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     814  0 Kommentare Sensationelles EuGH Urteil zu KFZ: Widerruf zahlreicher Auto-Kredite möglich

    Mit einem spektakulären Urteil öffnet der Europäische Gerichtshof vielen Verbrauchern den Weg zum Widerruf einer Kfz-Finanzierung. Profitieren auch Sie?

    Zahlreiche private Kredite weisen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs schwerwiegende Formfehler auf. Dies führt dazu, dass Kunden die Finanzierung noch Jahre nach Abschluss widerrufen können. Relevant ist dies vor allem für Kfz-Darlehen. Auf die Autobanken kommt nun eine Welle von Widerrufen zu.

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) belebt den sogenannten Widerrufsjoker neu und bringt die Bankenbranche ins Schwitzen. In einem brisanten Urteil (Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20) gegen VW Bank, Skoda Bank und BMW Bank bemängeln die Luxemburger Richter eine Reihe von fehlerhaften Angaben in den Kreditunterlagen.

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    Diese Mängel führen dazu, dass Privatkunden, die beispielsweise den Kauf eines Autos finanziert haben, den Widerruf des Kredits erklären können. Dies gilt auch, wenn der Abschluss des Vertrags mehrere Jahre zurückliegt und selbst dann, wenn die Finanzierung bereits ausgelaufen ist. Die vom EuGH gerügten Fehler finden sich nicht nur bei den beklagten Banken. Stattdessen stehen sie in nahezu allen Finanzierungsverträgen der vergangenen zehn Jahre und zwar unabhängig vom Kreditinstitut. Damit dürften Millionen Kreditverträge betroffen sein.

    Verzugszins nicht konkret genannt

    So bemängeln die EuGH-Richter beispielsweise, dass die Banken den Verzugszins nicht eindeutig benennen. In den Verträgen heißt es dazu nahezu einheitlich, dass der Verzugszins „5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz“ beträgt. Dies sei nicht genug, so der EuGH nun, da ein Kunde in der Regel weder wisse, wie hoch der Basiszins sei, noch wie dieser festgelegt und angepasst werde. Daher müsse mindestens der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Verzugszins in Prozent angegeben werden.

    Zudem rügte der EuGH auch die Art und Weise, wie in den meisten Kreditverträgen die Methode zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung angegeben wird. Diese müsse für den Kunden leicht nachvollziehbar sein. Dem seien Banken bislang nicht nachgekommen. Auch hieraus erwächst eine Widerrufsmöglichkeit für den Kunden.

    Bank muss Geld erstatten

    Mit diesem sogenannten Widerrufsjoker haben in den vergangenen Jahren viele Verbraucher ihre Baufinanzierungen widerrufen und dabei viel Geld gespart. Allerdings ist das aktuelle Urteil nicht auf Hypothekendarlehen anzuwenden, sondern nur auf sonstige Formen privater Kredite.

    Bei einem Kfz-Darlehen führt ein solcher Widerruf in der Theorie dazu, dass die Bank das finanzierte Fahrzeug zurücknehmen muss und dem Kunden den Kaufpreis abzüglich eines Ersatzes für den Wertverlust erstatten muss. In der Praxis bedeutet dies in der Regel, dass der Kunde deutlich mehr Geld für sein Auto erhält, als dieses auf dem Gebrauchtwagenmarkt bringen würde. Viele Banken dürften die Fahrzeuge jedoch gar nicht erst zurückfordern, da sie kein Interesse an einem großen Bestand an Gebrauchtwagen haben. Insofern dürfte es in etlichen Fällen zu einer finanziellen Kompensation zugunsten des Kunden kommen.

    Nicht vorschnell widerrufen

    Unklar ist jedoch, wie die Autobanken nun im Einzelnen auf das Urteil aus Luxemburg reagieren werden. Daher sollten betroffene Verbraucher nicht vorschnell und auf eigene Faust den Widerruf erklären. Stattdessen sollten sie ihre Vertragsunterlagen von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen und mit diesem das weitere Vorgehen abstimmen. Eine solche Prüfung ist beispielsweise kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Sensationelles EuGH Urteil zu KFZ: Widerruf zahlreicher Auto-Kredite möglich Mit einem spektakulären Urteil öffnet der Europäische Gerichtshof vielen Verbrauchern den Weg zum Widerruf einer Kfz-Finanzierung. Profitieren auch Sie?

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