Verfassungsumsturz in Europa
Die EU-Kommission hat ein „Vertragsverletzungsverfahren“ gegen Deutschland eingeleitet. Aber es geht gar nicht um einen Verstoß gegen einen bestimmten Artikel des EU-Vertrages von Lissabon, sondern um einen allgemeinen Machtanspruch: Die EU-Kommission will feststellen lassen, dass der Gerichtshof der EU (EuGH) die oberste Instanz in allen Rechtsfragen in EU-Europa ist. Demnach wären die Verfassungen der EU-Mitgliedsstaaten
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Ein Beitrag von Gerd Held.