Spektakulärer Hinweisbeschluss bringt Durchbruch im Mercedes Dieselskandal - Jetzt Schadensersatzansprüche vor drohender Verjährung geltend machen
Esslingen am Neckar (ots) - Ein von der Kanzlei Aslanidis, Kress &
Häcker-Hollmann erwirkter Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart
setzt die Daimler AG im Abgasskandal massiv unter Druck. Es bahnt sich ein
Dammbruch im Mercedes Dieselskandal an, denn laut Hinweisbeschluss vom 9.11.2021
(Az. 16a U 173/19) wird das OLG Stuttgart als Heimatgericht voraussichtlich
Daimler erstmals wegen Abgasmanipulation verurteilen. In dem zehnseitigen
Hinweisbeschluss hat das Gericht die beklagte Daimler AG darauf hingewiesen,
dass diese ihrer sekundären Darlegungslast bislang nicht nachgekommen ist.
Daimler muss aber nicht nur ausführlich Stellung nehmen, vielmehr zwingt der
zuständige Senat Daimler erstmals dazu, offen zu legen, welche konkreten,
namentlich zu benennenden Mitarbeiter in welchen Positionen an der Entwicklung
der illegalen Abschalteinrichtungen beteiligt waren. Zudem muss offengelegt
werden, weshalb diese Einrichtungen verbaut wurden, obwohl das
Kraftfahrtbundesamt diese später als illegal eingestuft hat. Darüber hinaus muss
Daimler darlegen, welche Lösungsansätze aus welchem Grund verfolgt wurden.
"Das hat Signalwirkung für die vielen tausend Parallelverfahren vor deutschen
Zivilgerichten; nicht zuletzt auch für die Musterfeststellungsklage des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Daimler AG. Denn der Senat, der
den Hinweisbeschluss erlassen hat, ist auch für die Musterklage zuständig", sagt
Christopher Kress, Partner und Rechtsanwalt der Esslinger Kanzlei AKH-H.
Pressekontakt:
Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
0711 - 9308110
mailto:a.schlipf@akh-h.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/154583/5073773
OTS: Rechtsanwälte Aslanidis, Kress & Häcker-Hollmann
Häcker-Hollmann erwirkter Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart
setzt die Daimler AG im Abgasskandal massiv unter Druck. Es bahnt sich ein
Dammbruch im Mercedes Dieselskandal an, denn laut Hinweisbeschluss vom 9.11.2021
(Az. 16a U 173/19) wird das OLG Stuttgart als Heimatgericht voraussichtlich
Daimler erstmals wegen Abgasmanipulation verurteilen. In dem zehnseitigen
Hinweisbeschluss hat das Gericht die beklagte Daimler AG darauf hingewiesen,
dass diese ihrer sekundären Darlegungslast bislang nicht nachgekommen ist.
Daimler muss aber nicht nur ausführlich Stellung nehmen, vielmehr zwingt der
zuständige Senat Daimler erstmals dazu, offen zu legen, welche konkreten,
namentlich zu benennenden Mitarbeiter in welchen Positionen an der Entwicklung
der illegalen Abschalteinrichtungen beteiligt waren. Zudem muss offengelegt
werden, weshalb diese Einrichtungen verbaut wurden, obwohl das
Kraftfahrtbundesamt diese später als illegal eingestuft hat. Darüber hinaus muss
Daimler darlegen, welche Lösungsansätze aus welchem Grund verfolgt wurden.
"Das hat Signalwirkung für die vielen tausend Parallelverfahren vor deutschen
Zivilgerichten; nicht zuletzt auch für die Musterfeststellungsklage des
Verbraucherzentrale Bundesverbandes gegen die Daimler AG. Denn der Senat, der
den Hinweisbeschluss erlassen hat, ist auch für die Musterklage zuständig", sagt
Christopher Kress, Partner und Rechtsanwalt der Esslinger Kanzlei AKH-H.
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