OLG Stuttgart
Nach dem Autokauf über Widerrufsjoker Mehrwertsteuer zurückgeholt
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Kostenfreier Erstcheck
https://ots.de/G7x6In
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Hamburg (ots) - In einem aktuellen Urteil vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 -
hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Kreditverträge der Renault
Bank fehlerhaft sind und eine vollständige Rückabwicklung nicht nur des
Darlehensvertrags, sondern auch des Kaufvertrags über das finanzierte Fahrzeug
zu erfolgen hat. Erfolgreich war der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Käufer
eines Renault Scénic Diesel. Zur Finanzierung seines Fahrzeugerwerbs schloss er
im Jahr 2015 einen Finanzierungsvertrag mit der Renault Bank. Unter Berufung auf
Fehler in den Vertragsunterlagen der Bank übte der Kläger Mitte 2018 sein
Widerrufsrecht aus.
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Hamburg (ots) - In einem aktuellen Urteil vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 -
hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Kreditverträge der Renault
Bank fehlerhaft sind und eine vollständige Rückabwicklung nicht nur des
Darlehensvertrags, sondern auch des Kaufvertrags über das finanzierte Fahrzeug
zu erfolgen hat. Erfolgreich war der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Käufer
eines Renault Scénic Diesel. Zur Finanzierung seines Fahrzeugerwerbs schloss er
im Jahr 2015 einen Finanzierungsvertrag mit der Renault Bank. Unter Berufung auf
Fehler in den Vertragsunterlagen der Bank übte der Kläger Mitte 2018 sein
Widerrufsrecht aus.
Nach der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts habe die Bank keine klaren und
verständlichen Angaben zur Widerrufsfrist gemacht. Die Widerrufsinformation
enthielt folgenden Satz 2: "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber
erst, nachdem die Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB
(z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur
Vertragslaufzeit) erhalten haben."
"Erfreulich ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass der Autokäufer
über den Verbraucher-Widerruf wirtschaftlich einen Vorteil in Höhe von ca. der
Umsatzsteuer erlangen kann", kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian
Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Vor einer Gerichtsentscheidung kommt oftmals ein
Vergleich mit dem Inhalt in Betracht, dass der Finanzierungsvertrag bleibt, wie
er ist, und die Bank lediglich Geld an den Widerrufenden zahlt."
Zur Begründung ihrer Entscheidung führten die Stuttgarter Richter überzeugend
aus, dass sich die Umsatzsteuer für den Verkäufer, auf den im Verbund
abzustellen ist, als durchlaufender Posten darstelle. Ein solcher Verbund ist
gegeben, wenn dem Verbraucher der (Teil-)Finanzierungsvertrag mit beispielsweise
auch der Volkswagen Bank GmbH, der BMW Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG
oder der Mercedes-Benz Bank AG durch den Verkäufer des Fahrzeugs vermittelt
wird. Eine gezahlte Anzahlung kann der Verbraucher ebenfalls zurückverlangen.
HAHN Rechtsanwälte bietet derzeit kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer
Widerrufsmöglichkeit bei Kfz-Finanzierungen an.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
RA Christian Rugen
Alter Steinweg 1
20459 Hamburg
Fon: +49-40-3615720
Fax: +49-40-361572361
E-Mail: mailto:rugen@hahn-rechtsanwaelte.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/5046713
OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
verständlichen Angaben zur Widerrufsfrist gemacht. Die Widerrufsinformation
enthielt folgenden Satz 2: "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber
erst, nachdem die Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB
(z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur
Vertragslaufzeit) erhalten haben."
"Erfreulich ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass der Autokäufer
über den Verbraucher-Widerruf wirtschaftlich einen Vorteil in Höhe von ca. der
Umsatzsteuer erlangen kann", kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian
Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Vor einer Gerichtsentscheidung kommt oftmals ein
Vergleich mit dem Inhalt in Betracht, dass der Finanzierungsvertrag bleibt, wie
er ist, und die Bank lediglich Geld an den Widerrufenden zahlt."
Zur Begründung ihrer Entscheidung führten die Stuttgarter Richter überzeugend
aus, dass sich die Umsatzsteuer für den Verkäufer, auf den im Verbund
abzustellen ist, als durchlaufender Posten darstelle. Ein solcher Verbund ist
gegeben, wenn dem Verbraucher der (Teil-)Finanzierungsvertrag mit beispielsweise
auch der Volkswagen Bank GmbH, der BMW Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG
oder der Mercedes-Benz Bank AG durch den Verkäufer des Fahrzeugs vermittelt
wird. Eine gezahlte Anzahlung kann der Verbraucher ebenfalls zurückverlangen.
HAHN Rechtsanwälte bietet derzeit kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer
Widerrufsmöglichkeit bei Kfz-Finanzierungen an.
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