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    EQS-News: Atrium European Real Estate Limited / Schlagwort(e): Sonstiges
    Atrium European Real Estate Limited: Einberufung der außerordentlichen Kapitalherabsetzungs-Gesellschafterversammlung

    17.01.2022 / 11:28
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    Einberufung der außerordentlichen Kapitalherabsetzungs-Gesellschafterversammlung

    Jersey, 17. Jänner 2022 - Atrium European Real Estate Limited (VSE/Euronext: ATRS), ("Atrium" oder die "Gesellschaft") gibt heute bekannt, dass sie eine außerordentliche Gesellschafterversammlung (die "außerordentliche Kapitalherabsetzungs-Gesellschafterversammlung") abhalten wird, um bestimmte Beschlüsse im Zusammenhang mit der Verschmelzung, einschließlich des Beschlussvorschlages zur Herabsetzung des emittierten Aktienkapitals von Atrium zum Closing und jenem zur Zahlung der anteiligen AFFO-Dividende, wie im Aktionärsrundschreiben vom 23. November 2021 ("Verschmelzungs-Rundschreiben") beschrieben, zu genehmigen. Die außerordentliche Kapitalherabsetzungs-Gesellschafterversammlung findet am Dienstag, den 1. Februar 2022, um 10.00 Uhr (Jersey-Zeit) in den Geschäftsräumen von Aztec Financial Services (Jersey) Limited, 11-15 Seaton Place, St Helier, Jersey, JE4 0QH und per Telefonkonferenz statt.

    Atrium-Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass der Inhaber der Kapitalherabsetzungsaktie (d.h. The Law Debenture Trust Corporation plc) infolge der Genehmigung der Verschmelzungsbeschlüsse in der außerordentlichen Verschmelzungs-Gesellschafterversammlung am 23. Dezember 2021 von den Atrium-Aktionären unwiderruflich ermächtigt und angewiesen wurde, für den Kapitalherabsetzungsbeschluss (wie nachfolgend definiert) zu stimmen, und die Befugnis hat, den Kapitalherabsetzungsbeschluss zu fassen, ungeachtet dessen, wie andere Atrium-Aktionäre über einen solchen Beschluss abstimmen könnten. Wie im Verschmelzungs-Rundschreiben beschrieben, haben Gazit und ihre verbundenen Unternehmen unwiderrufliche Zusicherungen abgegeben, für die Verschmelzung und alle damit verbundenen Angelegenheiten zu stimmen. Es wird daher erwartet, dass die Beschlussvorschläge (wie nachfolgend definiert), unabhängig davon wie andere Atrium-Aktionäre über die Beschlüsse abstimmen, genehmigt werden.

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