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     1380  0 Kommentare Benchmark Metals kündigt ‚Bought-Deal‘-Privatplatzierung im Wert von 30,0 Millionen Dollar an - Seite 2

     

    Das Unternehmen hat sich bereit erklärt, dem Konsortium eine Barprovision in Höhe von 6,0 % des Bruttoerlöses aus der Platzierung zu bezahlen und ihnen außerdem eine Anzahl von nicht übertragbaren Warrants („Vergütungswarrants“) zu gewähren, die 6,0 % der Gesamtzahl der im Rahmen der Platzierung ausgegebenen Wertpapiere entspricht. Die Vergütungswarrants können innerhalb von vierundzwanzig (24) Monaten nach dem Abschlussdatum zum Platzierungspreis in Stammaktien eingetauscht werden.

     

    Der Nettoerlös aus dem Verkauf der Units wird zur Finanzierung der laufenden Kosten der Projekterschließung im unternehmenseigenen Gold-Silber-Projekt Lawyers sowie als Working Capital bzw. für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet.

     

    Der Bruttoerlös aus dem Verkauf der FT Units und der Charity FT Units wird vom Unternehmen noch vor 2023 für zulässige „kanadische Explorationsausgaben“ in den kanadischen Projekten des Unternehmens verwendet, die als „Flow-Through-Bergbauausgaben“ (im kanadischen Einkommensteuergesetz als „Flow-Through Mining Expenditures“ bezeichnet) gewertet werden (die „qualifizierenden Ausgaben“). Auf sämtliche qualifizierenden Ausgaben wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 zugunsten der Personen/Unternehmen, welche die FT Units und die Charity FT Units zeichnen, verzichtet.

     

    Die Platzierung wird voraussichtlich am bzw. um den 9. Dezember 2021 oder aber zu einem anderen Termin, der zwischen dem Unternehmen und dem Konsortium noch gesondert vereinbart wird, abgeschlossen und ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, zu denen unter anderem auch der Erhalt aller erforderlichen Genehmigungen seitens der Regulierungsbehörden zählt. Die Units, FT Units und Charity FT Units unterliegen ab dem Abschlussdatum einer gesetzlichen Haltedauer von vier Monaten und einem Tag.

     

    Diese Pressemeldung stellt kein Verkaufsangebot bzw. kein Vermittlungsangebot zum Kauf der Wertpapiere in den Vereinigten Staaten dar. Die Wertpapiere wurden bzw. werden weder unter dem United States Securities Act von 1933 in der geltenden Fassung („U.S. Securities Act“) noch unter anderen einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch an US-Bürger abgegeben bzw. verkauft werden, sofern keine Registrierung nach dem U.S. Securities Act bzw. nach den geltenden einzelstaatlichen Wertpapiergesetzen erfolgt und keine entsprechende Ausnahmegenehmigung von dieser Registrierungsverpflichtung besteht.

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    Benchmark Metals kündigt ‚Bought-Deal‘-Privatplatzierung im Wert von 30,0 Millionen Dollar an - Seite 2 Nicht zur Verbreitung in den Vereinigten Staaten oder über US-Nachrichtendienste bestimmt. Edmonton – 15. November 2021 – Benchmark Metals Inc. (das „Unternehmen“ oder „Benchmark“) (TSX-V: BNCH) (OTCQB: CYRTF) (WKN: A2JM2X) freut sich bekannt zu …