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    Experteninterview  6504  0 Kommentare Welche Steueränderungen müssen Vermögende nach der Wahl befürchten?

    Dr. Dr. Rainer Zitelmann stellte je 3 Fragen an die beiden Top-Steuerexperten Prof. Dr. Adrian Cloer und an Hans-Joachim Beck.

    Frage: Manche Vermögende überlegen sich, Deutschland zu verlassen, insbesondere dann, wenn unter veränderten politischen Rahmenbedingungen die Vermögensteuer wieder erhoben oder eine einmalige Vermögensabgabe eingeführt wurde. Derzeit gibt es ja schon die Wegzugssteuer. Wer ist davon betroffen und halten Sie eine Verschärfung für möglich?

    Professor Cloer: Von der derzeitigen Wegzugsteuer sind alle Privatpersonen betroffen, die Beteiligungen an in- oder ausländischen Kapitalgesellschaften halten, wenn sie diese im Privatvermögen halten und die Höhe der Beteiligung mindestens ein Prozent beträgt oder innerhalb der letzten fünf Jahre betragen hat. Beschlossen ist zwar keine Ausweitung dieser Regelung i. S. einer Erfassung anderer Wirtschaftsgüter, aber eine ungünstigere Rechtsfolge: Denn derzeit besteht in der EU bzw. innerhalb des EWR eine unbefristete Stundungsmöglichkeit, diese fällt zum Ende des Jahres weg. Im Einzelfall kann zwar auch nach dem Jahreswechsel ein steuerneutraler Wegzug möglich sein, dies dürfte aber deutlich schwieriger werden. Eine weitergehende Verschärfung ist zurzeit nicht absehbar. Ein Wegzug mit anderen Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, wie z. B. einem Aktiendepot oder Kryptowährungen, bleibt daher ohne steuerliche Konsequenzen möglich.

    Frage: Damit sich Vermögende nicht durch Auswanderung einer erhöhten Besteuerung entziehen können, haben immer wieder Politiker (z.B. der Grünen) gefordert, die unbeschränkte Einkommensteuer auch auf deutsche Staatsangehörige im Ausland auszuweiten. Man will sich dabei am Beispiel der USA orientieren. Wie könnte eine solche Regelung aussehen und wie schnell könnte eine neue Regierung eine so gravierende Änderung umsetzen?

    Professor Cloer: Eine Anknüpfung der Besteuerung des Welteinkommens in Deutschland an die Staatsangehörigkeit ist vorstellbar. Das Beispiel der USA und auch anderer Staaten zeigt, dass dies durchaus auch umsetzbar ist. Für die betroffenen Personen ist dies aber häufig - nicht zuletzt wegen des verbundenen Deklarationsaufwandes - eine sehr lästige Angelegenheit. Im Ergebnis führte eine solche Regelung zu einer Erfassung von Personen, die in Nicht-DBA-Staaten ansässig sind. Wollte man auch Personen in DBA-Staaten erfassen, bedürfte es eines sog. treaty-overrides, weil in den etwa 100 deutschen Doppelbesteuerungsabkommen eine Besteuerung auf Grundlage der Staatsangehörigkeit nicht vorgesehen ist. In jedem Fall müsste dann die ausländische Steuer auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden. All dies zöge massiven Verwaltungsaufwand nach sich.


    Rainer Zitelmann
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    Dr. Dr. Rainer Zitelmann ist Historiker, Politikwissenschaftler und Soziologe - und zugleich ein erfolgreicher Investor. Er hat zahlreiche Bücher auch zu den Themen Wirtschaft und Finanzen* geschrieben und herausgegeben, viele davon sind in zahlreiche Sprachen übersetzt worden. * Werbelink
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    Verfasst von Rainer Zitelmann
    Experteninterview Welche Steueränderungen müssen Vermögende nach der Wahl befürchten? Dr. Dr. Rainer Zitelmann stellte je 3 Fragen an die beiden Top-Steuerexperten Prof. Dr. Adrian Cloer und an Hans-Joachim Beck.

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