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    DGAP-Ad-hoc: publity AG / Schlagwort(e): Sonstiges
    publity AG bilanziert durchgehend nach HGB - Aktie verbleibt im Freiverkehr

    10.05.2021 / 16:10 CET/CEST
    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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    publity AG bilanziert durchgehend nach HGB - Aktie verbleibt im Freiverkehr

    - Rechnungslegung für 2020 nur noch nach HGB

    - Schärfung des Profils der publity AG als reiner Immobiliendienstleister

    - Tochterunternehmen PREOS Global Office Real Estate & Technology AG setzt IFRS-Rechnungslegung unverändert fort

    - publity AG entscheidet sich für Verbleib im Freiverkehr, Pläne zum Wechsel in den Prime Standard sind beendet


    Frankfurt am Main, 10.05.2021 - Die publity AG ("publity", ISIN DE0006972508, Scale) schärft ihr Profil als reiner Immobiliendienstleister und wird zukünftig nur noch einen HGB-Einzelabschluss aufstellen. Bereits für das Geschäftsjahres 2020 wird es keinen IFRS-Konzernabschluss mehr geben. Der HGB-Ansatz gibt nach Überzeugung des Vorstands bei dem von der publity betriebenen Geschäftsmodell die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Leistungsfähigkeit der publity AG als Immobiliendienstleister ohne eigenes Bestandsvermögen deutlich besser wieder als der IFRS-Abschluss. Der große Aufwand im Zusammenhang mit der Erstellung eines IFRS-Abschlusses rechtfertigt aus Sicht des Vorstandes nicht den Nutzen für die Aktionäre.

    Der Vorstand hat deshalb nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung auch die Entscheidung zum Verbleib im Freiverkehr getroffen und Pläne für einen Wechsel in den Prime Standard beendet. Diese Entscheidung reflektiert nach Überzeugung des Vorstands die unverändert stabile Aktionärsstruktur mit starken Ankeraktionären und einem auch für die Zukunft erwarteten niedrigen Streubesitz.

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