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    Abgasskandal  615  0 Kommentare VON RUEDEN erstreitet verbraucherfreundliches OLG-Urteil zum VW-Motor EA288

    Das Oberlandesgericht Köln hat das Verfahren zurück an das Landgericht verwiesen, weil die Argumente des Klägers nicht hinreichend berücksichtigt wurden.

    Auch bei den neueren Motoren von VW wurde das Abgaskontrollsystem unzulässig manipuliert. Das stellen immer mehr Gerichte fest. Aktuell hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln wieder ein Urteil zugunsten der Klägerparteien verkündet und das Verfahren ans Landgericht (LG) Köln zurückverwiesen. Der erfolgreiche Kläger wurde von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN vertreten. Die Chancen, sich gerichtlich gegen VW durchzusetzen, stehen jetzt besser denn je.

    Im VW-Abgasskandal hat der 19. Zivilsenat des OLG Köln ein im August 2020 verkündetes Urteil des LG Köln (10 O 7/20) aufgehoben und den Fall zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Ein erheblicher Vortrag zur Abschalteinrichtung Fahrkurvenerkennung sei von der Vorinstanz in gehörsverletzender Weise nicht berücksichtigt worden, so die obersten Landesrichter in Köln (Az. 19 U 111/20). Das erstinstanzliche Verfahren leide an einem wesentlichen Mangel, weil das Landgericht Köln das Verfahrensgrundrecht des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG verletzt habe, indem es „entscheidungserheblichen Vortrag nicht berücksichtigt und deshalb eine gebotene Beweisaufnahme unterlassen hat“, lautet die Urteilsbegründung des OLG.

    KBA-Rückruf nicht erforderlich für erfolgreiche Klage

    In dem Verfahren ging es um eine unzulässige Fahrkurven- bzw. Zykluserkennung im Motor eines SEAT Leon. Die Richter stellten fest, dass konkrete Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht erst dann vorliegen, wenn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf für den konkreten Fahrzeugtyps veranlasst hat.

    Ob der Kläger Anspruch auf Schadenersatz gegenüber VW habe, hänge zunächst davon ab, ob im Motor des betreffenden Fahrzeugs eine oder mehrere unzulässige Abschaltvorrichtungen zur Anwendung kämen. Der Kläger habe das abweichend von der Bewertung des Landgerichts in „zum Teil erheblicher Weise und unter Beweisantritt“ vorgetragen, so die Richter.

    VW nutzt im SEAT Leon eine illegale Zykluserkennung

    Zwar liegt für das Modell SEAT Leon noch kein verpflichtender KBA-Rückruf vor, doch es gibt bereits Rückrufe für den VW Touareg 3.0, den Multivan/T6 und den Golf VII, die ebenfalls den neueren VW-Motor EA288 nutzen. Sie wurden zur „Entfernung unzulässiger Abschaltvorrichtungen bzw. der unzulässigen Reduzierung des Emissionskontrollsystems (Lenkwinkelerkennung)“ verpflichtend zurückgerufen.

    Der Kläger führte zudem ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Braunschweig an, die Durchsuchungsmaßnahmen bei VW angeordnet hatte, bei denen es um den Verdacht einer unzulässigen Zykluserkennung im Motor EA288 ging. Von einem Vortrag „ins Blaue hinein“ könne daher in dem Fall nicht die Rede sein, so das OLG Köln. Weil Fahrzeugeigentümer keine KFZ-Sachverständigen seien, dürfe man von ihnen keine konkreten Darlegungen von Stickoxidemissionswerten zum Motorentyp, der Abgasnorm, dem Hubraum, der Motorleistung und dem Produktionszeitraum des jeweils betroffenen Fahrzeugs erwarten. Der Kläger habe zur Thematik einer unzulässigen Fahrkurven- bzw. Zykluserkennung in erheblicher Weise vorgetragen. Das Landgericht muss sich jetzt erneut mit dem Fall befassen.

    Motor EA288 im Dieselskandal: Beste Chancen auf Schadensersatz

    Das wegweisende Urteil des OLG Köln zeigt erneut, dass VW sehr wohl auch beim Motortyp EA288 die Abgasreinigung manipuliert hat – auch wenn der Autokonzern nach wie vor das Gegenteil behauptet. Die zulässigen Schadstoffgrenzwerte werden bei diesem Nachfolgemotor des „Skandalmotors“ EA189 ebenfalls nur im Prüfzyklus eingehalten und nicht im Straßenbetrieb. Die Volkswagen AG und ihre Tochterunternehmen täuschen ihre Kunden also weiterhin – auch im mittlerweile sechsten Jahr nach Bekanntwerden des Abgasskandals.

    Doch immer mehr Gerichte urteilen auch bezüglich des Motors EA288 zugunsten der Fahrzeughalter. Als erstes Oberlandesgericht hatte das OLG Naumburg am 9. April 2021 im Sinne des Klägers geurteilt, der ebenfalls von der Kanzlei VON RUEDEN vertreten wurde. VON RUEDEN Rechtsanwälte raten betroffenen VW-Kunden, sich gegen den Wertverlust ihrer Fahrzeuge zu wehren. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Erstberatung und lassen Sie sich den besten Weg aus dem Abgasskandal erläutern. Wir kämpfen für Ihr gutes Recht!


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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