Steuern
Das ändert sich 2022 (FOTO) - Seite 2
können Sie jetzt noch profitieren.
Die Homeoffice-Pauschale soll auch 2022 gelten
Wer im Homeoffice arbeitet, wird wohl auch für dieses Jahr noch eine besondere
Pauschale bei der Steuererklärung geltend machen können - eigentlich war die
Homeoffice-Pauschale auf die Jahre 2020 und 2021 beschränkt. Die Bundesregierung
will die derzeit geltende Pauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
allerdings bis Ende dieses Jahres verlängern. Die endgültige Entscheidung steht
allerdings noch aus. Die Pauschale ist auf höchstens 600 Euro im Jahr begrenzt.
Das entspricht 120 Arbeitstagen (120 Tage x 5 Euro = 600 Euro).
Die Freigrenze für Sachbezüge steigt
Sachbezüge waren bisher bis zu einer Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Ab
2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat. Allerdings gelten dafür
bestimmte Voraussetzungen - so darf zum Beispiel der ohnehin geschuldete
Arbeitslohn nicht zugunsten eines Sachbezugs verringert oder bei Wegfall des
Sachbezugs erhöht werden. Verwendungs- oder zweckgebundene Leistungen dürfen
außerdem nicht als Ersatz für eine bereits vereinbarte künftige Lohnerhöhung
dienen.
Beruflich bedingte Umzugskosten sind steuerlich absetzbar
Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umziehen muss,
kann gegenüber dem Finanzamt eine Umzugspauschale geltend machen. Ein Nachweis
der tatsächlichen Kosten ist nicht nötig. Stattdessen gelten bestimmte
Pauschalsätze pro Erwachsenen und Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner oder
Kind), so dass ab 1. April 2022 bis zu 1.476 Euro pauschal für einen beruflich
bedingten Umzug als Werbungskosten angesetzt werden können. Ein Umzug gilt als
beruflich bedingt, wenn der Arbeitnehmende durch den Umzug täglich eine Stunde
Fahrtzeit zur Arbeit spart.
Bei bestimmten Verträgen gibt es mehr Geld für die betriebliche Altersversorgung
Grundsätzlich gilt: Möchte einen Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter einen Teil
des Weihnachts- oder Urlaubsgelds in eine betriebliche Altersversorgung in Form
einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds
einzahlen, sind die Beiträge 2022 bis zu einem Höchstbetrag von 6.768 Euro
steuerfrei.
Mehr Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, nämlich 15 Prozent, bekommt jede
oder jeder, der bereits 2019 eine entsprechende Vorsorge abgeschlossen hat. Mit
dem Beginn des Jahres 2022 müssen diese 15 Prozent auch für ältere Verträge
gewährt werden. Wer unterhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Krankenkassen liegt, der hat Anspruch auf den vollen Zuschuss. Die
Beitragsbemessungsgrenze liegt 2022 bei 58.050 Euro brutto.
Vorsorgeaufwendungen sind steuerlich besser absetzbar
2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat. Allerdings gelten dafür
bestimmte Voraussetzungen - so darf zum Beispiel der ohnehin geschuldete
Arbeitslohn nicht zugunsten eines Sachbezugs verringert oder bei Wegfall des
Sachbezugs erhöht werden. Verwendungs- oder zweckgebundene Leistungen dürfen
außerdem nicht als Ersatz für eine bereits vereinbarte künftige Lohnerhöhung
dienen.
Beruflich bedingte Umzugskosten sind steuerlich absetzbar
Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umziehen muss,
kann gegenüber dem Finanzamt eine Umzugspauschale geltend machen. Ein Nachweis
der tatsächlichen Kosten ist nicht nötig. Stattdessen gelten bestimmte
Pauschalsätze pro Erwachsenen und Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner oder
Kind), so dass ab 1. April 2022 bis zu 1.476 Euro pauschal für einen beruflich
bedingten Umzug als Werbungskosten angesetzt werden können. Ein Umzug gilt als
beruflich bedingt, wenn der Arbeitnehmende durch den Umzug täglich eine Stunde
Fahrtzeit zur Arbeit spart.
Bei bestimmten Verträgen gibt es mehr Geld für die betriebliche Altersversorgung
Grundsätzlich gilt: Möchte einen Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter einen Teil
des Weihnachts- oder Urlaubsgelds in eine betriebliche Altersversorgung in Form
einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds
einzahlen, sind die Beiträge 2022 bis zu einem Höchstbetrag von 6.768 Euro
steuerfrei.
Mehr Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, nämlich 15 Prozent, bekommt jede
oder jeder, der bereits 2019 eine entsprechende Vorsorge abgeschlossen hat. Mit
dem Beginn des Jahres 2022 müssen diese 15 Prozent auch für ältere Verträge
gewährt werden. Wer unterhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der
gesetzlichen Krankenkassen liegt, der hat Anspruch auf den vollen Zuschuss. Die
Beitragsbemessungsgrenze liegt 2022 bei 58.050 Euro brutto.
Vorsorgeaufwendungen sind steuerlich besser absetzbar