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    Bankrecht  208  0 Kommentare EuGH: Autokreditverträge können wegen Fehlern widerrufen werden

    Der Europäische Gerichtshof stärkt Verbraucherrechte bei Kreditverträgen

    Millionen Kreditverträge für Autodarlehen können ab sofort widerrufen werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sprach den Verbrauchern ein umfassendes Widerrufsrecht zu, wenn Kreditverträge fehlerhaft sind. Damit widerspricht der EuGH dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der diesbezüglich mit seinen Urteilen eine bankenfreundliche Linie eingeschlagen hatte.

    Laut dem Urteil der Richter in Luxemburg vom 9. September 2021 können Autokreditverträge aufgrund unvollständiger oder für Laien unverständlicher Belehrungen widerrufen werden (Rechtssache C-33/20, C-155/20 und C-187/20). Eines dieser Verfahren gegen eine Bank führte die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN.

    Kreditwiderruf: Welche Autokredite sind betroffen?

    Der Grund für das Widerrufsrecht sind mangelhafte Inhalte in den Kreditverträgen. Fehlende oder schwer verständliche Belehrungen geben den Kreditnehmern das Recht zum Widerruf des Vertrags, so der EuGH. Betroffen sind vor allem Kreditverträge, die ab dem 10. Juni 2010 zur Finanzierung eines Fahrzeugs geschlossen wurden. Verbraucherschützer gehen davon aus, dass 90 Prozent der Autokreditverträge fehlerhaft sind und widerrufen werden können. Nahezu alle Banken, doch insbesondere Autobanken wie die Volkswagen Bank, die Mercedes-Benz Bank oder die BMW Bank, haben mangelhafte Autokreditverträge verfasst.

    Um den Kreditvertrag widerrufen zu können, müssen Fehler im Vertrag vorliegen. Folgende Mängel rechtfertigen den Widerruf des Autokredits laut EuGH-Urteil:

    • Im Kreditvertrag ist der zum Abschluss des Vertrags geltende Satz der Verzugszinsen in Prozent nicht angegeben. Auch wird die Methode zur Anpassung des Verzugszinssatzes nicht erklärt. Außerdem fehlt die Häufigkeit der Änderung des Basiszinssatzes.
    • Der Weg zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht angegeben. Auch lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung mithilfe der im Kreditvertrag angegebenen Daten nicht selbst berechnen.
    • Die Informationen über außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren (inkl. möglicher Kosten) fehlen oder sind unvollständig. Ein Verweis auf eine Internetseite reicht hier nicht aus.

     

    Kreditvertrag wird rückabgewickelt – dank EuGH-Widerrufsjoker

    Wer einen solchen fehlerhaften Kreditvertrag unterzeichnet hat und das Fahrzeug noch besitzt, kann vom Widerrufsrecht Gebrauch machen – und den Widerrufsjoker ziehen. Dann wird der Darlehensvertrag für das Auto rückabgewickelt: Der Kreditnehmer erhält alle gezahlten Raten sowie die Anzahlung zurück. Im Gegenzug gibt er das finanzierte Auto an die Bank. Möglicherweise schuldet der Verbraucher der Bank einen Nutzungsersatz für die bereits mit dem Wagen gefahrenen Kilometer. Diese Frage ist noch nicht abschließend geklärt. In jedem Fall ist der Kreditwiderruf eine lukrative Alternative zum Verkauf des Fahrzeugs, weil der Wertverlust des Autos größer ist als der eventuell zu zahlende Nutzungsersatz. Insbesondere Halter von Dieselfahrzeugen, die vom Abgasskandal betroffen sind, können vom Widerruf des Autokredits profitieren.

    Darlehensnehmer sollten ihren Kreditvertrag nun anwaltlich prüfen lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet eine kostenlose Erstberatung an, in der festgestellt wird, ob ein Kreditwiderruf mithilfe des EuGH-Urteils in Frage kommt. Mit bundesweit über 3.500 erfolgreich abgeschlossenen Kreditwiderrufsfällen zählt die Kanzlei zu den führenden Verbraucherrechtskanzleien auf dem Gebiet des Kreditwiderrufs – und wird von Finanztip empfohlen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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