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    Registerzensuserprobungsgesetz  153  0 Kommentare Wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Zensus ohne Befragungen

    WIESBADEN (ots) - Zensusdaten zu Bevölkerung, Bildung, Arbeitsmarkt und Wohnen
    sollen zukünftig aus öffentlichen Registern gewonnen werden

    Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, dem Gesetzentwurf der
    Bundesregierung zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus in der vom
    Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung zugestimmt. Dr. Georg Thiel,
    Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis), begrüßt den Beschluss als
    wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Zensus ohne Befragungen: "Die
    Anforderungen unserer Datennutzerinnen und -nutzer haben sich in den letzten
    Jahren tiefgreifend gewandelt: Zensusergebnisse werden häufiger, aktueller und
    tiefer regional untergliedert benötigt. Der Registerzensus ermöglicht es, die
    neuen Anforderungen kostengünstig, digital und belastungsarm zu erfüllen."

    Für den Zensus 2022 sollen letztmalig mehr als 10 Millionen Bürgerinnen und
    Bürger sowie alle 25 Millionen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer
    vorrangig online befragt werden. Danach soll das bereits registergestützte
    Verfahren auf ein vollständig registerbasiertes Modell ohne zusätzliche
    Befragungen umgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger müssen dann ihre Daten nur
    noch einmal an die Verwaltung übermitteln und für belastbare Zensusergebnisse
    nicht mehr selbst Auskunft geben.

    Auf den Einwohnerzahlen des Zensus beruhen viele politische Entscheidungen auf
    nationaler und europäischer Ebene wie zum Beispiel der Länderfinanzausgleich,
    die Wahlkreiseinteilung bei Bundestagswahlen oder die Sitzverteilung im
    Europäischen Parlament. Darüber hinaus sind die Zensusergebnisse eine
    unerlässliche Planungsgrundlage für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Auch die
    Wissenschaft ist auf diese wichtigen Basisinformationen angewiesen. Aufgrund der
    besonderen Bedeutung des Zensus muss der Umstieg auf eine neue Methodik
    umfassend getestet werden. Dafür soll mit dem Registerzensuserprobungsgesetz der
    rechtliche Rahmen geschaffen werden.

    Nach Plänen der Europäischen Union sollen geokodierte Einwohnerzahlen erstmals
    ab dem Berichtsjahr 2024 bereitgestellt werden. Ab 2031 sollen auch
    Zensusergebnisse zum Bildungsstand und zur Arbeitsmarktbeteiligung, zum Gebäude-
    und Wohnungsbestand, zur Wohnsituation sowie zu Familien und Haushalten
    registerbasiert ermittelt werden.

    Der Registerzensus ist wichtiger Baustein einer digitalen Verwaltung. Die
    amtliche Statistik kann damit zur Modernisierung der öffentlichen Register in
    Deutschland entscheidend beitragen.

    Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
    sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
    https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

    Weitere Auskünfte:

    Registerzensus,

    Telefon: +49 (0) 611 / 75 43 84

    www.destatis.de/kontakt

    Pressekontakt:

    Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
    Statistisches Bundesamt

    Pressestelle

    Telefon: +49 611-75 34 44
    www.destatis.de/kontakt

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/4909841
    OTS: Statistisches Bundesamt



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