checkAd

     118  0 Kommentare Impfnachweis wird angepasst - Zweitimpfung bei Johnson&Johnson nötig

    BERLIN (dpa-AFX) - Bis Anfang kommenden Monats sollen in Deutschland die digitalen Impfnachweise an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson&Johnson angepasst werden. Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe der Europäischen Union, nach der Impfzertifikate in der EU künftig nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gegen das Coronavirus gültig sind, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am Dienstag in Berlin sagte. Im Zuge dessen sollen in Deutschland demnach auch die Vorgaben für eine Impfung mit dem Vakzin von Johnson&Johnson geändert werden.

    Als geimpft mit vollständigem Grundschutz gilt man in Deutschland künftig erst dann, wenn auf die Johnson&Johnson-Erstimpfung eine zweite Impfung erfolgt, so der Sprecher. Dies solle möglichst mit einem mRNA-Vakzin wie dem von Biontech /Pfizer oder Moderna erfolgen, wie er bekräftigte. Der vollständige Schutz ist etwa für die Einhaltung von 2G-Zugangsregeln nötig.

    Anzeige 
    Handeln Sie Ihre Einschätzung zu BioNTech SE ADR!
    Short
    93,25€
    Basispreis
    0,54
    Ask
    × 14,48
    Hebel
    Long
    85,16€
    Basispreis
    0,48
    Ask
    × 14,23
    Hebel
    Präsentiert von

    Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen und die Basisinformationsblätter erhalten Sie bei Klick auf das Disclaimer Dokument. Beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

    Mit diesem Schritt soll einer Empfehlung der Ständigen Impfkommission nachgekommen werden. Diese empfiehlt allen Menschen ab 18 Jahren, die eine erste Johnson&Johnson-Dosis erhalten haben, ihre Immunisierung mit einer zweiten Impfstoffdosis mit einem mRNA-Impfstoff zu optimieren. Die Optimierung der Immunisierung mit einem mRNA-Impfstoff als zweite Impfdosis wird dabei unabhängig vom Zeitpunkt der Erstimpfung empfohlen - aber mit einem Mindestabstand von vier Wochen.

    Laut der EU-weiten Zulassung für diesen Impfstoff hingegen ist für die Grundimmunisierung nur eine Impfstoffdosis nötig - die Regeln in Deutschland weichen somit künftig hiervon ab.

    Eine Drittimpfung sei zudem auch nach Johnson&Johnson-Erstimpfung sowie einer Zweitimpfung sinnvoll, auch hier idealerweise mit einem mRNA-Impfstoff, so der Sprecher. Heute zählen in einigen Bundesländern Johnson&-Johnson-Erstgeimpfte nach nur einer weiteren Impfung schon als "geboostert", wenn es um 2G-plus-Regeln geht und Eintritt nur Geimpften und Genesenen gestattet ist, die zudem getestet sind oder eine Auffrischungsimpfung erhalten haben./bw/DP/ngu




    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte


    dpa-AFX
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Die Nachrichtenagentur dpa-AFX zählt zu den führenden Anbietern von Finanz- und Wirtschaftsnachrichten in deutscher und englischer Sprache. Gestützt auf ein internationales Agentur-Netzwerk berichtet dpa-AFX unabhängig, zuverlässig und schnell von allen wichtigen Finanzstandorten der Welt.

    Die Nutzung der Inhalte in Form eines RSS-Feeds ist ausschließlich für private und nicht kommerzielle Internetangebote zulässig. Eine dauerhafte Archivierung der dpa-AFX-Nachrichten auf diesen Seiten ist nicht zulässig. Alle Rechte bleiben vorbehalten. (dpa-AFX)
    Mehr anzeigen

    Verfasst von dpa-AFX
    Impfnachweis wird angepasst - Zweitimpfung bei Johnson&Johnson nötig Bis Anfang kommenden Monats sollen in Deutschland die digitalen Impfnachweise an jüngste EU-Vorgaben sowie an Erkenntnisse zur Wirksamkeit des Impfstoffs von Johnson&Johnson angepasst werden. Umgesetzt werden soll damit die Vorgabe der Europäischen …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer