checkAd

     151  0 Kommentare Diesel-Kläger können auch nach Autoverkauf auf Schadenersatz hoffen

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Im Dieselskandal haben Kläger auch dann gute Aussichten auf Schadenersatz, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am Dienstag bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof deutlich. Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten Zivilsenats ist - etwa für Berechnungen etwaiger Ansprüche - an die Stelle des Wagens der Verkaufspreis getreten. Der Anwalt von Volkswagen hingegen argumentierte in Karlsruhe, wenn der Kläger das Auto nicht mehr zurückgeben könne, falle der Schadenersatz geringer aus. Wann die Richter ein Urteil verkünden, wollten sie später entscheiden (Az.: Az. VI ZR 575/20 und VI ZR 533/20)./kre/sem/DP/fba





    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Diesel-Kläger können auch nach Autoverkauf auf Schadenersatz hoffen Im Dieselskandal haben Kläger auch dann gute Aussichten auf Schadenersatz, wenn sie ihr Auto inzwischen weiterverkauft haben. Das wurde am Dienstag bei zwei Verhandlungen am Bundesgerichtshof deutlich. Nach vorläufiger Einschätzung des sechsten …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer