Klimaschutz
Politik muss faire Wettbewerbsbedingungen im Blick behalten (FOTO)
Berlin (ots) - Anlässlich der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes mahnt die
Ernährungsindustrie an, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche sicherzustellen.
Dazu der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der BVE, Peter Feller:
"Klimaschutz ist unabdingbar, erfordert aber Augenmaß sowie gleiche
Wettbewerbsbedingungen."
Die Änderung des Klimaschutzgesetzes ist erforderlich geworden, nachdem das
Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. März 2021 beanstandet
hatte, dass das Gesetz keine hinreichenden CO2-Minderungsziele ab dem Jahr 2031
vorsieht.
Ernährungsindustrie an, die Wettbewerbsfähigkeit der Branche sicherzustellen.
Dazu der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der BVE, Peter Feller:
"Klimaschutz ist unabdingbar, erfordert aber Augenmaß sowie gleiche
Wettbewerbsbedingungen."
Die Änderung des Klimaschutzgesetzes ist erforderlich geworden, nachdem das
Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 23. März 2021 beanstandet
hatte, dass das Gesetz keine hinreichenden CO2-Minderungsziele ab dem Jahr 2031
vorsieht.
Peter Feller fordert diesbezüglich: "Die Politik muss die CO2-Verteuerung mit
Maßnahmen flankieren, die es hiesigen Unternehmen auch zukünftig ermöglicht, in
Deutschland zu produzieren und international wettbewerbsfähig zu bleiben.
Ökonomisch bedingte Standortverlagerungen ins kostengünstigere Ausland nützen
dem Klima nicht! Allerdings schaden sie einseitig der inländischen Wirtschaft
und gefährden hierzulande Arbeitsplätze."
In diesem Zusammenhang weist der Spitzenverband der Ernährungsindustrie auch auf
Nachbesserungsbedarf beim vorliegenden Entwurf der Carbon-Leakage-Verordnung
hin, der sich zurzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Diese
Verordnung dient dazu, finanzielle Belastungen auszugleichen, die Unternehmen
durch den seit diesem Jahr in Deutschland geltenden gesetzlichen
Brennstoffemissionshandel entstehen.
Unternehmen können danach einen Beihilfeanspruch geltend machen, wenn sie einem
beihilfeberechtigten Sektor angehören. Grundlage bildet die Sektorenliste aus
dem EU-Emissionshandel. Peter Feller: "Es besteht dringender Anpassungsbedarf!
So wurde die in Bezug genommene EU-Sektorenliste beispielsweise nicht
vollständig übernommen, dadurch fehlen einzelne Branchen der
Ernährungsindustrie, ohne dass dafür ein Sachgrund ersichtlich ist."
Die Ernährungsindustrie ist mit einem jährlichen Umsatz von 185 Mrd. der
drittgrößte Industriezweig Deutschlands. Über 610.000 Beschäftigte in 6.100
Betrieben versorgen die Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten
Lebensmitteln. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90
Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem
Mittelstand an. Die Exportquote von 33 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen
Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.
Pressekontakt:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
Oliver Numrich
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 30 200786-167
E-Mail: onumrich@bve-online.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/18130/4915098
OTS: BVE Bundesvereinigung d. Dt. Ernährungsindustrie
Maßnahmen flankieren, die es hiesigen Unternehmen auch zukünftig ermöglicht, in
Deutschland zu produzieren und international wettbewerbsfähig zu bleiben.
Ökonomisch bedingte Standortverlagerungen ins kostengünstigere Ausland nützen
dem Klima nicht! Allerdings schaden sie einseitig der inländischen Wirtschaft
und gefährden hierzulande Arbeitsplätze."
In diesem Zusammenhang weist der Spitzenverband der Ernährungsindustrie auch auf
Nachbesserungsbedarf beim vorliegenden Entwurf der Carbon-Leakage-Verordnung
hin, der sich zurzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Diese
Verordnung dient dazu, finanzielle Belastungen auszugleichen, die Unternehmen
durch den seit diesem Jahr in Deutschland geltenden gesetzlichen
Brennstoffemissionshandel entstehen.
Unternehmen können danach einen Beihilfeanspruch geltend machen, wenn sie einem
beihilfeberechtigten Sektor angehören. Grundlage bildet die Sektorenliste aus
dem EU-Emissionshandel. Peter Feller: "Es besteht dringender Anpassungsbedarf!
So wurde die in Bezug genommene EU-Sektorenliste beispielsweise nicht
vollständig übernommen, dadurch fehlen einzelne Branchen der
Ernährungsindustrie, ohne dass dafür ein Sachgrund ersichtlich ist."
Die Ernährungsindustrie ist mit einem jährlichen Umsatz von 185 Mrd. der
drittgrößte Industriezweig Deutschlands. Über 610.000 Beschäftigte in 6.100
Betrieben versorgen die Verbraucher mit hochwertigen und preiswerten
Lebensmitteln. Dabei ist die Branche klein- und mittelständisch geprägt: 90
Prozent der Unternehmen der deutschen Ernährungsindustrie gehören dem
Mittelstand an. Die Exportquote von 33 Prozent zeigt, dass Kunden auf der ganzen
Welt die Qualität deutscher Lebensmittel schätzen.
Pressekontakt:
Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. (BVE)
Oliver Numrich
Referent Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 30 200786-167
E-Mail: onumrich@bve-online.de
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OTS: BVE Bundesvereinigung d. Dt. Ernährungsindustrie
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