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     105  0 Kommentare Verbraucherzentrale will im Streit um Bankgebühren klagen

    BERLIN (dpa-AFX) - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will mit Musterfeststellungsklagen gegen Gebührenerhöhungen der Sparkasse Köln-Bonn und der Berliner Sparkasse vorgehen. Beide Sparkassen "weigern sich, zu Unrecht erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Das macht es erforderlich, weitere gerichtliche Schritte einzuleiten", sagte vzbv-Vorstand Klaus Müller dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Donnerstag).

    "Die Sparkassen lehnen die Rückzahlung mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Diese Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Das soll jetzt durch die Musterfeststellungsklagen geklärt werden", sagte er.

    Die Gerichte sollen demnach prüfen, ob die beiden Sparkassen sämtliche Entgelte erstatten müssen, die ohne aktive Zustimmung der Kunden erhöht oder neu eingeführt wurden - unabhängig vom Zeitpunkt der Erhöhung. Die Verbraucherzentrale hatte bereits in der Vergangenheit mit Klagen im Gebührenstreit gedroht.

    Die Musterfeststellungsklagen sollen beim Kammergericht Berlin und beim Oberlandesgericht Hamm eingereicht werden. Das Gericht in Hamm konnte einen Eingang der Klage am Mittwochabend nicht bestätigen, das Berliner Gericht war kurzfristig nicht zu erreichen.

    Die Sparkasse Köln-Bonn hält die Auffassung der Kläger für falsch. "Die für die Sparkassen zuständige Schlichtungsstelle wie die Sparkasse selbst verneinen dies unter Anwendung der sogenannten Dreijahreslösung des VIII. Zivilsenats des BGH", sagte ein Sprecher der Sparkasse Köln-Bonn dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Die Berliner Sparkasse war kurzfristig nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

    Hintergrund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom April. Das Gericht hatte in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen./tos/DP/jha





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