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    Generali Versicherung  1568  0 Kommentare Rürup Rente widerrufen statt kündigen: So kommen Sie aus dem Vertrag

    Wer aus einer Basis-Rente aussteigen will, der hat keine Möglichkeit zur Kündigung. Doch in vielen Fällen kann ein Widerruf helfen, den Vertrag loszuwerden.

    Viele Besitzer einer Basis-Rente (Rürup-Rente) würden ihren Vertrag gerne loswerden. Eine Kündigung ist nicht möglich, aber in vielen Fällen bietet ein Widerruf gute Chancen. Das OLG Köln hat nun entschieden, dass Verträge der Generali / Aachen Münchener schwere Formfehler aufweisen, die einen Widerruf bzw. Widerspruch ermöglichen.

    Für viele Selbständige hat sich der Abschluss einer Basis-Rente als Enttäuschung erwiesen. Hohe Kosten und niedrige Renditen sorgen dafür, dass die Policen in der Wertentwicklung häufig enttäuschen. Wer jedoch den Vertrag loswerden will, der merkt schnell, dass er mit einer Rürup-Rente in eine Sackgasse geraten ist. Denn eine Kündigung sehen die Regeln nicht vor.

    Stattdessen kann ein Widerruf bzw. Widerspruch dem Verbraucher helfen. Dieser ist dann möglich, wenn der Vertrag Formfehler enthält, beispielsweise unklare oder fehlerhafte Informationen zum Widerrufsrecht. Dann beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen. Der Widerruf kann auch Jahre nach Abschluss noch erfolgen und führt zur Rückabwicklung der Police. Ein aktuelles Urteil des OLG Köln (Az. 20 U 103/20) zeigt, dass dies bei Verträgen der Generali (früher Aachen Münchener) der Fall ist. Eine Partnerkanzlei der Interessengemeinschaft Widerruf hat dieses sehr erfreuliche Urteil erzielt.

    Zudem zeigt das Urteil, dass auch Versicherungsverträge aus der Zeit nach 2007 widerrufbar sind – anders, als viele Experten bisher behauptet haben.

    In dem Fall ging es um eine fondsgebundene Rürup-Rente, die 2008 bei der Generali abgeschlossen wurde. Das Gericht urteilte nun, dass bei dieser Versicherung die Widerrufsfrist nicht zu laufen begonnen hat. Daher konnte das Widerrufsrecht noch ausgeübt werden. Grund ist, dass die Generali die Kundin nicht über die Abschlusskosten sowie Vertriebskosten informiert hatte.

    Aufgrund dieser Mängel fängt die Widerrufsfrist für den Abschluss der Basis-Rente / Rürup-Rente nicht zu laufen an. Die Kundin kann somit noch Jahre nach Beginn des Vertrags den Widerruf erklären. Dieser Widerruf ist für sie äußerst lukrativ. Denn sie erhält laut dem Urteil nicht nur den aktuellen Wert der Investmentfonds zurück – sondern zusätzlich noch die Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von gut 2.000 Euro.

    Der Widerruf erweist sich somit für Verbraucher einmal mehr als sehr attraktiver Weg, um eine Basis-Rente / Rürup-Rente loszuwerden. Da eine Kündigung bei diesen Verträgen nicht möglich ist, bietet der Widerruf die einzige Chance, vorzeitig aus einem Vertrag auszusteigen. Versicherte können bei der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos prüfen lassen, ob ihr Vertrag ebenfalls für einen Widerruf in Frage kommt. Neben Rürup-Renten ist dies auch bei regulären Lebensversicherungen sowie bei Riester-Renten möglich.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Generali Versicherung Rürup Rente widerrufen statt kündigen: So kommen Sie aus dem Vertrag Wer aus einer Basis-Rente aussteigen will, der hat keine Möglichkeit zur Kündigung. Doch in vielen Fällen kann ein Widerruf helfen, den Vertrag loszuwerden.