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    Daimler-Dieselskandal  362  0 Kommentare Mercedes: Rückruf 5496128 für E- und C-Klasse im Abgasskandal

    Im Rahmen des Daimler-Rückrufs 5496128 im Dieselskandal müssen Fahrzeuge zum Softwareupdate.

    Der Rückruf 5496128, den die Daimler AG nach Aufforderung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), durchführt, betrifft Mercedes-Dieselfahrzeuge der C- und E-Klasse. In den Motoren wurde eine illegale Abschalteinrichtung zur Manipulation der Abgasreinigung gefunden. Diese soll durch ein Softwareupdate deaktiviert werden – mit möglicherweise unerwünschten Nebenwirkungen.

    Unter dem Herstellercode 5496128 der Daimler AG werden Dieselfahrzeuge der Marke Mercedes-Benz der E- und C-Klasse im Abgasskandal zurückgerufen. Halter der betroffenen Modelle bekommen ein Rückrufschreiben von Mercedes. Es geht um folgende Fahrzeuge:

    · Mercedes C-Klasse mit Dieselmotor OM651, Euro 5, aus den Baujahren 2009 bis 2010

    · Mercedes E-Klasse mit Dieselmotor OM651, Euro 5, aus den Baujahren 2009 bis 2011

    Anlass ist die Anordnung des Rückrufs durch das Kraftfahrt-Bundesamt als zuständige Behörde. Das KBA hat eine unzulässige Abschalteinrichtung im Diesel-Motor OM651 von Mercedes entdeckt, die sich negativ auf die Abgasreinigung auswirkt. Der Rückruf ist damit verpflichtend und wird von der Flensburger Behörde überwacht.

    Mercedes-Softwareupdate kann negative Folgen haben

    Bei der Maßnahme, die beim Rückruf 5496128 für die Mercedes-Diesel vorgesehen ist, handelt es sich um ein Softwareupdate, das auf die Motorsteuerung aufgespielt wird. Dieses und ähnliche Updates kamen bereits bei zahlreichen anderen Rückrufen zum Einsatz. So soll die illegale Abschalteinrichtung deaktiviert werden. Das Fahrzeug halte dann laut Daimler und dem KBA auch im Straßenverkehr die gesetzlichen Abgasgrenzwerte ein – was vor dem Softwareupdate nicht der Fall ist.

    Untersuchungen unabhängiger Testinstitute haben allerdings ergeben, dass Mercedes-Fahrzeuge nach dem Update nicht unbedingt sauberer sind als vorher. Sie können mitunter sogar mehr Emissionen freisetzen als zuvor – so wie bei einem Mercedes C220 CDI der Abgasnorm Euro 5. Zudem berichten Dieselfahrer von negativen Folgen für die Motorleistung und den Spritverbrauch nach einem Softwareupdate im Dieselskandal. Mercedes-Kunden, die vom Rückruf 5496128 betroffen sind, sollten das Update daher nicht sofort aufspielen lassen. Es wird unter anderem vom Verbrauchermagazin Finanztip empfohlen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

    Von Rückruf 5496128 betroffen? Jetzt rechtliche Schritte prüfen lassen!

    Mercedes-Halter, die von einem Rückruf im Abgasskandal betroffen sind, haben in vielen Fällen Anspruch auf Schadensersatz. Mit einer Einzelklage vor Gericht kann eine Entschädigung erstritten werden: Daimler muss den Kaufpreis nach Abzug einer Nutzungsentschädigung zurückzahlen und das manipulierte Dieselfahrzeug zurücknehmen. Im Übrigen haben Gerichte entschieden, dass dieser Schadensersatzanspruch auch besteht, wenn man das Softwareupdate bereits aufgespielt hat. Auch dann kann es sich lohnen, zu klagen.

    Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN berät und vertritt betroffene Mercedes-Kunden im Dieselskandal. In einer kostenlosen Erstberatung werden die Erfolgsaussichten individuell bewertet und die möglichen rechtlichen Schritte erklärt. Die erfahrenen Anwälte der Kanzlei betreuen mittlerweile über 14.000 Mandanten im Abgasskandal und konnten bereits über 500 verbraucherfreundliche Urteile erzielen – hinzu kommen diverse außergerichtliche Vergleiche. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir beraten Sie gern: info@rueden.de oder 030 / 200 590 770.

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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