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    Abgasskandal  582  0 Kommentare Mercedes-Rückruf 5497507: Über 30.000 Daimler-Fahrzeuge betroffen

    Der Daimler-Rückruf 5497507 betrifft Mercedes-Fahrzeuge der A-, B-, C-, E- und S-Klasse.

    Einer der jüngeren Daimler-Rückrufe beschäftigt aktuell mehr als 30.000 Mercedes-Halter in Deutschland. Unter dem Herstellercode 5497507 ruft die Daimler AG auf Anweisung des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) zahlreiche Fahrzeuge mehrerer Mercedes-Klassen zurück in die Werkstatt. Doch die betroffenen Kunden sollten diesem Aufruf nicht vorschnell nachkommen.

    Der Mercedes-Rückruf 5497507 ist in der Datenbank des KBA unter der Nummer 009992 zu finden. Darin erklärt die zuständige Behörde, dass in Fahrzeugen der Daimler AG eine unzulässige Abschalteinrichtung gefunden wurde. Es geht um die „unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems“. Das bedeutet, dass diese Mercedes-Diesel auf der Straße die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nicht einhalten können, weil eine Abschalteinrichtung die Abgasreinigung drosselt oder komplett verhindert.

    Rückruf 5497507: Diese Mercedes-Klassen müssen in die Werkstatt

    Die Daimler AG hält dieses Vorgehen für legal – so positioniert sich der Stuttgarter Autohersteller vor Gericht. Dennoch kommt er der Rückrufaufforderung des KBA nach und beordert die Fahrzeuge in die Werkstatt. Vom Rückruf 5497507 sind Modelle aus den Baujahren 2008 bis 2011 der folgenden Mercedes-Klassen betroffen:

    · A-KLASSE mit Dieselmotor OM640, Euro 5

    · B-KLASSE mit Dieselmotor OM640, Euro 5

    · C-KLASSE mit Dieselmotor OM651, Euro 5

    · E-KLASSE mit Dieselmotor OM651, Euro 5

    · S-KLASSE mit Dieselmotor OM651, Euro 5

    Weltweit fahren mehr als 113.000 Mercedes-Benz dieser Klassen mit einer illegalen Abschalteinrichtung, die im Rückruf 5497507 behandelt wird, auf den Straßen. Allein in Deutschland sind es 30.393 Autos, die zum Softwareupdate in die Werkstatt müssen.

    Daimler-Abgasskandal: Softwareupdate kann Folgen haben

    Welche Folgen das Softwareupdate haben kann, wenn es im Zuge des Mercedes-Rückrufs 5497507 aufgespielt wird, ist noch unbekannt. Fahrzeughalter, die ein ähnliches Update haben installieren lassen, berichten von einem erhöhten Dieselverbrauch und einer geminderten Motorleistung. Auch Motorschäden können nicht ausgeschlossen werden. Schließlich argumentiert Daimler, dass Abschalteinrichtungen eingesetzt werden, um den Motor zu schonen und Schäden zu verhindern. Was mit dem Motor langfristig passiert, wenn diese Abschalteinrichtungen deaktiviert werden, ist noch offen.

    Mercedes-Kunden, die vom Daimler-Rückruf 5497507 betroffen sind und ein dementsprechendes Schreiben erhalten haben, sollten sich zunächst anwaltlich beraten lassen. Wurde das Fahrzeug amtlich zurückgerufen, stehen die Chancen sehr gut, vor Gericht einen Schadensersatz für das manipulierte Fahrzeug zu erhalten. Denn: Das KBA hat verbindlich festgestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt – die sogar gegen geltendes Recht verstößt, wie das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Abgasskandal bestätigt. Laut der EuGH-Richter sind Abschalteinrichtungen, die eine Abgasreinigung im Normalbetrieb verhindern, illegal. Verbraucher haben demnach Anspruch auf eine Entschädigung.

    Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet betroffenen Mercedes-Haltern eine kostenlose Erstberatung im Abgasskandal an. Im Gespräch wird geprüft, ob das Fahrzeug tatsächlich in den Dieselskandal involviert ist und welche rechtlichen Möglichkeiten der Mercedes-Kunde nun hat. Mit mehr als 14.000 Mandanten zählt VON RUEDEN zu den erfahrensten Kanzleien im Abgasskandal und wird von Finanztip empfohlen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: info@rueden.de oder 030 / 200 590 770.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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