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    Spektakuläre Urteile  324  0 Kommentare Keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen beim Verkauf einer Immobilie

    Viele Immobilienbesitzer können die Vorfälligkeitsentschädigung sparen, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung vor Ablauf der Zinsbindung verkaufen. So geht´s.

    Der sogenannte Widerrufsjoker ermöglicht es privaten Kreditnehmern, mit Hilfe eines Widerrufs vorzeitig aus einer laufenden Baufinanzierung auszusteigen. Sie können dadurch entweder ein laufendes, teures Hypothekendarlehen zu aktuellen Niedrigzinsen umschulden - oder beim Verkauf einer Immobilie die Vorfälligkeitsentschädigung sparen.

    Lassen Sie hier kostenlos und unverbindlich prüfen, ob Sie vorzeitig aus einer Baufinanzierung aussteigen können.

    Voraussetzung dafür ist, dass die Kreditunterlagen Formfehler aufweisen, die dafür sorgen, dass die normale Widerrufsfrist von 14 Tagen nicht zu laufen beginnt. Dann kann der Widerruf noch Jahre nach Abschluss des Darlehens ausgesprochen werden. Als Folge kann der Kredit aufgelöst werden – und zwar, ohne dass die Bank einen Anspruch auf Entschädigung hat. Das Thema ist nicht neu – und viele Banken haben entsprechende Fehler in den vergangenen Jahren ausgemerzt.

    Doch unsere Analysen zeigen, dass insbesondere Kredite aus dem Bereich der genossenschaftlichen Banken (Volksbanken, Sparda-Banken, etc.) sowie der Commerzbank weiterhin fehlerhaft sind und gute Chancen auf einen Widerruf ermöglichen.

    Commerzbank

    Die Commerzbank hat häufig mehrere Darlehen mit unterschiedlichen Konditionen in einem Vertrag kombiniert. So kommt beispielsweise ein Teil der Baufinanzierung direkt von der Commerzbank, ein anderer Teil von einer Tochter oder einem Partnerunternehmen (beispielsweise einer Versicherung). In der Widerrufsbelehrung wird jedoch lediglich ein kombinierter Zinsbetrag genannt, den der Verbraucher im Fall des Widerrufs zu zahlen hat. Entscheidet sich der Kunde, nur einen der beiden Kreditbestandteile zu widerrufen, so weiß er nicht, wie hoch der Tageszins ist, den er zu zahlen hat. Dieser Fehler tritt insbesondere bei Krediten aus den Jahren 2010 bis 2016 auf und ermöglicht den Widerruf.

    Noch brisanter ist ein Fehler, der sich in Darlehen der Commerzbank ab dem Jahr 2016 eingeschlichen hat. Hier hat die Bank unzureichende Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gemacht. Das bedeutet: Wenn der Kunde das Darlehen vorzeitig auflöst, beispielsweise, weil er die Immobilie verkauft, so steht der Bank keine Entschädigung zu. Wurde bereits eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, so kann der Kunde diese zurückfordern.

    Sparda Banken

    Die Sparda Banken (beispielsweise Sparda Baden-Württemberg oder Sparda West) haben zusammen mit ihren Baufinanzierungen häufig eine sogenannte Restschuldversicherung („BaufiProtect“) verkauft, die den Kunden vor Zahlungsunfähigkeit schützen soll, wenn er seine Arbeit verliert oder erwerbsunfähig wird. Allerdings verlangt der Gesetzgeber, dass Banken bei solchen Kombi-Angeboten eine ganz spezielle Widerrufsbelehrung verwenden, um den Kunden über sein Widerrufsrecht zu informieren. Dies haben die Sparda-Banken in den Jahren 2011 bis 2016 in etlichen Fällen nicht gemacht. Dieser Fehler führt zur Widerrufbarkeit des Darlehens – und zwar unabhängig davon, ob die Immobilie verkauft werden soll oder nicht.

    Verträge prüfen lassen

    Die genannten Fehler sind nur einige Beispiele, die es Kunden ermöglichen, den Widerrufsjoker zu ziehen. Auch andere Banken wie Sparkassen, ING Diba, DSL oder die Deutsche Bank können betroffen sein. Als ersten Schritt sollten Kunden ihre Verträge daher von spezialisierten Rechtsanwälten prüfen lassen. Eine solche Prüfung ist beispielsweise – kostenlos und unverbindlich – bei der Interessengemeinschaft Widerruf möglich.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
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