checkAd

    Scheidung, Single, Schulden  175  0 Kommentare 7 Tipps zum Steuern sparen (FOTO)

    Neustadt a. d. W. (ots) - Fast 600.000 Menschen mussten im vergangenen Jahr zur
    Schuldnerberatung. Betroffen waren vor allem alleinerziehende Frauen und
    Single-Männer, die meist nach einer Scheidung in finanzielle Not gerieten. Der
    Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt Tipps zum
    Steuern sparen für Geschiedene, Alleinerziehende und Menschen in der
    Privatinsolvenz.

    Fast jede dritte alleinerziehende und überschuldete Frau (29,0 %) sowie jeder
    fünfte alleinlebende und überschuldete Mann (20,0 %) war im vergangenen Jahr
    geschieden; Paare ohne Kinder waren hingegen vergleichsweise selten
    überschuldet, wie das Statistische Bundesamt Anfang Juni mitteilte
    (Pressemitteilung Nr. 263 vom 7. Juni 2021).

    Deshalb hier unsere Empfehlungen für Menschen, die sich scheiden lassen,
    alleinerziehend sind oder Privatinsolvenz anmelden müssen, um ihre steuerliche
    Situation zu verbessern:

    Geschiedene: Steuerfrei Gewinne ausgleichen, Rente teilen oder Unterhalt
    erhalten

    Der Zugewinnausgleich: Lässt sich ein Paar scheiden und eine/r von beiden hat
    einen größeren Zugewinn als der/die andere, wird - ohne anderslautenden
    Ehevertrag - so ausgeglichen, dass am Ende beide Ex-Partner gleich viel Zugewinn
    haben. Und zwar steuerfrei für beide. In manchen Fällen wird der Zugewinn über
    eine Immobilie ausgeglichen. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Immobilie
    an einen Dritten verkaufen oder sie Ihrem Ex-Ehepartner übertragen, müssen Sie
    den Veräußerungserlös versteuern oder können ihn auch steuerfrei vereinnahmen.
    Deshalb empfiehlt die VLH, sich vor dem Vertragsabschluss steuerlich beraten zu
    lassen.

    Der Versorgungsausgleich: Seit dem 1. September 2009 ist das Gesetz zum
    Versorgungsausgleich neu geregelt: Lassen sich Eheleute scheiden, wird alles,
    was während der Ehe für die Altersvorsorge angespart wurde, zusammengerechnet
    und je zur Hälfte geteilt - und zwar bereits bei der Scheidung. Ausgezahlt wird
    dann beim Eintritt ins Rentenalter. Damit hat der Gesetzgeber das Prinzip der
    "internen Teilung" festgelegt, und dadurch bleibt der Ausgleich selbst
    steuerfrei.

    Wie ein Versorgungsausgleich, also eine Teilung der Rentenansprüche bei einer
    Scheidung, tatsächlich abläuft, entscheidet das zuständige Familiengericht. Es
    stellt fest, wie lange die Ehe gedauert hat und wie viel währenddessen in die
    Altersvorsorge eingezahlt wurde. In einem entsprechenden Urteil wird festgelegt,
    welcher Ehegatte wie viele seiner sogenannten Renten-Entgeltpunkte an den
    anderen abgeben muss.

    Es gibt noch eine andere Möglichkeit, wie Rentenansprüche geteilt werden können:
    Man zahlt seinen Ex-Ehepartner mit einer einmaligen Summe aus. Dafür wird die
    Seite 1 von 3



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen
    Verfasst von news aktuell
    Scheidung, Single, Schulden 7 Tipps zum Steuern sparen (FOTO) Fast 600.000 Menschen mussten im vergangenen Jahr zur Schuldnerberatung. Betroffen waren vor allem alleinerziehende Frauen und Single-Männer, die meist nach einer Scheidung in finanzielle Not gerieten. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer