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    Protokoll des Versagens  3315  0 Kommentare Wirecard: EY-Bericht erhöht Chancen auf Schadensersatz für Anleger

    Es ist das Protokoll des Scheiterns von EY: Das Handelsblatt zitiert aus dem Bericht des Sonderprüfers im Bundestags-Untersuchungsausschuss. Die Zeichen stehen gut, dass Wirecard-Anleger Anspruch auf Schadensersatz haben

    Der Untersuchungsausschuss des Bundestags sollte eigentlich Licht ins Dunkel des Wirecard-Skandals bringen. Doch ausgerechnet ein entscheidendes Dokument blieb geheim: Der Bericht des Sonderprüfers Martin Wambach über die Arbeit des langjährigen Wirecard-Buchprüfers EY (früher Ernst&Young) war für die Öffentlichkeit nicht einsehbar.

    Das hat das Handelsblatt nun geändert und den 168seitigen Bericht im Volltext veröffentlicht. Aus Sicht von EY ist er ein Dokument des Schreckens. Für Anleger, die mit Wertpapieren von Wirecard Geld verloren haben, dürfte er dagegen zum Hoffnungsschimmer werden. Denn er untermauert, was viele Anlegerschützer gesagt haben: EY hat entscheidende Fehler in der langjährigen Prüfung von Wirecard gemacht und sich aus diesem Grund mit hoher Wahrscheinlichkeit schadensersatzpflichtig gegenüber Aktionären, Gläubigern und Derivate-Inhabern von Wirecard gemacht.

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    Unter der Überschrift „Protokoll des Versagens“ listet der Bericht eine Reihe von Unzulänglichkeiten von EY auf, die den Wirecard-Betrug in seiner Dauer und letztlichen Ausprägung überhaupt erst möglich gemacht haben. Unverständlich, dass dieses Dokument nach Ende des Untersuchungsausschusses als geheim eingestuft wurde. Es ist das Verdienst des Handelsblatts, dass nun in folgenden Schadensersatz-Prozessen von Anlegern darauf zurückgegriffen werden kann. Dies wäre sonst nicht möglich gewesen.

    Denn der Inhalt ist tatsächlich brisant: Im Mittelpunkt stehen die Geschäfte mit sogenannten Third-Party-Acquirern (TPA). Sie gelten als Keimzelle des Betrugs bei Wirecard. TPA ermöglichten Wirecard überall dort Geschäfte, wo die Deutschen keine eigene Lizenz hatten, insbesondere in Asien. Der Wambach-Bericht stellt nun diverse Mängel in der Arbeit von EY mit TPA fest: Fehlende Adressen, denen nicht nachgegangen wurde. Schwer erklärbare Forderungen von Wirecard gegenüber TPA, die EY nicht genügend prüfte, sowie deren spätere Umwandlung in (angebliches) Guthaben auf Treuhandkonten. Oder schlicht und einfach handwerkliche Fehler, beispielsweise bei falsch geschrieben Vertragspartnern.

    Zwar äußerten EY-Prüfern intern mehrfach Skepsis bezüglich dieser Punkte. Doch reichte es niemals dazu, Wirecard das Test zu versagen. Offenbar ließen sich die Prüfer immer wieder auf amateurhafte Art und Weise Sand in die Augen streuen. Oder sie hingen zu sehr an dem Mandat, um diesen Punkten wirklich kritisch auf den Grund zu gehen.

    Die Offenlegung des Wambach-Berichts ist ein großer Schritt nach vorne, wenn es darum geht, dass geschädigte Wirecard-Anleger Schadensersatz-Ansprüche gegen EY geltend machen können. Die Entscheidung über ein Musterverfahren wird demnächst fallen. Anleger sollten mit einem Vorgehen nicht zögern und sich hier bei der IG Widerruf über das mögliche Vorgehen informieren. In vielen Konstellationen bieten wir auch eine Prozessfinanzierung, so dass kein Kostenrisiko entsteht. Lediglich im Erfolgsfall entsteht dann eine prozentuale Gebühr, die sich an dem erstrittenen Schadenersatz bemisst.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Protokoll des Versagens Wirecard: EY-Bericht erhöht Chancen auf Schadensersatz für Anleger Es ist das Protokoll des Scheiterns von EY: Das Handelsblatt zitiert aus dem Bericht des Sonderprüfers im Bundestags-Untersuchungsausschuss. Alle Zeichen sprechen dafür, dass Wirecard-Anlegern Anspruch auf Schadensersatz gegen den Wirtschaftsprüfer haben.