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     1358  0 Kommentare Basel 3 wertet Gold auf!

    Häufig muss ich über Regel- und Gesetzesänderungen sowie neue regulatorische Vorschriften und Gesetze informieren, die nachteilig sind für Sie als Bürger und Kapitalanleger. Deswegen freut es mich stets sehr, wenn ich auch über positive Entwicklungen in diesen Bereichen berichten kann. Das ist heute wieder einmal der Fall, dabei geht es um die sogenannten Vorschriften von Basel 3, die in erster Linie für Banken sehr wichtig sind, infolgedessen aber auch gravierende Auswirkungen für Sie als Bankkunden haben. Basel 3 ist im Bankwesen die Abkürzung für Eigenkapitalvorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht mit Sitz in Basel im Dezember 2010 veröffentlicht und seither weiter ergänzt wurden. Vorgänger der aktuellen Vorschriften waren somit Basel 1 und Basel 2.

    Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision, BCBS) wurde 1974 von den Präsidenten der G10-Notenbanken gegründet. Heute gehören dem Baseler Ausschuss hochrangige Vertreterinnen und Vertreter der nationalen Zentralbanken und Aufsichtsbehörden aus 28 Jurisdiktionen an. Deutschland wird von Herrn Prof. Dr. Wuermeling für die Bundesbank und Herrn Röseler für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vertreten. Der Baseler Ausschuss tritt in der Regel bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel zusammen, wo sich auch sein ständiges Sekretariat befindet.

    Gold wird den Währungen bewertungstechnisch gleichgestellt

    Am 28.06.21 sind die neuen Regelungen zur Hinterlegung von Sicherheiten für europäische Banken in Kraft getreten. Ein sehr interessanter Punkt sind dabei die neuen Bewertungsmaßstäbe für das Edelmetall Gold. Basel 3 legt fest, dass Banken Gold in physischer Form als sogenanntes Null-Risiko-Asset bewerten dürfen. Dadurch wird Gold in Form von Münzen oder Barren von der bisher risikoreichen Anlageklasse 3 in die Anlageklasse 1 aufgewertet. Hier finden sich beispielsweise auch Sorten in Form von Bargeldern oder Devisen, also Fremdwährungen als Buchgeld.

    Interessant ist dabei, dass diese Regelung rein auf sogenanntes alloziertes (zugewiesenes) Gold zutrifft, nicht auf Papiergold, das rein auf Zahlungsversprechen basiert und nicht physisch und zugewiesen hinterlegt ist. Bei allozierten Gold wird den Bankkunden ein bestimmter Barren oder eine Münze mit direktem Eigentumsübergang zugewiesen. Aus kosten- und ertragsgründen setzen viele Banken bislang auf nicht zugewiesenes Gold in ihren Handelsaktivitäten. Derartige Geschäfte müssen jetzt zusätzlich zu 85% mit Kernkapital hinterlegt werden, was sehr teuer wird. Deswegen wird physisches Gold zukünftig auch innerhalb des Bankensystem weit stärker gefragt sein.

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    Markus Miller
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    Markus Miller (1973) hat langjährige Erfahrungen bei international tätigen Banken und Beratungsfirmen in Österreich, Liechtenstein sowie der Schweiz gesammelt. Der renommierte Analytiker ist Gründer und Geschäftsführer des spanischen Medien- und Consultingunternehmens GEOPOLITICAL.BIZ S.L.U. mit Sitz auf der Baleareninsel Mallorca. In dieser Funktion koordiniert er ein internationales Informations- und Kommunikations-Netzwerk von Wirtschafts- und Finanzexperten, Rechtsanwälten und Steuerberatern. Ein Buch des Buchautors* Markus Miller trägt den Titel „Die Welt vor dem Geldinfarkt“*. Ein anderes heißt "Finanzielle Selbstverteidigung: Profi-Strategien zum Schutz Ihres Vermögens, Ihrer Daten, Eigentumsrechte und Privatsphäre!"* Markus Miller ist Chefanalyst und Chefredakteur des renommierten Wirtschaftsmagazins „Kapitalschutz vertraulich“. Sein Unternehmen betreibt die Internetplattform www.geopolitical.biz.
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    Verfasst von Markus Miller
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