checkAd

     260  0 Kommentare RIB Software: Bloß eine weitere Meme-Aktie?

    Die Aktie von RIB Software (WKN: A0Z2XN) konnte zum Ende dieser Woche deutlich zulegen. Während ich diese Zeilen schreibe, notiert die Aktie beispielsweise um 37 % im Plus. Mit einem Aktienkurs von 37,35 Euro hat die Aktie plötzlich neues Leben erhalten. Plötzlich und neues Leben?

    Das klingt doch nach einer Meme-Aktie, oder etwa nicht? Könnte man denken, wenn wir an die Dynamik einiger Aktien in dieser Zeit denken. Allerdings ist das bei RIB Software jetzt nicht der Fall. Riskieren wir daher einen Blick darauf, was diese dynamische Aktie in diesen Tagen bewegt. Sowie, was Foolishe Investoren davon mitnehmen könnten. Zumindest, wenn sie vielleicht bereits in die Aktie des Unternehmens investiert sind.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu Schneider Electric SE!
    Long
    188,42€
    Basispreis
    2,12
    Ask
    × 9,97
    Hebel
    Short
    230,24€
    Basispreis
    2,24
    Ask
    × 9,18
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    RIB Software: Nein, keine Meme-Aktie!

    Wie wir jetzt mit Blick auf die Nachrichtenlage rund um RIB Software erkennen können, gibt es einen anderen Grund dafür, der die Aktie zum Steigen bringt. So berichtet beispielsweise das Börsen- und Finanzportal 4investors von möglichen Übernahmeplänen, die sich in einer finalen Phase befinden dürften.

    Genauer gesagt scheint Schneider Electric (WKN: 860180) dem Artikel zufolge die Schwelle von 95 % bei RIB Software erhalten zu haben. Das ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass eine Einigung mit den bisherigen Großaktionären und deren Ehefrauen getroffen werden konnte. Tom Wolf und Michael Sauer hielten zuletzt 8,4 beziehungsweise 0,5 % aller ausstehender Aktien. Für eine Übernahme sind diese Großinvestoren entsprechend wichtige Ansprechpartner gewesen. Wobei sie augenscheinlich einen Kaufpreis von 47 Euro je Aktie erzielen konnten.

    Mit dem Erreichen der Meldeschwelle von 95 % könnte ein Squeeze-Out die Folge sein. Squeeze-Was? Ganz genau, Squeeze-Out. Also das Herausdrängen der Minderheits- und Kleininvestoren, die im Moment noch an ihren Aktien von RIB Software festhalten. Schneider Electric könnte inzwischen sogar auf über 96 % aller ausstehenden Aktien kommen.

    Dieses Börsenkapitel scheint zu Ende zu sein

    Festhalten können wir damit: Die Aktie von RIB Software folgt nicht dem Beispiel der zuletzt vorhandenen Meme-Aktien. Nein, sondern es gibt durchaus noch andere Gründe, warum Anteilsscheine zu einem so hohen Prozentsatz im Tagesverlauf klettern können. Das mag einige Börsenbeobachter vielleicht etwas beruhigen.

    Wie auch immer: Damit geht jedoch voraussichtlich auch bald das Börsenkapitel des Softwareunternehmens zu Ende. Foolishe Investoren, die an ihren Aktien bislang noch festgehalten haben, könnten sich mittel- bis langfristig mit anderen Alternativen beschäftigen. Vielleicht ja sogar mit Schneider Electric, auch das Unternehmen ist schließlich börsennotiert und dürfte in Zukunft die Chance von RIB Software beinhalten.

    Der Artikel RIB Software: Bloß eine weitere Meme-Aktie? ist zuerst erschienen auf The Motley Fool Deutschland.

    Unsere Top Nischenaktie mit Potential zum Technologiestar

    Jedes Amazon von morgen fängt mal klein an. Unsere Top Small Cap für 2021, die viele unserer Analysten begeistert, bedient einen wichtigen und schnell wachsenden Markt, der in Zeiten von Corona-Prävention noch wichtiger wird.

    Die Zahl an Datenverletzungen und Hacker-Angriffen nimmt immer weiter zu, und sich dagegen zu schützen wird deshalb immer wichtiger. Unsere Top Nischenaktie hilft Firmen bei der Login-Verwaltung und Datensicherheit ihrer Mitarbeiter, egal von wo sie arbeiten.

    Das ist besonders wichtig beim Home-Office. Das zeigen die starken Zahlen dieser Top-Empfehlung:

    • seit 2016 jährliches Umsatzwachstum von 58 %
    • der operative Cashflow hat sich seit 2019 verachtfacht
    • eine spektakuläre Übernahme für 6,5 Mrd. USD sichert weiteres Wachstum

    In unserem brandneuen Sonderreport nennen wir dir diese Top Small Cap – jetzt hier komplett kostenlos abrufen!

