Offenlegungsverordnung wirkt: Zahl nachhaltiger Fonds gestiegen
Gespannt beobachten Investoren, wie viele Fonds von ihren Asset Managern als Artikel 8 oder 9 und somit als nachhaltig klassifiziert werden. Denn die Nachfrage der Kunden nach diesen Produkten wächst stetig. Zur Erläuterung: Seit März dieses Jahres müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften Auskunft darüber geben, in welchem Maß ihre Fonds nachhaltig im Sinne der EU-Taxonomie sind. Dabei unterscheidet die Offenlegungsverordnung zwischen Artikel 8 und 9-Fonds. Während Artikel 9-Fonds ein klar benanntes Nachhaltigkeitsziel – etwa Reduktion von CO2-Emissionen, Verbesserung der Bildung oder Zugangsverbesserung zu sauberen Wasser – benennen müssen, berücksichtigen Artikel 8-Fonds allgemeine ESG-Aspekte im Investmentprozess – etwa durch best-in-class-Ansätze oder über den Einsatz von Ausschlusskriterien.
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