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    OLG Stuttgart  110  0 Kommentare Nach dem Autokauf über Widerrufsjoker Mehrwertsteuer zurückgeholt

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    Hamburg (ots) - In einem aktuellen Urteil vom 21. September 2021 - 6 U 184/19 -
    hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, dass Kreditverträge der Renault
    Bank fehlerhaft sind und eine vollständige Rückabwicklung nicht nur des
    Darlehensvertrags, sondern auch des Kaufvertrags über das finanzierte Fahrzeug
    zu erfolgen hat. Erfolgreich war der von HAHN Rechtsanwälte vertretene Käufer
    eines Renault Scénic Diesel. Zur Finanzierung seines Fahrzeugerwerbs schloss er
    im Jahr 2015 einen Finanzierungsvertrag mit der Renault Bank. Unter Berufung auf
    Fehler in den Vertragsunterlagen der Bank übte der Kläger Mitte 2018 sein
    Widerrufsrecht aus.

    Nach der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts habe die Bank keine klaren und
    verständlichen Angaben zur Widerrufsfrist gemacht. Die Widerrufsinformation
    enthielt folgenden Satz 2: "Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber
    erst, nachdem die Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB
    (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur
    Vertragslaufzeit) erhalten haben."

    "Erfreulich ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts, dass der Autokäufer
    über den Verbraucher-Widerruf wirtschaftlich einen Vorteil in Höhe von ca. der
    Umsatzsteuer erlangen kann", kommentiert der Hamburger Rechtsanwalt Christian
    Rugen von HAHN Rechtsanwälte. "Vor einer Gerichtsentscheidung kommt oftmals ein
    Vergleich mit dem Inhalt in Betracht, dass der Finanzierungsvertrag bleibt, wie
    er ist, und die Bank lediglich Geld an den Widerrufenden zahlt."

    Zur Begründung ihrer Entscheidung führten die Stuttgarter Richter überzeugend
    aus, dass sich die Umsatzsteuer für den Verkäufer, auf den im Verbund
    abzustellen ist, als durchlaufender Posten darstelle. Ein solcher Verbund ist
    gegeben, wenn dem Verbraucher der (Teil-)Finanzierungsvertrag mit beispielsweise
    auch der Volkswagen Bank GmbH, der BMW Bank GmbH, der Santander Consumer Bank AG
    oder der Mercedes-Benz Bank AG durch den Verkäufer des Fahrzeugs vermittelt
    wird. Eine gezahlte Anzahlung kann der Verbraucher ebenfalls zurückverlangen.

    HAHN Rechtsanwälte bietet derzeit kostenfreie Überprüfungen hinsichtlich einer
    Widerrufsmöglichkeit bei Kfz-Finanzierungen an.

    Pressekontakt:

    Hahn Rechtsanwälte PartG mbB
    RA Christian Rugen
    Alter Steinweg 1
    20459 Hamburg
    Fon: +49-40-3615720
    Fax: +49-40-361572361
    E-Mail: mailto:rugen@hahn-rechtsanwaelte.de

    Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61631/5046713
    OTS: Hahn Rechtsanwälte PartG mbB


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