    Mehr Lesen

    Vincent besitzt keine der erwähnten Aktien. The Motley Fool besitzt keine der erwähnten Aktien.

    Motley Fool Deutschland 2021

    Dieser Artikel wurde ursprünglich auf fool.de veröffentlicht.



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    Aktienwelt360
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Aktienwelt360 ist eine Plattform für unternehmensorientierte, langfristige Investoren. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, dass jeder Herr über seine eigenen Finanzen werden und einfach besser investieren kann. Dieser Mission begegnen wir mit Wort, Witz und vor allem: Spaß bei diesem ernsten Thema.
    Mehr anzeigen

    AKTIENWELT360 – RISIKOHINWEIS FÜR KOSTENLOSE EMPFEHLUNGEN Risikohinweise für Aktienwelt360 Hinweis: Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind Ergebnisse sowohl der angestellten Analysten von Aktienwelt360 als auch freiberuflicher Analysten. Die Empfehlungen stellen Meinungen der Analysten zu diesem Zeitpunkt und keine personalisierte Anlageberatung dar. Wenn Du eine persönliche Finanzberatung wünschst, dann wende Dich bitte an einen Anlageberater. Auf diesen Seiten findest Du Risikohinweise und die Veröffentlichungen gemäß § 85WpHG und Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 („MAR“) für alle Wertpapieranalysen und Empfehlungen von Aktienwelt360 bezüglich aller Unternehmen, die gegenwärtig hierunter fallen. Diese Seiten wurden zuletzt am 5. Januar 2023 aktualisiert. Risikohinweis Die Anlageempfehlungen von Aktienwelt360 enthalten ausgewählte Informationen und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Analysen stützen sich auf allgemein zugängliche Informationen und Daten (die „Informationen”), die als zuverlässig gelten. Aktienwelt360 hat die Information jedoch nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft und behauptet nicht die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen. Insbesondere, aber nicht beschränkt auf in diesen Analysen enthaltene Aussagen, Planungen oder sonstige Einzelheiten bezüglich der untersuchten Unternehmen, deren verbundener Unternehmen, Strategien, konjunkturelle, Markt- und/oder Wettbewerbslage, gesetzlicher Rahmenbedingungen. Obwohl die Analysen mit aller Sorgfalt zusammengestellt werden, können Fehler oder Unvollständigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Aktienwelt360, die Anteilseigner und Angestellte behaupten auch nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Aussagen, Einschätzungen, Empfehlungen oder Schlüsse, die aus in den Analysen enthaltenen Informationen abgeleitet werden. Die Anlageempfehlungen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers dar. Es ist möglich, dass Gesellschafter, Geschäftsleitung oder Angestellte von Aktienwelt360 oder Freiberufler, die auf aktienwelt360.de schreiben, in verantwortlicher Stellung, z. B. als Mitglied des Aufsichtsrats, in den in Analysen genannten Gesellschaften tätig sind oder eine Investitionsposition darin haben. Die in Anlageempfehlungen enthaltenen Meinungen können ohne Ankündigung geändert werden. Alle Rechte vorbehalten. Erklärung gemäß § 85 WpHG iVm der MAR sowie der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/958 („DelVO“) Die Empfehlungen, die auf der kostenlosen Seite www.aktienwelt360.de veröffentlicht werden, sind das Ergebnis sowohl angestellter als auch freiberuflicher Analysten von Aktienwelt360. Die Empfehlungen sind keine „offiziellen“ Empfehlungen der kostenpflichtigen Produkte der Aktienwelt360 GmbH, sondern stellen die Meinungen der Analysten zum betreffenden Zeitpunkt dar. Im Artikel benutzte Bewertungsmethodologie Die Bewertung, die der Anlageempfehlung für das jeweils analysierte Unternehmen zugrunde liegt, stützt sich auf allgemein anerkannte und weit verbreitete Methoden der fundamentalen Analyse, wie z. B. Discounted-Cash-Flow (DCF)-Modell, Terminal-Multiple-Bewertung, Peer-Gruppen-Vergleich, „Sum of the parts“-Modell oder ähnliche, häufige und weit verbreitete fundamentale Bewertungsmethoden. Das Ergebnis dieser fundamentalen Bewertung wird als Basis der Empfehlung benutzt, obwohl es auch abhängig von der Einschätzung des Analysten bezüglich möglicher Industrieveränderungen, Alternativen möglicher zukünftigen Entwicklungen, Ergebnissen der Unternehmensstrategie, Wettbewerbsdruck usw. angepasst wird. Die letztendliche Meinung des Analysten sollte nicht ausschließlich im Modell betrachtet werden, sondern eher als das wahrscheinlichste Ergebnis vieler möglicher zukünftiger Auswirkungen. Unabhängig von der verwendeten Bewertungsmethode besteht das Risiko, dass das Investitionsergebnis nicht erreicht wird, z. B. aufgrund unvorhergesehener Veränderungen der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens, Änderungen des Managements, der Technologie, der konjunkturellen Entwicklung, der Zinsentwicklung, der operativen und/oder Materialkosten, des Wettbewerbsdrucks, des Aufsichtsrechts, des Wechselkurses, der Besteuerung, usw. Bei Anlagen in ausländischen Märkten und Instrumenten gibt es weitere Risiken, etwa aufgrund von Wechselkursänderungen oder Änderungen der politischen und sozialen Bedingungen. Diese Ausarbeitung reflektiert die Meinung des jeweiligen Verfassers zum Zeitpunkt ihrer Erstellung. Eine Änderung der Bewertung zugrundeliegenden fundamentalen Faktoren kann nachträglich dazu führen, dass die Bewertung nicht mehr zutreffend ist. Ob und in welchem zeitlichen Abstand eine Aktualisierung dieser Ausarbeitung erfolgt, ist vorab nicht festgelegt worden. Es wurden zusätzliche interne und organisatorische Vorkehrungen zur Prävention oder Behandlung von Interessenkonflikten getroffen. Die Ergebnisse der Analysen sowie die Meinungen der Analysten werden den analysierten Unternehmen vor der Veröffentlichung nicht offengelegt. Alle Preise von Finanzinstrumenten, die in der jeweiligen Anlageempfehlung angegeben werden, sind Schlusskurse des dem jeweiligen ausgewiesenen Veröffentlichungsdatums vorangegangen Börsenhandelstages, soweit nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt genannt wird. Anlageempfehlung: Erwartete Entwicklung der Gesamtperformance des Finanzinstruments bis zum angegebenen Kursziel, nach Meinung des dieses Finanzinstrument betreuenden Analysten. Marktschlagende: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren stärker als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird. Profitabel: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren weniger als der jeweilige Vergleichsindex steigen wird, aber mehr als null. Negativ: Es wird erwartet, dass die Gesamtperformance der Aktie in den nächsten drei bis fünf Jahren fallen wird. Handelsregeln und Offenlegungen von Analysten und Dritten in Verbindung mit der Aktienwelt360 GmbH Wenn ein Analyst (Mitarbeiter sowie Freiberufler) von Aktienwelt360 über eine Aktie schreibt, von der er oder sie selbst eine Position besitzt oder davon anderweitig profitiert, dann wird dieser Umstand am Ende eines Artikels oder Berichts erwähnt. Wir haben Aktienempfehlung in unseren kostenpflichtigen Newslettern und wir legen auch diese Empfehlungen offen, wenn wir darüber auf unserer kostenlos zugänglichen Website schreiben (aktienwelt360.de). Um unseren zahlenden Mitgliedern gegenüber fair zu bleiben, legen wir diese Empfehlungen mindestens 30 Tage ab der ersten Veröffentlichung der Empfehlung nicht in unserem kostenlosen Content offen. Nach dieser Frist von 30 Tagen werden wir auch diese Empfehlungen offenlegen. Zusätzlich zu den oben erwähnten Anforderungen unterliegen wir zusätzlichen Handelsbeschränkungen und Richtlinien. Diese Beschränkungen verlangen, dass die Angestellten von Aktienwelt360: - jede Aktie, die sie besitzen, mindestens zehn volle Handelstage besitzen müssen. (Daytrading ist nicht zugelassen – als ob wir das überhaupt wollten!) - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen. - unsere Compliance-Abteilung informieren müssen, wenn sie eine Aktie kaufen oder verkaufen, egal ob sie darüber geschrieben haben oder nicht. Wir arbeiten auch mit freiberuflichen Autoren, die: - jede Aktie, die sie besitzen und über die sie bei Aktienwelt360 schreiben, mindestens zehn volle Handelstage halten müssen. - nicht im Zeitraum von zwei vollen Handelstagen vor und nachdem sie eine Aktie gekauft oder verkauft haben, über diese Aktie schreiben dürfen.
    Verfasst von Aktienwelt360
    RIB Software: Bloß eine weitere Meme-Aktie? Die Aktie von RIB Software (WKN: A0Z2XN) konnte zum Ende dieser Woche deutlich zulegen. Während ich diese Zeilen schreibe, notiert die Aktie beispielsweise um 37 % im Plus. Mit einem Aktienkurs von 37,35 Euro hat die Aktie plötzlich neues Leben …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer