EuGH urteilt zu Schadenersatz bei harter Flugzeuglandung
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Mittwoch (09.30 Uhr) darüber, ob eine harte Flugzeuglandung, die bei einem Passagier zum Bandscheibenvorfall führt, als Unfall zu werten ist. Nur dann könnten Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen (Rechtssache C-70/20).
Hintergrund ist ein Fall vor dem Obersten Gerichtshof Österreichs. Es geht um eine Passagierin, die die Fluglinie Altenrhein Luftfahrt auf Schadenersatz verklagt hat, weil sie bei einem Flug von Wien nach St. Gallen wegen einer harten Landung einen Bandscheibenvorfall erlitten hat.
Nach Angaben des EuGH lag die Landung auf dem Flughafen St. Gallen-Altenrhein zwar noch im betriebsüblichen Bereich, war für die Fluggäste aber deutlich spürbar. Aus flugtechnischer Sicht sei auf dem Flugplatz wegen der alpinen Lage eine harte Landung sicherer als eine weiche.
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Das Oberste Gericht Österreichs möchte von den europäischen Höchstrichtern wissen, ob eine solche Landung, bei der ein Fluggast verletzt wird, als Unfall im Sinne des Übereinkommens von Montreal gilt. Dieses Abkommen regelt Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr./wim/DP/fba