Registerzensuserprobungsgesetz
Wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem Zensus ohne Befragungen
WIESBADEN (ots) - Zensusdaten zu Bevölkerung, Bildung, Arbeitsmarkt und Wohnen
sollen zukünftig aus öffentlichen Registern gewonnen werden
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus in der vom
Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung zugestimmt. Dr. Georg Thiel,
Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis), begrüßt den Beschluss als
wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Zensus ohne Befragungen: "Die
Anforderungen unserer Datennutzerinnen und -nutzer haben sich in den letzten
Jahren tiefgreifend gewandelt: Zensusergebnisse werden häufiger, aktueller und
tiefer regional untergliedert benötigt. Der Registerzensus ermöglicht es, die
neuen Anforderungen kostengünstig, digital und belastungsarm zu erfüllen."
Für den Zensus 2022 sollen letztmalig mehr als 10 Millionen Bürgerinnen und
Bürger sowie alle 25 Millionen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer
vorrangig online befragt werden. Danach soll das bereits registergestützte
Verfahren auf ein vollständig registerbasiertes Modell ohne zusätzliche
Befragungen umgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger müssen dann ihre Daten nur
noch einmal an die Verwaltung übermitteln und für belastbare Zensusergebnisse
nicht mehr selbst Auskunft geben.
sollen zukünftig aus öffentlichen Registern gewonnen werden
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Mai 2021, dem Gesetzentwurf der
Bundesregierung zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus in der vom
Ausschuss für Inneres und Heimat geänderten Fassung zugestimmt. Dr. Georg Thiel,
Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis), begrüßt den Beschluss als
wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem Zensus ohne Befragungen: "Die
Anforderungen unserer Datennutzerinnen und -nutzer haben sich in den letzten
Jahren tiefgreifend gewandelt: Zensusergebnisse werden häufiger, aktueller und
tiefer regional untergliedert benötigt. Der Registerzensus ermöglicht es, die
neuen Anforderungen kostengünstig, digital und belastungsarm zu erfüllen."
Für den Zensus 2022 sollen letztmalig mehr als 10 Millionen Bürgerinnen und
Bürger sowie alle 25 Millionen Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer
vorrangig online befragt werden. Danach soll das bereits registergestützte
Verfahren auf ein vollständig registerbasiertes Modell ohne zusätzliche
Befragungen umgestellt werden. Bürgerinnen und Bürger müssen dann ihre Daten nur
noch einmal an die Verwaltung übermitteln und für belastbare Zensusergebnisse
nicht mehr selbst Auskunft geben.
Auf den Einwohnerzahlen des Zensus beruhen viele politische Entscheidungen auf
nationaler und europäischer Ebene wie zum Beispiel der Länderfinanzausgleich,
die Wahlkreiseinteilung bei Bundestagswahlen oder die Sitzverteilung im
Europäischen Parlament. Darüber hinaus sind die Zensusergebnisse eine
unerlässliche Planungsgrundlage für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Auch die
Wissenschaft ist auf diese wichtigen Basisinformationen angewiesen. Aufgrund der
besonderen Bedeutung des Zensus muss der Umstieg auf eine neue Methodik
umfassend getestet werden. Dafür soll mit dem Registerzensuserprobungsgesetz der
rechtliche Rahmen geschaffen werden.
Nach Plänen der Europäischen Union sollen geokodierte Einwohnerzahlen erstmals
ab dem Berichtsjahr 2024 bereitgestellt werden. Ab 2031 sollen auch
Zensusergebnisse zum Bildungsstand und zur Arbeitsmarktbeteiligung, zum Gebäude-
und Wohnungsbestand, zur Wohnsituation sowie zu Familien und Haushalten
registerbasiert ermittelt werden.
Der Registerzensus ist wichtiger Baustein einer digitalen Verwaltung. Die
amtliche Statistik kann damit zur Modernisierung der öffentlichen Register in
Deutschland entscheidend beitragen.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Weitere Auskünfte:
Registerzensus,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 43 84
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/4909841
OTS: Statistisches Bundesamt
nationaler und europäischer Ebene wie zum Beispiel der Länderfinanzausgleich,
die Wahlkreiseinteilung bei Bundestagswahlen oder die Sitzverteilung im
Europäischen Parlament. Darüber hinaus sind die Zensusergebnisse eine
unerlässliche Planungsgrundlage für Politik, Verwaltung und Wirtschaft. Auch die
Wissenschaft ist auf diese wichtigen Basisinformationen angewiesen. Aufgrund der
besonderen Bedeutung des Zensus muss der Umstieg auf eine neue Methodik
umfassend getestet werden. Dafür soll mit dem Registerzensuserprobungsgesetz der
rechtliche Rahmen geschaffen werden.
Nach Plänen der Europäischen Union sollen geokodierte Einwohnerzahlen erstmals
ab dem Berichtsjahr 2024 bereitgestellt werden. Ab 2031 sollen auch
Zensusergebnisse zum Bildungsstand und zur Arbeitsmarktbeteiligung, zum Gebäude-
und Wohnungsbestand, zur Wohnsituation sowie zu Familien und Haushalten
registerbasiert ermittelt werden.
Der Registerzensus ist wichtiger Baustein einer digitalen Verwaltung. Die
amtliche Statistik kann damit zur Modernisierung der öffentlichen Register in
Deutschland entscheidend beitragen.
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen
sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Weitere Auskünfte:
Registerzensus,
Telefon: +49 (0) 611 / 75 43 84
www.destatis.de/kontakt
Pressekontakt:
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
www.destatis.de/kontakt
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/32102/4909841
OTS: Statistisches Bundesamt