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    Abgasskandal  302  0 Kommentare VW-Motor EA189 im Dieselskandal: Keine Verjährung – VON RUEDEN erstreitet Restsc

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat VW nach § 852 BGB verurteilt: Demnach verjährt ein Anspruch auf Schadensersatz nach einer unerlaubten Handlung erst nach zehn Jahren.

    Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN konnte erneut für einen ihrer Mandanten ein verbraucherfreundliches Urteil im VW-Abgasskandal erwirken: Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat die Volkswagen AG nach § 852 BGB verurteilt. Der Anspruch auf Schadensersatz nach einer unerlaubten Handlung verjährt demnach erst nach zehn Jahren. In dem Fall ging es um einen VW Tiguan mit dem Motor EA189.

    Der Kläger hatte den Tiguan 2013 zum Neupreis von 41.500 Euro gekauft und erfahren, dass das Fahrzeug über unzulässige Abschalteinrichtungen verfügt. Daher machte er, vertreten von der Kanzlei VON RUEDEN, vor dem Landgericht Ellwangen (Jagst) den Restschadenersatzanspruch aus § 852 BGB geltend (Az. 3 O 344/20). Im BGB heißt es dazu, dass der Geschädigte verlangen kann, was der Schädiger aufgrund einer deliktischen Handlung nach einer ungerechtfertigten Bereicherung erlangt hat. Das Landgericht hatte den Anspruch in der Vorinstanz mit der Begründung abgewiesen, der Kläger habe keinen wirtschaftlichen Schaden erlitten.

    Zudem entspreche allein der Abzug der gezahlten Händlermarge vom Kaufpreis nicht dem wirtschaftlichen Gewinn für das Fahrzeug und damit der konkreten Bereicherung auf Beklagtenseite. Von der Händlermarge sei zusätzlich noch der Gebrauchsvorteil in Abzug zu bringen, so das Landgericht. Damit dem Kläger ein Schaden entstanden sei, müsse die Marge mindestens 19 Prozent des Kaufpreises betragen.

    Kläger legt erfolgreich Berufung ein und erhält 26.535,50 Euro

    Gegen dieses Urteil ging der Kläger erfolgreich in Berufung: Das OLG Stuttgart machte die Volkswage AG haftbar und sprach dem Käufer 26.535,50 Euro plus Zinsen zu – gegen Rückgabe des Fahrzeugs (Az. 5 U 79/21). In der Urteilsbegründung heißt es dazu: „Die Beklagte haftet dem Kläger gegenüber aufgrund der auch im streitgegenständlichen Fahrzeug eingebauten Motorsteuerungssoftware, die eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, gemäß §§ 826, 31 BGB auf Schadensersatz.“

    Die Richter stellen auch klar, dass für den Schaden eine wirtschaftliche und keine unmittelbare Vermögensverschiebung maßgeblich ist. Daher spiele es keine Rolle, dass das Fahrzeug bei einem Vertragshändler der Beklagten erworben wurde. Das OLG Stuttgart folgte bei seinem Urteil der Argumentation der Klägerseite und erkannte den Schaden durch den ungewollten Kauf eines Fahrzeugs mit Abschalteinrichtung an – auch noch acht Jahre nach dem Kauf des Autos.

    Chance auf Schadensersatz im Dieselskandal noch nutzen!

    Immer mehr Gerichte urteilen zugunsten der Kläger, daher sind die Aussichten betrogener Verbraucher, erfolgreich gegen die Autokonzerne vorzugehen, nach wie vor sehr gut. Für Karl Koppatz von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN, federführender Anwalt der Klägerseite, zeigt auch dieses verbraucherfreundliche Urteil: „Der Abgasskandal ist längst nicht vorbei. Es ist ein klares Signal an Verbraucher, auch weiterhin Ihre Ansprüche durchzusetzen.“

    Als eine der führenden Rechtsanwaltskanzleien im Abgasskandal hat VON RUEDEN schon über 500 Urteile vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten bewirkt – und mehrere Entscheidungen vor dem Bundesgerichtshof. Informieren auch Sie sich in unserer kostenlosen Erstberatung, ob sich eine Klage in Ihrem Fall lohnt. Wir setzen uns für Ihre Rechte ein. Sie erreichen uns unter der 030 – 200 590 770 und unter info@rueden.de. Kontaktieren Sie uns!


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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