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     111  0 Kommentare Kabelsalat ade - USB-C soll Standard in Handys, Tablets und Co werden

    BRÜSSEL (dpa-AFX) - Europäische Haushalte sollen nach dem Willen der EU-Kommission in Zukunft nur noch ein Kabel zum Laden von Handys, Tablets oder Kopfhörern brauchen. Die Brüsseler Behörde legte am Donnerstag einen Gesetzesvorschlag vor, nach dem die Ladebuchsen in Elektrogeräten vereinheitlicht werden sollen. Gängiger Standard soll der USB-C-Anschluss werden, den schon heute viele Firmen wie Samsung und Motorola verbauen. Vor allem für Apple mit seinem hauseigenen Lightning-Anschluss wäre die Vereinheitlichung ein Ärgernis.

    "Die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich lange genug über inkompatible Ladegeräte, die sich in ihren Schubladen anhäufen, geärgert", sagte EU-Kommissionsvize Margrethe Vestager. Zugleich profitiere die Umwelt von einer Vereinheitlichung der Ladebuchsen, weil deutlich weniger Elektroschrott entstehe. Verbraucher sollen durch den Vorschlag der EU-Kommission 250 Millionen Euro im Jahr sparen.

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    Mit ihrem Vorstoß setzt die Behörde der freiwilligen Kooperation mit der Industrie nach jahrelangem Zögern ein Ende. Schon 2009 einigten sich 14 Handy-Hersteller - unter ihnen Apple - auf Druck der EU-Kommission in einer Selbstverpflichtung auf einen einheitlichen Standard für Netzteile. Bei den Buchsen in Smartphones und Tablet-Computern blieben von einst mehreren Dutzend Typen noch drei übrig: Das inzwischen veraltete Micro-USB, das neuere USB-C und die dünneren Lightning-Anschlüsse von Apple.

    Die USB-C-Buchsen sollen dem Kommissionsvorschlag zufolge in Smartphones, Tablets, Kameras, Kopfhörern, tragbaren Lautsprechern und Hand-Konsolen Standard werden. Außerdem schlägt die Behörde vor, dass Verbraucher neue Geräte in Zukunft ohne Ladegerät kaufen können müssen - schließlich liegen in den meisten Haushalten ohnehin Netzteile rum. Auch soll die Schnelllade-Technologie in allen Geräten vereinheitlicht werden.

    Bis all dies Realität ist, dürfte es noch dauern. Zunächst müssen EU-Parlament und EU-Staaten darüber verhandeln. Anschließend müssen die neuen Regeln in nationales Recht umgewandelt werden, ehe den Herstellern eine Übergangszeit von zwei Jahren gewährt werden soll./wim/DP/ngu




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