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    Mecklenburg-Vorpommern  201  0 Kommentare Testpflicht entfällt in einigen Bereichen

    SCHWERIN (dpa-AFX) - Die Testpflicht in der Corona-Pandemie wird in Mecklenburg-Vorpommern von Freitag an in einigen Bereichen aufgehoben. So ist dann etwa der Besuch der Innengastronomie sowie von Fitnessstudios oder Kinos ohne negativen Test möglich, wie die Landesregierung am Dienstag in Schwerin mitteilte. Zudem soll die Maskenpflicht im Freien weitestgehend entfallen - diesen Schritt hatte das Kabinett bereits in der vergangenen Woche angekündigt. Einige Kommunen haben schon die Maskenpflicht im Freien abgeschafft, etwa in vielen Fußgängerzonen. Clubs und Diskotheken sollen mit einer Testpflicht wieder für Tanzveranstaltungen öffnen dürfen.

    Eine Testpflicht ist demnach weiterhin für die Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen. Wer in MV Urlaub machen möchte, muss einen negativen Test vorweisen, sofern die zweite Corona-Schutzimpfung nicht mindestens 14 Tage zurückliegt oder er von einer Covid-Erkrankung genesen ist.

    Zudem stellte die Landesregierung ein neues Corona-Ampelsystem vor, das für die künftigen Maßnahmen oder Lockerungen maßgeblich sein soll. Das System soll nicht allein die Sieben-Tage-Inzidenz, also den Wert der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche, berücksichtigen, sondern zudem etwa die Krankenhausauslastung mit Covid-19-Patienten oder den Fortschritt bei den Impfungen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) appellierte an die Einwohner, sich trotz der verhältnismäßig entspannten Infektionslage impfen zu lassen. Dies sei insbesondere wegen der Delta-Variante notwendig sowie um Kinder zu schützen.

    Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nach jüngsten Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus) landesweit bei 2,1 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Kein anderes Bundesland hat demnach einen geringeren Wert./mni/DP/fba





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