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     148  0 Kommentare Woidke kritisiert Söders Vorstoß für früheren Kohleausstieg

    POTSDAM (dpa-AFX) - Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat den Vorstoß seines bayerischen Kollegen Markus Söder (CSU) für einen früheren Ausstieg aus der Kohle zurückgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat nach Woidkes Ansicht den Kohlekompromiss im Urteil zum Klimaschutzgesetz bekräftigt. "Es gibt eine klare Vereinbarung zum stufenweisen Kohleausstieg bis zum Jahr 2038", sagte Woidke auf Anfrage. Er kritisierte, dass sich Söder dazu äußere, obwohl Bayern nicht zu den Kohleländern gehört. "Hilfreich wäre, wenn er sich Brandenburgs Einsatz für die erneuerbaren Energien anschließen würde. Hier hängt Bayern ziemlich weit hinten." Die "Märkische Allgemeine" berichtete am Freitag ebenfalls darüber.

    SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil sieht in Söders Vorstoß einen Affront gegenüber CDU-Chef und Unionskanzlerkandidat Armin Laschet. "Söder nutzt jede Gelegenheit, um dem gemeinsamen Kanzlerkandidaten der Union öffentlich einen reinzuwürgen. Dabei hat er in Sachen Klimaschutz genug eigene Hausaufgaben", sagte Klingbeil "Focus online". Bayern blockiere selbst beim Windkraftausbau. "Wer schneller aus der Kohle raus will, der braucht aber auch mehr erneuerbare Energien", betonte der SPD-Generalsekretär.

    Söder hatte am Mittwoch angekündigt, er wolle den beschlossenen Ausstieg aus der Kohlekraft in Deutschland nach der Bundestagswahl neu verhandeln und sich für das Jahr 2030 statt 2038 einzusetzen. Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) machte daraufhin deutlich, dass er an dem beschlossenen Ausstieg aus der Kohlekraft bis zum Jahr 2038 festhalten will.

    Deutschland steigt bis spätestens 2038 schrittweise aus der Kohle aus. Das Kraftwerk Jänschwalde in der Brandenburger Lausitz soll von Ende 2025 bis Ende 2028 vom Netz gehen, das Kraftwerk Schwarze Pumpe bis Ende 2038 stillgelegt werden. Die Lausitz in Brandenburg erhält für den Strukturwandel rund 10 Milliarden Euro Hilfe vom Bund.

    Das Bundesverfassungsgericht hatte der Bundesregierung in einem Urteil im April Nachbesserungen beim Klimaschutz nach 2030 aufgetragen. Daraufhin wurden im Klimaschutzgesetz schärfere Regelungen auf den Weg gebracht./vr/DP/eas







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