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Leclanché SA: Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre am 30. Juni 2021 um 9:00 Uhr Schweizer Zeit
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- Leclanché SA beruft seine ordentliche Hauptversammlung für den 30. Juni 2021 ein
- Der Vorstand schlägt die Umwandlung von CHF 29,7 Mio. Schulden gegenüber SEFAM und Golden Partner in Gesellschaftsaktien vor, um die Bilanz zu stärken
YVERDON-LES-BAINS, Schweiz,9. Juni 2021 - Leclanché SA (SIX: LECN), eines der weltweit führenden Unternehmen im Bereich der Energiespeicherung, beruft seine ordentliche Hauptversammlung für
den 30. Juni 2021 um 9.00 Uhr Schweizer Zeit ein.
Wichtige Informationen zu COVID-19 - Persönliche Teilnahme an der Jahreshauptversammlung ist nicht erlaubt
Die Schweizer Bundesregierung hat private und öffentliche Veranstaltungen und Menschenansammlungen verboten, um eine weitere Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit (COVID-19) zu verhindern. Gemäss
Art. 8 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen der Bundesrat-Verordnungen zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie (COVID-19-Gesetz, SR 818.102) und Art. 27 der Verordnung 3 über Massnahmen
zur Bekämpfung des Coronavirus (COVID-19) (COVID-19-Verordnung 3, SR 818.101.24) hat der Vorstand beschlossen, dass die Aktionäre der LECLANCHE SA ihre Rechte in der ordentlichen Hauptversammlung
vom 30. Juni 2021 ausschliesslich durch den unabhängigen Stimmrechtsvertreter wahrnehmen können. Eine persönliche Teilnahme von anderen Aktionären oder Aktionärsvertretern als dem unabhängigen
Stimmrechtsvertreter ist nicht zulässig. Dank dieser Massnahme,kann die Hauptversammlung trotz der aktuellen Situation durchgeführt werden. Informationen zur Vollmachts- und Weisungserteilung an
den unabhängigen Stimmrechtsvertreter entnehmen Sie bitte der Einladung unter dem Punkt "Vertretung".