AdR fordert Entschlossenheit bei der Umsetzung neuer Lösungen zur Stärkung der europäischen KMU (FOTO) - Seite 2
Mechanismen aus, die das Funktionieren der europäischen Wirtschaft in Zeiten
eines Konjunkturabschwungs aufgrund unterschiedlicher Krisen (wie im Fall der
COVID-19-Pandemie) erleichtern, wobei jedoch der Anteil direkter Finanzierung
verringert werden sollte, weil sie die Marktbeziehungen künstlich
beeinträchtigt.
Die AdR-Mitglieder betonen, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen
auf dem Binnenmarkt insbesondere für KMU wichtig sind, weil sie Innovationen,
die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien und die Schaffung dauerhafter
Arbeitsplätze begünstigen. Die EU-Organe müssen die KMU auf den Auslandsmärkten
ausdrücklich unterstützen und gegen eine mögliche Boykottierung von Produkten
und Dienstleistungen aus EU-Mitgliedstaaten auf dem Weltmarkt vorgehen.
Der AdR begrüßt den Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Gesetz über
digitale Märkte (https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-
fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de)
und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur
Förderung des Technologietransfers, insbesondere in weniger entwickelte
Regionen, Randgebiete und Inseln, zu verstärken. Gleichzeitig unterstreicht er,
dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der begrenzten Zahl
verfügbarer digitaler Ökosysteme und Plattformen und der kaum verfügbaren
Übersetzungen in die jeweilige Landessprache nur einen begrenzten Zugang zu
vollständigen Online-Informationen über Produkte und Dienstleistungen haben.
Darüber hinaus weist er darauf hin, dass die Verbraucher zu wenig Kontrolle über
ihre eigenen Daten und ihre digitale Identität haben, was Risiken für den
Datenschutz mit sich bringt.
Der AdR betont, dass die Entwicklung der EU in Richtung digitaler Wandel ein
Vorgehen gegen monopolistische Strukturen erfordert. Deshalb muss das Gesetz
über digitale Märkte dazu führen, dass "Gatekeeper" keine unerlaubten Praktiken
mehr anwenden, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. In der Stellungnahme
kritisieren die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, dass die mit
Wettbewerbsstrafen zusammenhängenden Kosten auf die Verbraucher abgewälzt
werden, wodurch letztlich nur die Unionsbürgerinnen und -bürger geschädigt
werden.
Weitere Informationen:
Im Juni 2021 verabschiedete der AdR eine Stellungnahme zum Gesetz über digitale
Dienste und zum Gesetz über digitale Märkte (https://cor.europa.eu/de/our-work/P
ages/OpinionTimeline.aspx?opId=CDR-5356-2020) (Berichterstatterin: Rodi Kratsa,
EL/EVP), in der die Absicht der Europäischen Kommission unterstützt wird, die
digitalen Märkte und Dienste strenger zu regulieren. Gleichzeitig wird auf die
Innovationen und Kompetenzen hingewiesen, mit denen die Städte und Regionen zu
einer soliden und wirksamen Regulierung beitragen können. Die Pressemitteilung
finden Sie hier (https://cor.europa.eu/de/news/Pages/regulate-online-platforms-p
ave-safe-way-for-SMEs-into-digital-markets.aspx) .
Der Europäische Ausschuss der Regionen nimmt seit einem Monat Bewerbungen für
die Auszeichnung "Europäische Unternehmerregion (EER) 2023" entgegen. Unter dem
übergreifenden Thema "Unternehmergeist und resiliente Gemeinschaften" können
Regionen, Städte und Gemeinden Strategien einreichen, wie sie den Mittelstand in
den nächsten zwei Jahren unterstützen wollen. Bewerbungsschluss ist der 29. März
2022.
Weitere Informationen zur Auszeichnung "Europäische Unternehmerregion",
einschließlich einer Liste der früheren Preisträger seit 2011, finden Sie hier (
https://cor.europa.eu/de/engage/Pages/european-entrepreneurial-region.aspx?utm_s
ource=SharedLink&utm_medium=ShortURL&utm_campaign=EER2020&_cldee=ZWxsYS5odWJlckB
jb3IuZXVyb3BhLmV1&recipientid=contact-56e8678e7416ec118118005056a043ea-b6aeac7c7
b93437a9212bbff93a5b299&esid=b116090d-8047-ec11-8118-005056a043ea) .
