checkAd

    Trotz abgewiesener Klagen  3289  1 Kommentar Wirecard: Weiter sehr gute Chancen auf Schadensersatz gegen EY

    Unter Wirecard-Aktionären sorgt die Meldung für Verunsicherung, dass Schadensersatz-Klagen gegen EY gescheitert seien. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich: Mit dem richtigem Vorgehen sind die Chancen weiter sehr gut.

    Wie gut sind die Aussichten für geschädigte Wirecard-Anleger, Schadensersatz vom langjährigen Wirtschaftsprüfer EY (früher Ernst & Young) zu bekommen? Ein Bericht der Süddeutschen Zeitung hat für Verunsicherung gesorgt und bestätigt auf den ersten Blick jene, die immer glaubten, dass „da nichts zu holen sein wird“.

    In dem Bericht heißt es, dass etliche Klagen von Anlegern gegen EY zurückgewiesen worden seien und zudem ein Antrag auf ein Musterverfahren zurückgewiesen wurde. Wir haben den Sachverhalt gemeinsam mit unserem Partner, der führenden Kanzlei für Anlegerrecht in Deutschland, untersucht. Das Kurzfazit dazu lautet: Kein Grund zur Panik!

    Wer nämlich genauer hinschaut, kommt zu folgendem Schluss: Es gibt nicht nur einen Antrag auf Musterverfahren, sondern mehrere. Die Klagen sind dabei unterschiedlich gut begründet und ausgearbeitet. Die nun gescheiterten Klagen waren offenbar teilweise recht „einfach gestrickt“, was auch der Grund für die Ablehnung sein dürfte. Die Klagen unserer Partnerkanzlei laufen dagegen noch, genauso wie der Antrag auf ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG), an dem sich alle geschädigten Anleger beteiligen können.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, welche Möglichkeiten für geschädigte Anleger von Wirecard bestehen.

    In etlichen Fällen gingen die Klagen an das Landgericht Stuttgart, das sich für nicht zuständig erklärt hat. Für uns ist das nachvollziehbar. Stuttgart ist zwar der Sitz von EY. Unsere Partnerkanzlei hat jedoch von Anfang an sämtliche Klagen an das LG München gerichtet. Grund: EY wird in erster Linie Beihilfe zu den Taten der Wirecard AG vorgeworfen, die ihren Gerichtsstand in München hat.

    Der entscheidende Punkt für den Erfolg von Schadensersatzklagen wird unseres Erachtens sein, EY sogenanntes deliktisches Handeln nachzuweisen. Das bedeutet vereinfacht, dass EY gegen Gesetze verstoßen hat und nicht nur gegen vertragliche Verpflichtungen. Unserer Meinung nach gibt es dafür mehr als genügend Hinweise, denn EY hat beispielsweise trotz erkannter und erkennbarer fehlender Plausibilität keine pflichtgemäße weitere Prüfung bei Wirecard vorgenommen, sondern vielmehr potentielle Warnsignale aktiv verschleiert.

    Auch der Bericht, den der Sonderermittler des Bundestagsausschusses erstellt hat, deutet klar in diese Richtung, wie das Manager Magazin berichtet. Demnach hat EY so sehr geschlampt, dass Schadensersatzforderungen von Anlegern sehr gute Chancen haben. Das sehen wir auch so. Deswegen bietet die IG Widerruf auch die Teilnahme an einer Prozessfinanzierung für die Schadensersatzklage gegen EY. Dabei entsteht Anlegern kein Kostenrisiko. Lediglich im Erfolgsfall wird ein Erfolgshonorar in Höhe von 20 Prozent fällig.

    Unter dem Strich lässt sich sagen: Lassen Sie sich nicht verunsichern! Wir sehen für Anleger, die durch Wirecard geschädigt worden sind, weiterhin sehr gute Chancen auf Schadensersatz gegen EY. Ähnliches gilt für eine Zahlung aus der Insolvenzmasse im Fall der Pleite gegangenen Wirecard AG. Wichtig ist jedoch die Zusammenarbeit mit einem kompetenten und erfahrenen Partner, um diese Forderungen korrekt geltend zu machen. Die IG Widerruf bietet dazu eine kostenlose Prüfung, in deren Rahmen Anleger erfahren, welche Möglichkeiten für sie bestehen.



    Roland Klaus
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
    Mehr anzeigen


    Verfasst von Roland Klaus
    Trotz abgewiesener Klagen Wirecard: Weiter sehr gute Chancen auf Schadensersatz gegen EY Unter Wirecard-Aktionären sorgt die Meldung für Verunsicherung, dass Schadensersatz-Klagen gegen EY gescheitert seien. Doch bei näherer Betrachtung zeigt sich: Mit dem richtigem Vorgehen sind die Chancen weiter sehr gut.