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    Nach Corona-Ausbruch bei Tönnies  134  0 Kommentare Juristische Aufarbeitung läuft

    RHEDA-WIEDENBRÜCK (dpa-AFX) - Ein Jahr nach dem massenhaften Corona-Ausbruch im Schlachtbetrieb Tönnies am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück ist die juristische Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen. Ob das Tönnies-Management sich strafrechtlich verantworten muss, prüft derzeit noch die Staatsanwaltschaft Bielefeld. Nach Angaben eines Sprechers sind die Ermittlung noch nicht abgeschlossen. Im Raum steht der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung und Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.

    Ob die wochenlange Schließung des Werks rechtlich zulässig war, soll das Verwaltungsgericht Minden klären. Zuletzt hatte Tönnies dort nach Angaben einer Sprecherin weitere Akteneinsicht in Verwaltungsvorgänge gefordert, um die Klage begründen zu können.

    Zahlreiche Firmen streiten sich mit dem nordrhein-westfälischen Gesundheitsministerium. Das hatte angeordnet, dass die Erstattung von Verdienstausfall bei Werkschließungen wegen Corona abgelehnt wird. Laut Infektionsschutzgesetz können Betriebe Entschädigungen beantragen, wenn die Unternehmen durch die Behörden geschlossen wurden.

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    Daraufhin ist in den vergangenen Wochen bei den Verwaltungsgerichten eine Klagewelle angekommen. In Minden und Münster sind es den Angaben zufolge jeweils mehrere Hundert Fälle. Um der Masse der Verfahren Herr zu werden, einigten sich die Beteiligten nach Angaben des Gerichts in Minden auf ein Musterverfahren. In Münster wird derzeit sondiert und in Absprache mit den Unternehmen nach vergleichbaren Fällen gebündelt./lic/DP/zb





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