen und keine derartigen Schadensersatzansprüche der Gesellschaft gegen damalige oder ehemalige Organmitglieder bestehen (vgl. Ad-hoc-Mitteilung der MAX Automation SE vom 6. Dezember 2019).

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