EuGH-Urteil
Auto-Kredite: Finanzielle Vorteile für Verbraucher durch Widerruf
EuGH fällt verbraucherfreundliches Urteil: Millionen Kreditverträge damit hinfällig.
Was steckt hinter dem aktuellen Urteil?
Konkret dreht sich das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) um drei Klagen bezüglich verschiedener Autokreditverträge: einer bei der BMW-Bank, bei der Skoda-Bank sowie der VW-Bank. Dem zugrunde lagen Klagen vor dem Landgericht Ravensburg, die bereits langwierige Verfahren ausgelöst hatten. Erst kürzlich urteilten nun die Europa-Richter: Die Verbraucherdarlehen sind hinfällig, ein Widerruf somit jeder Zeit möglich.
Denn in den Vertragsklauseln bliebe unklar, inwiefern eventuelle Verzugszinsen sowie Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen könnten. Anders gesagt: Das Kleingedruckte der Darlehensverträge sei für die Verbraucher nicht nachvollziehbar, so das Urteil des EuGH (Aktenzeichen: C-33/20, C-155/20, C-187/20).
Was bedeutet das Urteil für Verbraucher allgemein?
Das kürzlich gefällte Urteil hat jedoch nicht allein Auswirkungen auf die drei klagenden Verbraucher. Vielmehr könnte es prinzipiell auf ausnahmslos alle Verbraucherdarlehen und somit Millionen Kreditverträge angewandt werden. Denn auch andere Banken lassen ihr Kleingedrucktes zumeist uneindeutig – der Vertrag kann somit auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen werden. Insbesondere betrifft dies diverse Autokreditverträge, ausgenommen sind allein Immobilienkredite (Hypotheken).
Bundesgerichtshof durch aktuelle Entwicklung in Kritik
Das zuständige oberste Gericht in Deutschland, der Bundesgerichtshof (BGH), urteilte in den vergangenen Jahren überwiegend zugunsten der Banken und gegen die Anliegen der Verbraucher. Dass der EuGH nun gegenteilig entscheidet, rückt den bankenfreundlichen Entscheidungstrend des BGH erneut in ein negatives Licht.
Grundsätzlich wird deutsches Recht jedoch durch europäisches Recht übertrumpft. Juristisch ist die Sache damit also klar.
Wie sollten Verbraucher nun vorgehen?
Verbraucher, die allgemein zufrieden sind mit ihrem Kreditvertrag, dürften von dieser aktuellen Entwicklung der Thematik nicht weiter betroffen sein.
Verbraucher, zum Beispiel Fahrzeugbesitzer, die mit dem Kreditvertrag ihres Wagens jedoch unzufrieden sind, haben nun die Möglichkeit, einen Widerspruch einzuleiten – selbst wenn der Kauf des Autos bereits Jahre in der Vergangenheit liegt. Unter Umständen bringt der Widerruf für betroffene Verbraucher einen großen finanziellen Vorteil mit sich.
Offen bleibt an dieser Stelle jedoch, was ein Autofahrer für den entstandenen Wertverlust des Fahrzeuges zahlen muss.
Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.
Sollten Sie sich für den Widerruf entscheiden, wenden Sie sich jeder Zeit an die Kanzlei Mingers. Unser erfahrenes Team berät Sie gerne! Unsere Kontaktdaten finden Sie auf unserer Website. Auch bei weiteren Fragen zu diesem oder zu anderen Themen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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