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    Compliance  804  0 Kommentare Hinweisgeberschutzgesetz 2022: Besserer Schutz für Whistleblower

    Unternehmen können die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher mit dem Online-Meldesystem WhistlePort umsetzen.

    Rechtsverstöße in Unternehmen oder Organisationen werden oft zuerst von Mitarbeitern bemerkt. Ob Abgasaffäre, Betrug bei Corona-Hilfen oder Gammelfleisch: Deckt ein Hinweisgeber Missstände auf, riskiert der Whistleblower berufliche Nachteile oder kann sogar seinen Job verlieren. Der Europäische Gesetzgeber hat daher die Whistleblower-Richtlinie (WBRL) verabschiedet, die Hinweisgeber schützen soll. Die neue EU-Verordnung gilt seit Mitte Dezember 2021; ein nationales Gesetz für Deutschland soll 2022 folgen.

    Wie schützt die neue Richtlinie Whistleblower?

    Hinweise auf Verstöße bei der Produkt- oder Verkehrssicherheit oder beim Umwelt- oder Tierschutz werden oft aus Angst vor einer Abmahnung oder Kündigung nicht gemeldet. Seit dem 16. Dezember 2021 schützt die neue EU-Richtlinie Whistleblower besser vor solchen Risiken. Für Unternehmen bringt die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 neue Pflichten mit sich. Sie müssen eine Plattform zur Verfügung stellen, über die Missstände anonym und richtlinienkonform gemeldet werden können.

    Der deutsche Vorschlag zum Schutz von Hinweisgebern enthält weitergehende Regelungen als die EU-Richtlinie. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) genügt der Schutz bei gemeldeten Verstößen gegen EU-Vorschriften nicht. Mit dem deutschen Gesetz sollen auch Verstöße gegen nationale Gesetze geahndet werden können.

    Welche Regelungen für Whistleblower galten bislang Deutschland?

    Aktuell können Arbeitnehmer intern auf Missstände oder Verstöße gegen geltendes Recht hinweisen und sich an öffentliche Stellen wenden, wenn sie Rechtsverstöße bemerken. Der Hinweisgeberschutz ist in Deutschland bisher nur wenig gesetzlich geregelt – zum Beispiel im Arbeitsschutzgesetz. Es regelt Fälle in den Bereichen Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz.

    Beschäftigte, die Verstöße bemerken, müssen sich zuerst um eine innerbetriebliche Klärung bemühen. Der erste Ansprechpartner bei Rechtsverstößen ist bislang der Arbeitgeber. Erst wenn er nicht reagiert, können sich Arbeitnehmer Hilfe von außen holen. Dafür können sich Hinweisgeber an die zuständige Behörde wenden, ohne dass ihnen Nachteile entstehen.

    Hinweisgeberschutzgesetz: Was wird sich in Deutschland ändern?

    Der Gesetzentwurf des BMJV enthält zusätzlich einen Schutz für Hinweisgeber vor einer Abmahnung oder Kündigung, wenn das Unternehmen gegen geltende nationale Vorgaben verstößt, nicht nur gegen EU-Recht. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt für Unternehmen ab 50 Mitarbeitern. Nach der Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie durch den deutschen Gesetzgeber werden solche Unternehmen grundsätzlich dazu verpflichtet, Hinweisgebersysteme zu betreiben. Für Gemeinden und Unternehmen ab 250 Mitarbeiter gilt das Hinweisgebersystem schon seit dem 16. Dezember 2021.

    Im Ampel-Koalitionsvertrag heißt es: „Wir setzen die EU-Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel um. Whistleblowerinnen und Whistleblower müssen nicht nur bei der Meldung von Verstößen gegen EU-Recht vor rechtlichen Nachteilen geschützt sein, sondern auch von erheblichen Verstößen gegen Vorschriften oder sonstigem erheblichen Fehlverhalten, dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse liegt. Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen wegen Repressalien gegen den Schädiger wollen wir verbessern und prüfen dafür Beratungs- und finanzielle Unterstützungsangebote.“

    Hinweisgeberschutzgesetz – erste Abstimmungsprozesse im Justizministerium

    Der deutsche Gesetzgeber will festlegen, dass auch Hinweise zu Verstößen gegen das deutsche Zivil-, Arbeits-, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht abgegeben werden können – zum Beispiel Verstöße gegen Arbeitszeitvorgaben, Bestechlichkeit, Betrug, Belästigung und Mobbing. Juristen des Bundesjustizministeriums arbeiten aktuell an einem neuen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie, wie die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN aus Ministeriumskreisen erfuhr. „Auf Arbeitsebene finden die ersten Abstimmungsprozesse statt“, so eine Mitarbeiterin aus dem Fachdezernat. Mehr könne man zurzeit nicht sagen.

    Die Ampelkoalition hat sich im Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen“ darauf geeinigt, die Whistleblower-Richtlinie rechtssicher und praktikabel umzusetzen. Whistleblower sollen nicht nur bei Verstößen gegen Unionsrecht geschützt sein, sondern auch bei der Aufdeckung erheblicher Verstöße oder erheblichen Fehlverhaltens „dessen Aufdeckung im besonderen öffentlichen Interesse“ liegt. Der Entwurf des Hinweisgeberschutzgesetzes muss zwischen dem Justiz-, dem Wirtschafts- und dem Arbeitsministerium abgestimmt werden.

    EU-Whistleblower-Richtlinie mit dem Online-Meldesystem WhistlePort umsetzen

    Unternehmen, Behörden und Organisationen müssen Mitarbeitern zur Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie einen richtlinienkonformen Meldekanal anbieten –möglichst eine Online-Plattform, über die Nachrichten anonym und sicher abgegeben und bearbeitet werden können, wie es die EU-Hinweisgeberrichtlinie verlangt.

    Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN stellt dafür die Online-Plattform WhistlePort zur Verfügung, ein Hinweisgebersystem, das die Vorgaben der EU-Whistleblower-Richtlinie erfüllt. Die nutzerfreundliche Plattform wurde von der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN entwickelt und bietet die geforderte Anonymität und Rechtssicherheit. Nutzen Sie gern unser kostenloses Erstgespräch, um sich über WhistlePort und Schulungen zur rechtssicheren Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie zu informieren.


    Johannes von Rüden
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    Johannes von Rüden ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der Kanzlei VON RUEDEN. Die Verbraucherschutzkanzlei ist auf Verfahren im Abgasskandal spezialisiert. Daneben bearbeitet die Kanzlei vor allem Verfahren aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht, dem Verkehrs- und Arbeitsrecht. Sie wird häufig von Medien zitiert. Die mehr als 16 Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN stehen oft als kompetente Ansprechpartner für Medien zur Verfügung. Sie betreibt unter rueden.de/blog einen Newsblog. Johannes von Rüden verfügt über mehr als 10 Jahre Berufserfahrung. Weitere Informationen unter rueden.de
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    Verfasst von Johannes von Rüden
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