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    Bundestagswahl 2021  1327  0 Kommentare Widerspruch gegen die Bundestagswahl 2021

    Auch bei der diesjährigen Wahl zum Bundestag gab es wieder vielfältige Unregelmäßigkeiten, besonders augenfällig in Berlin. Betroffen sind etwa zehn Prozent der Wahllokale.

    Die Landwahlleiterin Petra Michaelis ist zurückgetreten und hat höchstselbst einen Einspruch gegen das Ergebnis der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus beim Verfassungsgerichtshof angekündigt. Die zum Teil massiven Unregelmäßigkeiten könnten jedoch auch das Ergebnis der Bundestagswahl beeinflusst haben.
    Da ordnungsgemäße Wahlen ein Kernelement jeder demokratischen Gesellschaft sind, ist sowohl eine genaue Überprüfung der Vorkommnisse und der Verantwortlichkeiten angebracht als auch eine Wahlwiederholung.

    „Das Wahlrecht ist das höchste demokratische Teilhaberecht des Bürgers.“
    Rupert Scholz (Staatsrechtler)

    Unter Merkels Ägide wurden die entscheidenden Schutzmechanismen einer Demokratie, die ‚checks and balances‘ weitgehend ausgehebelt, angefangen von einem weitgehend gleichgeschalteten Bundestag (von Parteien kontrollierte Listenplätze, ‚Fraktionszwang‘ etc.) bis hin zu einem mit ‚verdienten‘ Politikern besetzten Bundesverfassungsgericht.
    Damit wir nicht in einer sozialistischen Tyrannei im Stile einer DDR oder UdSSR enden, tut es dringend Not, dass wir unsere verbliebenen Rechte verteidigen und Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen. Ansonsten heißt es bald wieder:

    „Die Leute, die die Stimmen abgeben, entscheiden nichts. Die Leute, die die Stimmen zählen, entscheiden alles.“
    Josef Stalin

    Die liberale Atlas Initiative für Recht und Freiheit e.V., Frankfurt, www.atlas-initiative.de hat daher einen Widerspruch gegen die Bundestagswahl vorbereitet, den sich alle wahlberechtigten deutschen Bürger auf der Homepage von Atlas herunterladen können. Je mehr Bürger Widerspruch einlegen, desto besser. 

    Autoren: Markus Ross & Prof. Dr. Hanns-Christian Salger
     

     

    Muster Wahleinspruch Bundestagswahl 2021:

     

    ABSENDER


    Vorab per E-Mail: mail@bundestag.de
    und per Telefax: 030/227–36600
    Deutscher Bundestag
    Wahlprüfungsausschuss
    Sekretariat
    Platz der Republik 1
    11011 Berlin

                                                                                                                           Ort, Datum………….. 2021


    Einspruch gegen die Bundestagswahl vom 26.09.2021

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit erhebe ich Einspruch gegen die Bundestagswahl vom 26.09.2021. Wie ich den Medien entnahm, kam es bei der Durchführung der Wahl im Land Berlin zu schwerwiegenden Fehlern, wie unter anderem nachfolgend aufgeführte Medienberichte belegen:

    https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/berliner-wahlchaos-kei ...

    https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/wahlergebnisse-nur-ges ...

    https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/minderjaehrige-waehlen ...

    https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/rupert-scholz-jeder-bu ...

    1.    Minderjährige, die laut § 12 Bundeswahlgesetz und Artikel 38 Grundgesetz nicht berechtigt sind, über die Zusammensetzung des Bundestages zu entscheiden, durften an der Wahl teilnehmen.

    (https://www.welt.de/politik/bundestagswahl/plus234223618/Berlin-Mehrfach-alle-Wahlscheine-an-unter-18-Jaehrige-ausgegeben.html; https://www.welt.de/politik/bundestagswahl/plus234295098/Neue-Panne-kommt-ans-Licht-Minderjaehrige-konnten-auch-per-Briefwahl-an-der-Bundestagswahl-teilnehmen.html; https://www.rbb24.de/politik/wahl/abgeordnetenhaus/agh-2021/beitraege/bundestag-bundestagswahl-berlin-minderjaehrige-wahl.html)

    2.    EU-Ausländer, die laut Gesetz nicht berechtigt sind, über die Zusammensetzung des Bundestages zu entscheiden, durften ebenfalls an der Wahl teilnehmen.

