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    2022 noch kein Ende in Sicht  244  0 Kommentare
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    Diese Dieselverfahren stehen im neuen Jahr noch an

    Noch immer gibt es für den BGH einiges in der Thematik des Dieselskandals zu entscheiden.

    Seit Jahren schwelt der Dieselskandal in der Breite der Öffentlichkeit – und lässt sie doch nicht los. Obwohl bereits hunderttausende Einzelsituationen verhandelt und diverse Grundsatzfragen geklärt wurden. Weiterhin bietet die zivilrechtliche Aufarbeitung des Skandals, der mit dem „Dieselgate“ beim Großkonzern Volkswagen begann, genügend Aufträge für den Bundesgerichtshof (BGH).

     

    Was verhandelt der BGH?

     

    So können bereits ab Februar weitere Entscheidungen des BGH erwartet werden. Denn dort geht es noch einmal darum, welche genauen Fälle des Dieselskandals bereits verjährt sind. Im Falle einer Verjährung würden den Fahrzeugbesitzerinnen und -besitzern aufgrund der Wertminderung von Fahrzeugen mit manipulierter Emissionsreinigung, die im Zentrum des Dieselskandals stehen, verloren gehen.

     

    Wann tritt normalerweise die Verjährung ein?

     

    Im Großen und Ganzen hätten Betroffene des Abgasskandals innerhalb einer Frist von drei Jahren vor Gericht ziehen müssen. Allerdings wurde diesbezüglich schon durch den BGH entschieden, dass diese Drei-Jahres-Frist für diejenigen nicht gilt, die vom Dieselskandal schlichtweg nichts gewusst haben. Und um dies zu beurteilen, dürfen Gerichte nicht allein davon ausgehen, dass die breite Medienberichterstattung für eine allgemeine Kenntnis über den Abgasskandal gesorgt habe. Auf dieser Grundlage kann es in verschiedenen Einzelfällen noch Klärungsbedarf geben, wenn Betroffene erst jetzt versuchen, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Die Frage dann: Seit wann wussten die Betroffenen vom Dieselskandal?

     

    Wie sieht es mit Restschadenersatz aus?

     

    Klärungsbedarf gibt es zudem weiterhin beim Thema Restschadenersatz. Die Kernfrage hier: Haben betroffene Kundinnen und Kunden auch dann Ansprüche, wenn der Kauf des Fahrzeugs stattgefunden hat, nachdem der Autokonzern Volkswagen die Finanzmärkte über die Situation informiert hatte? Eigentlich hatte der BGH bereits entschieden, dass der Autobauer bei solchen späten Fahrzeugkäufen nicht haften muss. Allerdings wird noch geprüft, ob VW gegebenenfalls trotzdem sogenannten Restschadenersatz zahlen muss.

     

    Wie geht es weiter für Leasing-Kundschaft?

     

    Kundinnen und Kunden, die ein Dieselfahrzeug geleast haben, haben laut BGH-Urteil zunächst keinen Anspruch auf Rückzahlungen der Leasingraten – sofern die Fahrzeugnutzung nicht eingeschränkt war. Insbesondere dann, wenn das geleaste Fahrzeug zum Vertragsende nicht übernommen wurde, sehen die Aussichten auf Schadenersatz schlecht aus.

    Aus dieser BGH-Entscheidung fällt das sogenannte Flottenleasing allerdings heraus. Da es sich hierbei um eine andere Investitionsentscheidung handelt, muss das Flottenleasing getrennt vom klassischen Kilometerleasing betrachtet werden und Schadenersatzansprüche dürfen für diese Fälle nicht gleich ausgeschlossen werden.

     

    Ende 2021 rund 1.200 Dieselverfahren vor dem BGH

     

    Das Aufkommen von Verfahren im Dieselskandal scheint kaum abzuebben. Zum Ende des vergangenen Jahres 2021 waren rund 1.200 Dieselverfahren beim BGH in Karlsruhe anhängig. Etwa jeder zweite dieser Fälle drehte sich um den Volkswagenkonzern. Da die Konzerntochter Audi separat erfasst wird, fällt sie nicht in diese Anzahl.

     

    Längst schon kann der VI. Zivilsenat, der für die Dieselverfahren zuständig ist, diese Flut an Verfahren nicht mehr allein bewältigen. Auch der VII. Senat war zwischenzeitlich mit der Verhandlung der Fälle betraut worden. Erst seit August des vergangenen Jahres wurde ein eigener „Hilfsspruchkörper“ (VI a. Zivilsenat) ins Leben gerufen. Rund 600 Verfahren sind dort seitdem neu eingegangen.

     

    Sammelklagen auch im Ausland

     

    Auch im Ausland liefen zahlreiche Verfahren zu dieser Thematik. Viele von ihnen sind mittlerweile beendet oder kurz davor. Doch weiterhin gibt es in einigen wichtigen EU-Märkten Sammelklagen, zum Beispiel in Großbritannien, Portugal, Belgien und Frankreich.

     

    Welche Ansprüche bleiben Aktionären und Investoren?

     

    All diejenigen, die viel Geld in Aktien des Volkswagenkonzerns investiert haben, dürften bereits einige Nerven im Dieselskandal verloren haben. Inwiefern ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, bleibt auch weiterhin offen. Ende April will das Oberlandesgericht Braunschweig die Verhandlungen dazu fortsetzen. Dabei soll die Frage geklärt werden: Hat der Autokonzern die Finanzmärkte im Jahr der Aufdeckung des Dieselskandals 2015 zu spät über die Krise und die drohenden finanziellen Verluste informiert?

     

    Betrugsstrafprozess gegen ehemalige Führungsebene

     

    Wer in welchem Ausmaß und zu welchem Zeitpunkt was genau über die manipulierte Software in den Dieselmotoren wusste, ist ein weiterer Punkt, der noch gerichtlich geklärt werden muss. Seit September 2021 läuft diesbezüglich ein Betrugsstrafprozess am Braunschweiger Landgericht gegen ehemalige Manager und Ingenieure des Volkswagenkonzerns.

     

    Sie haben weitere Fragen zu diesem Thema?

     

    Sollten Sie zu diesem Thema noch weitere Fragen haben oder sich selbst betroffen sehen, zögern Sie nicht und wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.! Wir beraten Sie gerne und prüfen auch kostenlos, inwiefern Ihr eigenes Fahrzeug vom Dieselskandal und den daraus hervorgehenden Konsequenzen betroffen ist! Unsere Kontaktdaten finden Sie dafür auf unserer Website.

     

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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