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    DGAP-News: Deutsche Wohnen SE / Schlagwort(e): Anleihe
    Deutsche Wohnen SE: Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE Wandelschuldverschreibung über 800 Mio. EUR mit Fälligkeit 2024 (ISIN DE000A2BPB84)

    07.10.2021 / 09:35
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.



    Corporate News
     

    Mitteilung an die Gläubiger der Deutsche Wohnen SE Wandelschuldverschreibung über 800 Mio. EUR mit Fälligkeit 2024 (ISIN DE000A2BPB84)
     

    Berlin, 07. Oktober 2021. Soweit die verwendeten Begriffe nicht anders in dieser Mitteilung definiert sind, haben sie die gleiche Bedeutung wie in den Bedingungen der Schuldverschreibungen (die "Anleihebedingungen").

    Die Anleiheschuldnerin macht hiermit gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Anleihebedingungen den Eintritt eines Annahmeereignisses (wie in den Anleihebedingungen definiert) bekannt.

    Die Vonovia SE hat am 23. August 2021 die Angebotsunterlage zu einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot zum Erwerb sämtlicher Aktien der Anleiheschuldnerin veröffentlicht. Die (nach Änderung des Übernahmeangebots verlängerte) Anfängliche Annahmefrist lief vom 23. August 2021 bis zum 4. Oktober 2021, 24 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Am heutigen Tag ist das Annahmeereignis bezogen auf das vorgenannte Übernahmeangebot eingetreten: Die Vonovia SE hat nach dem Ablauf der Anfänglichen Annahmefrist eine Mitteilung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz veröffentlicht, wonach das Angebot mindestens für eine Anzahl von Aktien angenommen wurde, die (zusammen mit von ihr bereits gehaltenen oder zurechenbarer Aktien) einer Zahl von stimmberechtigten Aktien der Anleiheschuldnerin entspricht, die Kontrolle (wie in den Anleihebedingungen definiert) vermittelt; bereits am 13. September 2021 hatte die Vonovia SE auf alle ursprünglichen Angebotsbedingungen verzichtet.

    Wandlungserklärungen von Gläubigern, die ihre Schuldverschreibungen gemäß § 10 Abs. 3 (i) der Anleihebedingungen durch Abgabe einer auf den Eintritt eines Annahmeereignisses bedingten Wandlungserklärung während der Bedingten Wandlungserklärungsfrist (wie in den Anleihebedingungen definiert) gewandelt haben, sind mit Eintritt des Annahmeereignisses wirksam geworden. Der angepasste Wandlungspreis für diese Bedingten Wandlungserklärungen beträgt gemäß § 10 Abs. 3 (i), (iii) und (v) der Anleihebedingungen EUR 38,6779.

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