    (https://www.bz-berlin.de/berlin/mitte/wieder-wahl-panne-in-berlin-ich-koennte-mehr-waehlen-als-ich-darf; https://www.rbb24.de/politik/wahl/abgeordnetenhaus/agh-2021/beitraege/bundestag-bundestagswahl-berlin-minderjaehrige-wahl.html)

    3.    Seit Längerem Verstorbene erhielten eine Wahlbenachrichtigung, die den Angehörigen eine doppelte Stimmabgabe ermöglichte.

    (https://www.bz-berlin.de/berlin/reinickendorf/mein-toter-papa-soll-wae ...).

    4.    In mehreren Wahllokalen wurden falsche Stimmzettel ausgegeben, so dass das Votum zahlreicher Wähler für ungültig erklärt wurde. Laut rbb kam es dadurch zu mindestens 13.120 Stimmen ungültigen Stimmen, die bei der Zusammensetzung des Bundestages u.U. keine Berücksichtigung fanden.

    (https://www.rbb24.de/politik/wahl/abgeordnetenhaus/agh-2021/beitraege/ ...

    5.    In mehreren Wahllokalen fehlten ausreichend Stimmzettel (und Wahlkabinen), was dazu führte, dass viele Wähler nicht oder nur teilweise abstimmen konnten. Laut Mitteilung des Berliner Innensenators waren dies keine Einzelfälle, sondern „fast überall“ seien längere Warteschlangen entstanden. Viele, vor allem ältere Wähler wurden aufgrund der oft mehrstündigen Wartezeit de facto an einer Stimmabgabe gehindert, da für sie das Stehen zu anstrengend wurde. Andere konnten erst nach 18:00 Uhr abstimmen, so dass sie das in Kenntnis der im Internet veröffentlichten Prognosen und Hochrechnungen taten.

    (https://www.tagesspiegel.de/berlin/berliner-waehlen-bis-20-uhr-fehlende-und-falsche-stimmzettel-wahlen-in-berlin-laufen-teils-chaotisch/27649050.html; https://www.bz-berlin.de/berlin/kolumne/wer-fuer-das-berliner-wahlchaos-wirklich-verantwortlich-ist; https://polit-x.de/de/documents/6262360/social-media/deutschland/bundeslander/twitter/berlin/dr-michael-efler-die-linke-2021-09-26-sehr-laaaaaaaaange-schlange-vor-einem-wahllokal-in-der-boxhagener-strae-in-friedrichshain-gut-so-leute-ihr-entscheidet-heute-also-geht-wahlen-und-abstimmen-cdurausausderregierung-btw2021; https://www.n-tv.de/politik/Berliner-stehen-nach-19-Uhr-noch-an-article22828789.html)

    6.    Laut einem Bericht des Berliner Innensenators handelte es sich bei den Verstößen nicht um Einzelfälle. Vielmehr habe es in „vermutlich etwa hundert“ der 2245 Berliner Wahllokale Vorgänge gegeben, die zu überprüfen seien.

    (https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/geisel-k-c3-bcndigt-umfa ...).


    Bei den vorgenannten Punkten handelt es sich um Verstöße gegen §§ 12, 30, 32 Bundeswahlgesetz und gegen Artikel 38 Grundgesetz. Die Verstöße sind mandatsrelevant. Zum einen wurde eine große Anzahl von Wahlberechtigten daran gehindert, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und an den Bundestagswahlen teilzunehmen. Zum anderen hat eine große Anzahl von Personen, die nicht wahlberechtigt sind, an der Abstimmung teilgenommen. Die Behauptung des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, „dass keine mandatsrelevanten oder mandatsverfälschenden Fehler passiert sind“, ist falsch, da die Zahl derjenigen, die an der Wahl aus den o.g. Gründen nicht teilnehmen konnten oder die unberechtigt an der Abstimmung teilnahmen, im Nachhinein gar nicht feststellbar ist. 

    Aus diesem Grunde ist die Bundestagswahl in Berlin nach § 44 Bundeswahlgesetz zu wiederholen. 

    Ich bitte um eine Empfangsbestätigung.

    Mit freundlichen Grüßen

     

     

    ……………
    Unterschrift
     

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