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    Abgasskandal  622  0 Kommentare Oberlandesgericht Köln: Schadensersatz für VW California T5 im Dieselskandal

    Der Besitzer eines VW-Wohnmobils California T5 mit dem Motor EA189 kann sich über rund 48.000 Euro Schadensersatz freuen. Dieselklagen lohnen sich!

    Dieselklagen lohnen sich – besonders, wenn es um so hochpreisige Fahrzeuge wie Wohnmobile geht: Mit Urteil vom 13. Juli 2021 hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln erneut verbraucherfreundlich geurteilt und dem Besitzer eines VW California T5 Wohnmobils Schadensersatz in Höhe von rund 48.000 Euro zugesprochen (Az. I-25 U 91/20). Das Urteil ist eines von zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteilen des OLG Köln im Dieselskandal.

    In dem Verfahren ging es um ein Wohnmobil der Marke Volkswagen California T5, das der Kläger im Jahr 2015 für 55.000 Euro gebraucht gekauft hatte. Der „Bulli“ verfügt wie rund 2,6 Millionen andere VW-Diesel über den Skandalmotor EA189 und ist das Vorgängermodell des aktuellen VW T6. Das Wohnmobil California T5 wurde in einer Auflage von 93.000 Exemplaren mit dem EA189-Motor hergestellt.

    VW California T5 nutzt unzulässiges Thermofenster

    Wie die anderen VW-Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA189 verfügt auch der Kult-Bulli T5 über eine unzulässige Abschalteinrichtung. VW argumentierte vor Gericht, dass der von Volkswagen beauftragte Entwicklungsdienstleister zu dem Ergebnis kam, es sei davon auszugehen, dass die Abschalteinrichtung in den T5-Modellen eingesetzten EA189-Motoren überhaupt keine Verwendung gefunden habe, weil kostenintensive und aufwendige Messungen keinen Eingriff in die Motorsteuerung auf dem Prüfstand erkennen ließen. Doch diesen Verteidigungsansatz der Volkswagen AG ließ das Gericht nicht gelten.

    Das Argument der Beklagten erwecke den Eindruck, die Volkswagen AG sei darauf angewiesen, anhand aufwendiger Untersuchungen Indizien dafür zu suchen, ob eine in ihrem Auftrag entwickelte und von ihr selbst eingebaute Umschaltlogik in bestimmten Fahrzeugen aktiv sei oder nicht. Von der Volkswagen AG als Herstellerin des Motors könne verlangt werden, dass sie die Funktionsweise ihrer Motorsteuerung unabhängig davon beschreibt, was ein anderes Unternehmen anhand diverser Messungen und der Auswertung „zahlreicher“ Dokumente festgestellt habe.

    Das Wohnmobil VW T5 nutzt bei der Abgasrückführung ein Thermofenster – das hatte zuvor bereits das Landgericht Köln in erster Instanz festgestellt. Durch das Thermofenster arbeitet die Abgasrückführung nur bei Außentemperaturen vollständig, die innerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs liegen. Bei davon abweichenden Temperaturen wird sie reduziert oder ganz abgeschaltet – was höhere NOx-Emissionen zu Folge hat. Deshalb handelt es sich beim Thermofenster um eine unzulässige Abschalteirichtung, für die VW haftet. Dem Kläger steht Schadensersatz zu.

    VW T5 Wohnmobile: Jetzt auf Schadensersatz klagen!

    Das aktuelle Urteil des OLG Köln zeigt einmal mehr, dass Besitzer von Fahrzeugen mit dem älteren VW-Motor EA189 auch jetzt noch beste Chancen auf Schadensersatz haben. Der VW-Konzern ist mit seiner Verschleierungstaktik gescheitert und die Richter ließen das Argument, die Abschalteinrichtung sei zwar vorhanden, komme aber nicht zum Einsatz, nicht gelten. Der Europäische Gerichtshof hat am 17. Dezember 2020 entschieden, dass Thermofenster unzulässige Abschalteinrichtungen sind und Dieselkläger können sich darauf berufen.

    Wer ein Wohnmobil VW California T5 oder ein anderes Dieselfahrzeug mit dem Skandalmotor EA189 besitzt, sollte sich anwaltlich beraten lassen. VON RUEDEN Rechtsanwälte vertreten bundesweit über 14.000 Diesel-Fahrer gegen die Autohersteller im Abgasskandal und konnten schon zahlreiche verbraucherfreundliche Urteile erzielen. In unserem kostenlosen Erstgespräch klären wir mit Ihnen, ob sich eine Klage gegen VW in Ihrem individuellen Fall lohnt. Wir sind auch unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de für Sie erreichbar. Jetzt beraten lassen!

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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