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    Scharfe Kritik  9230  3 Kommentare Wirecard-Skandal: EY wird aus den eigenen Reihen schwer belastet

    EY (früher Ernst &Young) gerät im Fall Wirecard nun auch aus den eigenen Reihen unter Beschuss. Damit steigen die Chancen geschädigter Anleger auf Schadensersatz.

    Die Belege für ein gravierendes Fehlerverhalten des langjährigen Wirtschaftsprüfers EY im Betrugsfall Wirecard werden immer deutlicher. Nun kommt erstmals scharfe Kritik aus den eigenen Reihen. EY-Partner Christian Muth lieferte im Untersuchungsausschuss des Bundestags nach Angaben der FAZ Informationen, die die eigenen Kollegen schwer belasten.

    Muth arbeitet bei EY als sogenannter Forensiker. Sein Team prüft dabei unabhängig von den eigentlichen Bilanzprüfern. Vor dem Untersuchungsausschuss sagte er nun, dass er bereits unmittelbar vor der Testierung des Jahresabschlusses 2016 bei Wirecard auf Unregelmäßigkeiten hingewiesen habe. Dabei geht es insbesondere um Übernahmen von Wirecard in Indien. Der Finanzdienstleister habe in diesem Zusammenhang die Arbeit von EY behindert und sei wichtige Informationen schuldig geblieben, so Muth.

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    Dennoch wurde der Jahresabschluss von Wirecard durch seine Kollegen bei EY durchgewunken. Es gebe starke Indizien, dass Risiken nicht ausreichend benannt und angemessen ausgewertet wurden. Umso rätselhafter scheint es nach Angaben von Beobachtern, warum EY trotz offensichtlicher Behinderungen von Wirecard die Bilanz des Finanzdienstleisters mehrfach testiert habe. Dabei müssten die Prüfer offenbar in einer Art Blindflug gearbeitet haben.

    Es stellt eine neue Qualität der Kritik an Wirtschaftsprüfer EY dar, dass die Vorwürfe nun auch unverhohlen aus den eigenen Reihen kommen. Zuvor hatte unter anderem schon die Wirtschaftsprüferaufsicht APAS schwere Vorwürfe gegen EY erhoben.

    Immer deutlicher wird damit, dass sich EY schadensersatzpflichtig gegenüber geschädigten Wirecard Anlegern gemacht haben dürfte. Eine entsprechende Musterklage wird demnächst vor Gericht klären, welche Ansprüche Wirecard Anleger gegen EY haben. Wer mit Aktien oder Derivaten von Wirecard Geld verloren hat, sollte auf jeden Fall prüfen lassen, wie er seine Ansprüche am besten geltend machen kann.

    Die Interessengemeinschaft Widerruf bietet eine Prozessfinanzierung an, mit der geschädigte Anleger ohne Kostenrisiko Schadensersatz von Wirecard einklagen können. Informationen dazu finden Sie hier.

    Neben den Schadensersatzansprüchen gegen EY erscheint es für Wirecard-Anleger sinnvoll, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren der Wirecard AG geltend zu machen. Hier werden Aktionäre und Derivate-Anleger nach Ansicht von Experten Anspruch auf eine Insolvenzquote haben, die zumindest einen Teil der Verluste abdecken wird. Auch dabei ist die IG Widerruf behilflich. Wirecard-Anleger sollten sich daher hier über ihre Möglichkeiten informieren.


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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Scharfe Kritik Wirecard-Skandal: EY wird aus den eigenen Reihen schwer belastet EY (früher Ernst &Young) gerät im Fall Wirecard nun auch aus den eigenen Reihen unter Beschuss. Damit steigen die Chancen geschädigter Anleger auf Schadensersatz.