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    Dieselskandal  277  0 Kommentare Erstattungsrechner im Abgasskandal: So berechnen Sie den Entschädigungsanspruch

    Dieselfahrer können mit einer Faustformel den möglichen Schadensersatz berechnen

    Geschädigten PKW-Haltern steht im Abgasskandal ein Schadensersatz zu. Das haben zahlreiche Gerichte bis hin zum Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt. Die Höhe der Entschädigung, die vor Gericht erreicht werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Mithilfe einer Formel lässt sich aber der Entschädigungsanspruch leicht errechnen – oder mit einem Rückerstattungsrechner im Abgasskandal.

    Der Abgasskandal zieht weite Kreise und betrifft immer mehr Fahrzeughalter in Deutschland und Europa. Nachdem er seinen Ursprung bei VW-Diesel-PKW genommen hat, weitete er sich auch auf Fahrzeuge anderer Hersteller wie Daimler oder Opel aus. Mittlerweile sind mehrere Millionen Autos vom Dieselgate betroffen und müssen amtlichen Rückrufen des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) folgen. Sie enthalten illegale Abschalteinrichtungen, die sich negativ auf die Abgasreinigung auswirken, sodass gesetzliche Emissionswerte nicht eingehalten werden.

    Seit Ende 2020 ist bekannt, dass auch Wohnmobile vom Dieselskandal betroffen sind. Selbst die Motoren dieser hochpreisigen Fahrzeuge können die gesetzlichen Grenzwerte für gesundheitsschädliche Stickoxide nicht einhalten. Ein erster Rückruf wird vom KBA geprüft. Einige Gerichte verurteilten die Motorenhersteller – meist Fiat – bereits zu Schadensersatzzahlungen an den Wohnmobil-Halter. Doch wie hoch kann diese Entschädigung ausfallen?

    Faustformel zur Berechnung der Entschädigung im Dieselskandal

    Zur Berechnung des Schadensersatzes für den Fahrzeughalter gibt es eine Formel, die die Gerichte grundsätzlich nutzen. Für Halter von Diesel-PKW, die vom Abgasskandal betroffen sind, wird diese Berechnung vorgenommen:

    Kaufpreis – (Gefahrene Kilometer ÷ Gesamtlaufleistung x Kaufpreis) = Schadensersatz für Dieselhalter

    Die Gesamtlaufleistung ist die geschätzte Kilometerzahl, die der Diesel-PKW erreicht, bis er aus Altersschwäche nicht mehr gefahren werden kann. Hier setzen Gerichte meist einen von drei Werten an: 250.000, 300.000 oder sogar 400.000 Kilometer Laufleistung. Ein Erstattungsrechner für die Schadensersatzansprüche im Dieselskandal kann betroffenen Autofahrern helfen, die mögliche Höhe der Entschädigung zu berechnen.

    Schadensersatz für Wohnmobile im Abgasskandal berechnen

    Die Entschädigungsansprüche für Halter von Wohnmobilen mit Dieselmotor berechnen sich etwas anders: Statt der gefahrenen Kilometer und der Gesamtlaufleistung werden die Nutzungsdauer und die angenommene Lebensdauer des Fahrzeugs in Monaten herangezogen. Je jünger das Reisemobil ist, desto mehr Schadensersatz steht dem Besitzer zu. Und: Zusätzliche Aufbauten und Sonderausstattungen werden dem Kaufpreis hinzugerechnet. Das bedeutet, dass Halter von besonders hochpreisigen Campern auch eine entsprechend höhere Entschädigung erhalten.

    Die vor Gericht ausgehandelte Entschädigung – für PKW oder Wohnmobil im Abgasskandal – wird komplett vom Motorhersteller an den geschädigten Verbraucher überwiesen. Damit wird die Klage gegen den Hersteller des manipulierten Fahrzeugs zu einer lukrativen Alternative zum Fahrzeugverkauf des vom Wertverlust bedrohten Dieselmodells.

    Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN haben sich auf den Abgasskandal spezialisiert und betreuen sowohl PKW- als auch Wohnmobil-Besitzer gegen die Motorhersteller. Sie konnten bereits über 500 verbraucherfreundliche Urteile vor den deutschen Gerichten erreichen und zählen damit bundesweit zu den führenden Rechtsanwälten für Fahrzeughalter im Dieselskandal. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und informieren Sie sich über Ihre Rechte im Abgasskandal!

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    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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