Bundesrichter
'DHV-Die Berufsgewerkschaft' nicht tariffähig
ERFURT (dpa-AFX) - Die "DHV-Die Berufsgewerkschaft" ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt nicht tariffähig. Ihr fehle die Durchsetzungsfähigkeit bei Tarifforderungen, entschieden die höchsten deutschen Arbeitsrichter nach Angaben einer Sprecherin am Dienstag (1 ABR 28/20). Sie bestätigten damit ein Urteil des Landgerichts Hamburg. Die DHV ist eine im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland (CGB) organisierte Arbeitnehmervereinigung.
Sie verstehe sich seit 2002 als eine Gewerkschaft der Arbeitnehmer in Bereichen, die durch kaufmännische und verwaltende Berufe geprägt sind, darunter bei privaten Banken und Bausparkassen, im Groß- und Einzelhandel oder bei Reiseveranstaltern, hieß es in einer Mitteilung des BAG.
Mehrere DGB-Gewerkschaften begrüßten die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. IG Metall, Verdi und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sähen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, erklärten sie in Frankfurt am Main. Nach fast acht Jahren Verfahrensdauer sei die Tarifunfähigkeit der "DHV-Die Berufsgewerkschaft" nun rechtskräftig festgestellt. "Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt im Kampf gegen die Ausweitung von "Billigtarifen", sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis.
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Das Bundesarbeitsgericht hatte sich bereits in der Vergangenheit immer wieder mit der Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen beschäftigt, die dem Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschland angehören./rot/DP/fba