AdR fordert Entschlossenheit bei der Umsetzung neuer Lösungen zur Stärkung der europäischen KMU (FOTO)
Brüssel (ots) - Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) betonte in der auf
der Plenartagung am 2. Dezember einstimmig verabschiedeten Stellungnahme (https:
//cor.europa.eu/de/our-work/Pages/OpinionTimeline.aspx?opId=CDR-4309-2021) ,
dass dem Bericht der Europäischen Kommission über die Wettbewerbspolitik 2020
(https://ec.europa.eu/competition-policy/publications/annual-reports_en)
entschlossene Maßnahmen folgen müssen. Die EU sollte den Bedürfnissen der KMU
Rechnung tragen und faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen, zum Nutzen aller
Unionsbürgerinnen und -bürger schaffen. Zu berücksichtigen sind dabei die
Auswirkungen der Pandemie und die Folgen erheblich erhöhter staatlicher
Beihilfen. COVID-19-begründete Beihilfen sollten nur Unternehmen gewährt werden,
die von den finanziellen Auswirkungen der Pandemie unmittelbar betroffen sind.
Isolde Ries (PES/DE)
(https://cor.europa.eu/en/members/Pages/memberprofile.aspx?MemberId=2029668) ,
Mitglied des CoR und erste Vizepräsidentin des Saarländischen Landtags, betonte:
"Ein fairer Wettbewerb und gleiche Chancen tragen zum Erfolg für den
EU-Binnenmarkt bei. Ohne Flexibilität bei den Staatsbeihilfen hätten viele
Unternehmen die wirtschaftliche Krise auf Grund der Covid-19 Pandemie nicht
überstanden. Ich begrüße daher den Vorschlag der Europäischen Kommission, die
öffentliche Unterstützung für den grünen und digitalen Übergang der EU weiter zu
erleichtern. Dies fördert den europäischen Wettbewerb und eine zukunftsweisende
Neuausrichtung auf die aktuellen Herausforderungen."
In der vom CoR erarbeiteten Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die
Ziele der EU-Wettbewerbspolitik insbesondere den Bedürfnissen der KMU Rechnung
tragen und faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen zum Nutzen aller
Unionsbürgerinnen und -bürger schaffen sollten. Der AdR betont die Notwendigkeit
transparenter sowie sozial, wirtschaftlich und ökologisch verantwortungsvoller
staatlicher Beihilfen, um eine uneinheitliche und ineffiziente Mittelverteilung
zu vermeiden. COVID-19-begründete Beihilfen sollten nur Unternehmen gewährt
werden dürfen, die von den finanziellen Auswirkungen der Pandemie unmittelbar
betroffen sind. In der Stellungnahme wird gefordert, dass die befristeten
finanziellen Maßnahmen zur Reaktion auf die Pandemie nicht von Unternehmen in
Anspruch genommen werden sollten, die ineffizient sind, sich nicht den
EU-Klimazielen verschreiben oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden bzw.
umfangreiche Umstrukturierungen vornehmen, sofern diese bereits vor Beginn der
Pandemie begonnen haben.
Die Kommunal- und Regionalpolitiker sprechen sich eher für die Schaffung von
der Plenartagung am 2. Dezember einstimmig verabschiedeten Stellungnahme (https:
//cor.europa.eu/de/our-work/Pages/OpinionTimeline.aspx?opId=CDR-4309-2021) ,
dass dem Bericht der Europäischen Kommission über die Wettbewerbspolitik 2020
(https://ec.europa.eu/competition-policy/publications/annual-reports_en)
entschlossene Maßnahmen folgen müssen. Die EU sollte den Bedürfnissen der KMU
Rechnung tragen und faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen, zum Nutzen aller
Unionsbürgerinnen und -bürger schaffen. Zu berücksichtigen sind dabei die
Auswirkungen der Pandemie und die Folgen erheblich erhöhter staatlicher
Beihilfen. COVID-19-begründete Beihilfen sollten nur Unternehmen gewährt werden,
die von den finanziellen Auswirkungen der Pandemie unmittelbar betroffen sind.
Isolde Ries (PES/DE)
(https://cor.europa.eu/en/members/Pages/memberprofile.aspx?MemberId=2029668) ,
Mitglied des CoR und erste Vizepräsidentin des Saarländischen Landtags, betonte:
"Ein fairer Wettbewerb und gleiche Chancen tragen zum Erfolg für den
EU-Binnenmarkt bei. Ohne Flexibilität bei den Staatsbeihilfen hätten viele
Unternehmen die wirtschaftliche Krise auf Grund der Covid-19 Pandemie nicht
überstanden. Ich begrüße daher den Vorschlag der Europäischen Kommission, die
öffentliche Unterstützung für den grünen und digitalen Übergang der EU weiter zu
erleichtern. Dies fördert den europäischen Wettbewerb und eine zukunftsweisende
Neuausrichtung auf die aktuellen Herausforderungen."
In der vom CoR erarbeiteten Stellungnahme wird darauf hingewiesen, dass die
Ziele der EU-Wettbewerbspolitik insbesondere den Bedürfnissen der KMU Rechnung
tragen und faire und gleiche Wettbewerbsbedingungen zum Nutzen aller
Unionsbürgerinnen und -bürger schaffen sollten. Der AdR betont die Notwendigkeit
transparenter sowie sozial, wirtschaftlich und ökologisch verantwortungsvoller
staatlicher Beihilfen, um eine uneinheitliche und ineffiziente Mittelverteilung
zu vermeiden. COVID-19-begründete Beihilfen sollten nur Unternehmen gewährt
werden dürfen, die von den finanziellen Auswirkungen der Pandemie unmittelbar
betroffen sind. In der Stellungnahme wird gefordert, dass die befristeten
finanziellen Maßnahmen zur Reaktion auf die Pandemie nicht von Unternehmen in
Anspruch genommen werden sollten, die ineffizient sind, sich nicht den
EU-Klimazielen verschreiben oder sich in einem Insolvenzverfahren befinden bzw.
umfangreiche Umstrukturierungen vornehmen, sofern diese bereits vor Beginn der
Pandemie begonnen haben.
Die Kommunal- und Regionalpolitiker sprechen sich eher für die Schaffung von