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     1334  0 Kommentare Prairie reicht Klageschrift zur Durchsetzung seines Entschädigungsanspruchs gegen Polen in Höhe von 806 Mio. Pfund (entspricht 1,5 Mrd. AUD/4,2 Mrd. PLN) ein

     

    Im Rahmen der laufenden internationalen Schiedsverfahren (Entschädigungsklage) gegen die Republik Polen unter dem Energiechartaabkommen (ECT) und dem bilateralen Investitionsabkommen zwischen Australien und Polen (BIT) (zusammen die Verträge) hat das Unternehmen nunmehr seine Klageschrift im BIT-Schiedsverfahren eingereicht hat, in der es eine Entschädigung in Höhe von 806 Millionen Pfund (entspricht 1,5 Milliarden AUD oder 4,2 Milliarden PLN) fordert. Diese Summe wurde von den externen Sachverständigen für Schadenersatzleistungen, die Prairie beauftragt hat, erhoben.

     

    ECKDATEN

     

    -          Der gegen Polen beim Schiedsgericht im Rahmen des BIT-Schiedsverfahrens eingereichte Entschädigungsanspruch beläuft sich auf 806 Millionen Pfund (1,5 Milliarden AUD/4,2 Milliarden PLN). Darin enthalten ist der ermittelte Wert von Prairies entgangenem Gewinn und Schadenersatz in Verbindung mit den Bergbaubetrieben JKM und Debiensko, sowie die aufgelaufenen Zinsen im Zusammenhang mit den allfälligen Schadenersatzansprüchen.

    -          Die Entschädigungsklage gegen die Republik Polen unter dem Energiechartaabkommen (ECT) und dem bilateralen Investitionsabkommen (BIT) wird fortgesetzt:

    -          Prairie behauptet, dass die Republik Polen durch ihre Maßnahmen zur Blockierung der Erschließung der unternehmenseigenen Bergbaubetriebe Jan Karski und Debiensko in Polen gegen ihre Verpflichtungen im Rahmen der Verträge verstoßen habe.

    -          Durch die Vorgangsweise der Republik Polen wurde Prairie der gesamte Wert seiner Beteiligungen/Investitionen in Polen entzogen.

    -          Die Entschädigungsklage des Unternehmens gegen die Republik Polen wird durch einen etablierten und durchsetzbaren Rechtsrahmen verfolgt. Beide Streitparteien haben sich darauf verständigt, die Regeln der Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) auf das Verfahren anzuwenden.

    -          Das Unternehmen verfügt über ausreichende Mittel, um die Entschädigungsklage zu verfolgen, da eine Prozessfinanzierungsvereinbarung (LFA) in Höhe von 12,3 Millionen USD in Kraft ist. Der entsprechende Betrag wird derzeit in Anspruch genommen, um die Kosten für Anwälte, Gerichte und externe Sachverständige sowie bestimmte Betriebskosten im Zusammenhang mit der Entschädigungsklage zu decken.

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