Pressekontakt:
Ella Huber
Tel.: +32 (0) 2 282 2373
mailto:ella.huber@cor.europa.eu
Matteo Miglietta
Tel.: +32 (0) 2 282 2440
Mobiltel.: +32 (0) 470 89 53 82
mailto:matteo.miglietta@cor.europa.eu
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/133076/5092364
OTS: Europäischer Ausschuss der Regionen
digitale Märkte (https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-
fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de)
und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur
Förderung des Technologietransfers, insbesondere in weniger entwickelte
Regionen, Randgebiete und Inseln, zu verstärken. Gleichzeitig unterstreicht er,
dass die Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund der begrenzten Zahl
verfügbarer digitaler Ökosysteme und Plattformen und der kaum verfügbaren
Übersetzungen in die jeweilige Landessprache nur einen begrenzten Zugang zu
vollständigen Online-Informationen über Produkte und Dienstleistungen haben.
Darüber hinaus weist er darauf hin, dass die Verbraucher zu wenig Kontrolle über
ihre eigenen Daten und ihre digitale Identität haben, was Risiken für den
Datenschutz mit sich bringt.
Der AdR betont, dass die Entwicklung der EU in Richtung digitaler Wandel ein
Vorgehen gegen monopolistische Strukturen erfordert. Deshalb muss das Gesetz
über digitale Märkte dazu führen, dass "Gatekeeper" keine unerlaubten Praktiken
mehr anwenden, um sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. In der Stellungnahme
kritisieren die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, dass die mit
Wettbewerbsstrafen zusammenhängenden Kosten auf die Verbraucher abgewälzt
werden, wodurch letztlich nur die Unionsbürgerinnen und -bürger geschädigt
werden.
Weitere Informationen:
Im Juni 2021 verabschiedete der AdR eine Stellungnahme zum Gesetz über digitale
Dienste und zum Gesetz über digitale Märkte (https://cor.europa.eu/de/our-work/P
ages/OpinionTimeline.aspx?opId=CDR-5356-2020) (Berichterstatterin: Rodi Kratsa,
EL/EVP), in der die Absicht der Europäischen Kommission unterstützt wird, die
digitalen Märkte und Dienste strenger zu regulieren. Gleichzeitig wird auf die
Innovationen und Kompetenzen hingewiesen, mit denen die Städte und Regionen zu
einer soliden und wirksamen Regulierung beitragen können. Die Pressemitteilung
finden Sie hier (https://cor.europa.eu/de/news/Pages/regulate-online-platforms-p
ave-safe-way-for-SMEs-into-digital-markets.aspx) .
Der Europäische Ausschuss der Regionen nimmt seit einem Monat Bewerbungen für
die Auszeichnung "Europäische Unternehmerregion (EER) 2023" entgegen. Unter dem
übergreifenden Thema "Unternehmergeist und resiliente Gemeinschaften" können
Regionen, Städte und Gemeinden Strategien einreichen, wie sie den Mittelstand in
den nächsten zwei Jahren unterstützen wollen. Bewerbungsschluss ist der 29. März
2022.
Weitere Informationen zur Auszeichnung "Europäische Unternehmerregion",
einschließlich einer Liste der früheren Preisträger seit 2011, finden Sie hier (
https://cor.europa.eu/de/engage/Pages/european-entrepreneurial-region.aspx?utm_s
ource=SharedLink&utm_medium=ShortURL&utm_campaign=EER2020&_cldee=ZWxsYS5odWJlckB
jb3IuZXVyb3BhLmV1&recipientid=contact-56e8678e7416ec118118005056a043ea-b6aeac7c7
b93437a9212bbff93a5b299&esid=b116090d-8047-ec11-8118-005056a043ea) .
Pressekontakt:
Ella Huber
Tel.: +32 (0) 2 282 2373
mailto:ella.huber@cor.europa.eu
Matteo Miglietta
Tel.: +32 (0) 2 282 2440
Mobiltel.: +32 (0) 470 89 53 82
mailto:matteo.miglietta@cor.europa.eu
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/133076/5092364
OTS: Europäischer Ausschuss der Regionen