BGH vor Entscheidung zu regionalen Markennamen von Fleischprodukten
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Stechen bei regionalen Herkunftsbezeichnungen für Lebensmittel und Agrarerzeugnisse EU-Qualitätsregularien deutsches Markenrecht? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich anhand des "Hohenloher Landschweins" und des "Hohenloher Weiderinds" mit dieser Frage befasst. Am Donnerstag (9.00 Uhr) wollen die Karlsruher Richter hierzu eine Entscheidung verkünden. Dies kann auch eine Anfrage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) sein. Nach Einschätzung von Rechtsanwalt Ulrich Hildebrandt, der die Bäuerliche Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall vertritt, hat dies Bedeutung für Tausende sogenannter Kollektivmarken. (Az.: u.a. I ZR 163/19)
Als solche hat die Erzeugergemeinschaft die genannten Bezeichnungen eintragen lassen. Laut deutschem Markengesetz können so Waren geschützt werden, die beispielsweise aufgrund ihrer geografischen Herkunft von Produkten anderer Unternehmen unterscheidbar sind. Für die Nutzung der Marken "Hohenloher Landschwein" und "Hohenloher Weiderind" gelten Hildebrandt zufolge strenge Vorgaben im Hinblick auf Herkunft, Futter und artgerechte Haltung der Tiere.
Die Erzeugergemeinschaft verlangte von einer Metzgerei aus Hohenlohe Unterlassung und Schadenersatz, weil sie diese Vorgaben nicht eingehalten habe - aber anderes Fleisch mit diesem Label verkauft habe. Der Fall landete vor Gericht und ging durch die Instanzen.
Der Anwalt der Landmetzgerei Setzer GmbH, Benjamin Stillner, wiederum verwies auf die geschützten geografischen Angaben (g.g.A.) nach europäischem Recht. Wenn eine Vereinigung einen solchen Eintrag nicht erwirke, könne sie nicht die vom europäischen Gesetzgeber angestrebte Harmonisierung umgehen und eine Kollektivmarke nach deutschem Recht eintragen. "Wer die Voraussetzungen an die Eintragung als europäische Angabe nicht erfüllt, darf nicht durch die Hintertür einen "Schutz light" auf nationaler Ebene erwirken", erklärte Stillner vor der BGH-Entscheidung. "Denn dann hätte man im europäischen Gefüge einen Flickenteppich, der vom EuGH ausdrücklich abgelehnt wird."
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Das Oberlandesgericht in Stuttgart hatte 2019 zugunsten der Bäuerlichen Erzeugergemeinschaft Schwäbisch Hall entschieden./kre/DP/zb