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    BGH-Urteil zu Gebührenerhöhungen - Banken drohen enorme Kosten!

    Noch steht die Urteilsbegründung aus. Doch die BaFin zeigt sich besorgt: das Urteil des BGH zu Gebührenerhöhungen kann zu einer hohen finanziellen Belastung der Banken führen. Näheres zum Urteil und seinen Folgen hier!

     

     

     

     

    Überraschendes Urteil des BGH - Keine stillschweigende Anpassung der AGB!

     

     

    Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Ende April bestimmte Klauseln für unwirksam erklärt, wonach Kunden Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausdrücklich zustimmen müssen. Banken dürfen Änderungen der AGB, etwa über Gebührenerhöhungen, nicht einfach ihren Kunden per Schreiben mitteilen und Schweigen dann als Zustimmung werten. Das Verfahren sei für den Verbraucher zu intrasparent. 

     

     

    Diese Entscheidung hat neben den Banken auch die Finanzaufsicht überrascht. Laut der BaFin könnte das für die Banken sehr teuer werden. Das liegt daran, dass Kunden unwirksam erhobene Gebühren womöglich zurückfordern könnten.

     

     

     

     

    So schätzt die BaFin die finanziellen Folgen ein!

     

     

    Nach Worst-Case-Schätzung des BaFin-Exekutivdirektors Raimund Röseler könnte das Urteil einigen Banken die Hälfte des Jahresgewinns kosten. Man müsse abwarten, inwiefern Kreditinstitute in der Rückschau mit Nachforderungen konfrontiert werden. 

     

     

    Noch steht die schriftliche Urteilsbegründung aus. Erst wenn diese vorliege, können man das Ausmaß der finanziellen Folgen abschätzen. Unter anderem ist noch unklar, ob sich das Urteil nur auf Kontoführungsgebühren oder auch auf Kreditkartenentgelte oder Depotgebühren bezieht.

     

     

     

     

    Weitreichende Folgen für die gesamte Finanzbranche!

     

     

    Laut der BaFin stehen die Banken mit der Forderung des BGH, das Verfahren bezüglich der Gebührenerhöhungen zu ändern, vor einer großen Herausforderung. Vermutlich müssen auch andere Finanzunternehmen, wie etwa Versicherungen, ihre AGB auf ähnliche Art ändern. Das könnte weitreichende Folgen für die gesamte Finanzbranche haben. Anfang Mai hatte Comdirect, die Online-Tochter der Commerzbank, beispielsweise eine Kontoführungsgebühr erheben wollen. Doch diese Pläne werden vorerst ausgesetzt, bis mit der Urteilsbegründung die konkreten Folgen für die Banken ersichtlich werden.

     

     

    Hinsichtlich der Corona-Krise sieht die BaFin keine schwerwiegenden Folgen für das Bankensystem als Ganzes. Sie geht jedoch davon aus, dass nicht jedes Kreditinstitut die Pandemie überstehen wird. Institute, die schon vor der Corona-Pandemie auf wackligen Beinen gestanden hätten, könnten aus dem Markt ausscheiden.

     

     

     

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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