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    DGAP-WpÜG  123  0 Kommentare Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Your Family Entertainment AG; Bieter: Genius Brands International, Inc.

    DGAP-WpÜG: Genius Brands International, Inc. / Kontrollerlangung
    Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Your Family Entertainment AG; Bieter: Genius Brands International, Inc.

    02.12.2021 / 11:30 CET/CEST
    Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.


    Veröffentlichung der Kontrollerlangung über die Your Family Entertainment AG

    nach § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

    Bieterin:
    Genius Brands International. Inc.
    190 North Canon Drive, Floor 4, Beverly Hills, CA 90210, USA

    Zielgesellschaft:
    Your Family Entertainment AG
    Türkenstraße 87, 80799 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 164992

    Namensaktien: ISIN DE000A161N14 / WKN A161N1

    Angaben der Bieterin:

    Die Bieterin hat am 1. Dezember 2021 die Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die Zielgesellschaft erlangt, ausgelöst mit der Unterzeichnung einer Aktionärsvereinbarung mit der F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH. Zugleich hat die Bieterin von der F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH 3.000.000 Namensaktien der Zielgesellschaft erworben.

    Zum 30. November 2021 verfügt die Bieterin unmittelbar über insgesamt 3.000.500 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien der Zielgesellschaft. Aufgrund der Aktionärsvereinbarung sind der Bieterin weitere 3.996.221 von der F&M Film- und Medien Beteiligungs GmbH weiterhin gehaltenen Namensaktien der Zielgesellschaft gem. § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen.

    Aufgrund des vorgenannten Aktienerwerbs und der Zurechnung hält die Bieterin unmittelbar und mittelbar insgesamt 6.996.721 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien, was einem Stimmrechtsanteil der Bieterin von unmittelbar und mittelbar insgesamt 69,90 % entspricht.

    Über den oben genannten Stimmrechtsanteil hinaus hält die Bieterin keine weiteren gemäß § 30 WpÜG zuzurechnenden Stimmrechte an der Zielgesellschaft.

    Die Bieterin wird nach Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gegenüber allen Aktionären gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG ein Pflichtangebot auf den Erwerb sämtlicher Namensaktien der Zielgesellschaft zum gesetzlichen Mindestpreis, der aufgrund des Vorerwerbs voraussichtlich EUR 2,00 betragen wird, abgeben.

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