Scheidung, Single, Schulden
7 Tipps zum Steuern sparen (FOTO)
Neustadt a. d. W. (ots) - Fast 600.000 Menschen mussten im vergangenen Jahr zur
Schuldnerberatung. Betroffen waren vor allem alleinerziehende Frauen und
Single-Männer, die meist nach einer Scheidung in finanzielle Not gerieten. Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt Tipps zum
Steuern sparen für Geschiedene, Alleinerziehende und Menschen in der
Privatinsolvenz.
Fast jede dritte alleinerziehende und überschuldete Frau (29,0 %) sowie jeder
fünfte alleinlebende und überschuldete Mann (20,0 %) war im vergangenen Jahr
geschieden; Paare ohne Kinder waren hingegen vergleichsweise selten
überschuldet, wie das Statistische Bundesamt Anfang Juni mitteilte
(Pressemitteilung Nr. 263 vom 7. Juni 2021).
Schuldnerberatung. Betroffen waren vor allem alleinerziehende Frauen und
Single-Männer, die meist nach einer Scheidung in finanzielle Not gerieten. Der
Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt Tipps zum
Steuern sparen für Geschiedene, Alleinerziehende und Menschen in der
Privatinsolvenz.
Fast jede dritte alleinerziehende und überschuldete Frau (29,0 %) sowie jeder
fünfte alleinlebende und überschuldete Mann (20,0 %) war im vergangenen Jahr
geschieden; Paare ohne Kinder waren hingegen vergleichsweise selten
überschuldet, wie das Statistische Bundesamt Anfang Juni mitteilte
(Pressemitteilung Nr. 263 vom 7. Juni 2021).
Deshalb hier unsere Empfehlungen für Menschen, die sich scheiden lassen,
alleinerziehend sind oder Privatinsolvenz anmelden müssen, um ihre steuerliche
Situation zu verbessern:
Geschiedene: Steuerfrei Gewinne ausgleichen, Rente teilen oder Unterhalt
erhalten
Der Zugewinnausgleich: Lässt sich ein Paar scheiden und eine/r von beiden hat
einen größeren Zugewinn als der/die andere, wird - ohne anderslautenden
Ehevertrag - so ausgeglichen, dass am Ende beide Ex-Partner gleich viel Zugewinn
haben. Und zwar steuerfrei für beide. In manchen Fällen wird der Zugewinn über
eine Immobilie ausgeglichen. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Immobilie
an einen Dritten verkaufen oder sie Ihrem Ex-Ehepartner übertragen, müssen Sie
den Veräußerungserlös versteuern oder können ihn auch steuerfrei vereinnahmen.
Deshalb empfiehlt die VLH, sich vor dem Vertragsabschluss steuerlich beraten zu
lassen.
Der Versorgungsausgleich: Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz zum
Versorgungsausgleich neu geregelt: Lassen sich Eheleute scheiden, wird alles,
was während der Ehe für die Altersvorsorge angespart wurde, zusammengerechnet
und je zur Hälfte geteilt - und zwar bereits bei der Scheidung. Ausgezahlt wird
dann beim Eintritt ins Rentenalter. Damit hat der Gesetzgeber das Prinzip der
"internen Teilung" festgelegt, und dadurch bleibt der Ausgleich selbst
steuerfrei.
Wie ein Versorgungsausgleich, also eine Teilung der Rentenansprüche bei einer
Scheidung, tatsächlich abläuft, entscheidet das zuständige Familiengericht. Es
stellt fest, wie lange die Ehe gedauert hat und wie viel währenddessen in die
Altersvorsorge eingezahlt wurde. In einem entsprechenden Urteil wird festgelegt,
welcher Ehegatte wie viele seiner sogenannten Renten-Entgeltpunkte an den
anderen abgeben muss.
Es gibt noch eine andere Möglichkeit, wie Rentenansprüche geteilt werden können:
Man zahlt seinen Ex-Ehepartner mit einer einmaligen Summe aus. Dafür wird die
alleinerziehend sind oder Privatinsolvenz anmelden müssen, um ihre steuerliche
Situation zu verbessern:
Geschiedene: Steuerfrei Gewinne ausgleichen, Rente teilen oder Unterhalt
erhalten
Der Zugewinnausgleich: Lässt sich ein Paar scheiden und eine/r von beiden hat
einen größeren Zugewinn als der/die andere, wird - ohne anderslautenden
Ehevertrag - so ausgeglichen, dass am Ende beide Ex-Partner gleich viel Zugewinn
haben. Und zwar steuerfrei für beide. In manchen Fällen wird der Zugewinn über
eine Immobilie ausgeglichen. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Immobilie
an einen Dritten verkaufen oder sie Ihrem Ex-Ehepartner übertragen, müssen Sie
den Veräußerungserlös versteuern oder können ihn auch steuerfrei vereinnahmen.
Deshalb empfiehlt die VLH, sich vor dem Vertragsabschluss steuerlich beraten zu
lassen.
Der Versorgungsausgleich: Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz zum
Versorgungsausgleich neu geregelt: Lassen sich Eheleute scheiden, wird alles,
was während der Ehe für die Altersvorsorge angespart wurde, zusammengerechnet
und je zur Hälfte geteilt - und zwar bereits bei der Scheidung. Ausgezahlt wird
dann beim Eintritt ins Rentenalter. Damit hat der Gesetzgeber das Prinzip der
"internen Teilung" festgelegt, und dadurch bleibt der Ausgleich selbst
steuerfrei.
Wie ein Versorgungsausgleich, also eine Teilung der Rentenansprüche bei einer
Scheidung, tatsächlich abläuft, entscheidet das zuständige Familiengericht. Es
stellt fest, wie lange die Ehe gedauert hat und wie viel währenddessen in die
Altersvorsorge eingezahlt wurde. In einem entsprechenden Urteil wird festgelegt,
welcher Ehegatte wie viele seiner sogenannten Renten-Entgeltpunkte an den
anderen abgeben muss.
Es gibt noch eine andere Möglichkeit, wie Rentenansprüche geteilt werden können:
Man zahlt seinen Ex-Ehepartner mit einer einmaligen Summe aus. Dafür wird die