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    Steuern  114  0 Kommentare Das ändert sich 2022 (FOTO) - Seite 2


    können Sie jetzt noch profitieren.

    Die Homeoffice-Pauschale soll auch 2022 gelten

    Wer im Homeoffice arbeitet, wird wohl auch für dieses Jahr noch eine besondere
    Pauschale bei der Steuererklärung geltend machen können - eigentlich war die
    Homeoffice-Pauschale auf die Jahre 2020 und 2021 beschränkt. Die Bundesregierung
    will die derzeit geltende Pauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
    allerdings bis Ende dieses Jahres verlängern. Die endgültige Entscheidung steht
    allerdings noch aus. Die Pauschale ist auf höchstens 600 Euro im Jahr begrenzt.
    Das entspricht 120 Arbeitstagen (120 Tage x 5 Euro = 600 Euro).

    Die Freigrenze für Sachbezüge steigt

    Sachbezüge waren bisher bis zu einer Grenze von 44 Euro im Monat steuerfrei. Ab
    2022 steigt die Freigrenze auf 50 Euro im Monat. Allerdings gelten dafür
    bestimmte Voraussetzungen - so darf zum Beispiel der ohnehin geschuldete
    Arbeitslohn nicht zugunsten eines Sachbezugs verringert oder bei Wegfall des
    Sachbezugs erhöht werden. Verwendungs- oder zweckgebundene Leistungen dürfen
    außerdem nicht als Ersatz für eine bereits vereinbarte künftige Lohnerhöhung
    dienen.

    Beruflich bedingte Umzugskosten sind steuerlich absetzbar

    Wer als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen umziehen muss,
    kann gegenüber dem Finanzamt eine Umzugspauschale geltend machen. Ein Nachweis
    der tatsächlichen Kosten ist nicht nötig. Stattdessen gelten bestimmte
    Pauschalsätze pro Erwachsenen und Angehörigen (Ehepartner, Lebenspartner oder
    Kind), so dass ab 1. April 2022 bis zu 1.476 Euro pauschal für einen beruflich
    bedingten Umzug als Werbungskosten angesetzt werden können. Ein Umzug gilt als
    beruflich bedingt, wenn der Arbeitnehmende durch den Umzug täglich eine Stunde
    Fahrtzeit zur Arbeit spart.

    Bei bestimmten Verträgen gibt es mehr Geld für die betriebliche Altersversorgung

    Grundsätzlich gilt: Möchte einen Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter einen Teil
    des Weihnachts- oder Urlaubsgelds in eine betriebliche Altersversorgung in Form
    einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines Pensionsfonds
    einzahlen, sind die Beiträge 2022 bis zu einem Höchstbetrag von 6.768 Euro
    steuerfrei.

    Mehr Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge, nämlich 15 Prozent, bekommt jede
    oder jeder, der bereits 2019 eine entsprechende Vorsorge abgeschlossen hat. Mit
    dem Beginn des Jahres 2022 müssen diese 15 Prozent auch für ältere Verträge
    gewährt werden. Wer unterhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der
    gesetzlichen Krankenkassen liegt, der hat Anspruch auf den vollen Zuschuss. Die
    Beitragsbemessungsgrenze liegt 2022 bei 58.050 Euro brutto.

    Vorsorgeaufwendungen sind steuerlich besser absetzbar
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