Betrugsfall Wirecard
Nächste Runde im Wirecard-Skandal: Erste Anklage erhoben
Im Rahmen des Wirecard-Skandals wurde die erste Anklage erhoben.
Zulassung der Anklage steht noch aus
Eineinhalb Jahre ist es bereits her, dass der Konzern, der als großer Hoffnungsträger für die deutsche Aktienbranche galt – der ehemalige Zahlungsdienstleister Wirecard – Insolvenz anmelden musste. Jetzt steht in Zusammenhang mit dem Betrugsfall die erste Anklage im Raum. Im Mittelpunkt dabei steht der ehemalige Geschäftspartner von Jan Marsalek, letzterer ist Ex-Vertriebschef von Wirecard und schon 2020 untergetaucht.
Der angeklagte Manager wird beschuldigt, vorsätzliche Geldwäsche und besonders schweren Betrug begangen zu haben sowie außerdem die Buchführungspflicht verletzt haben. Zunächst steht allerdings noch die Zulassung der Klage durch das Münchner Landgericht an.
Veruntreuung von 22 Millionen Euro
22 Millionen Euro soll der Manager gemeinsam mit Jan Marsalek aus der Konzernkasse veruntreut haben. Davon habe er zunächst einen beachtlichen Teil selbst behalten und in eine eigene Beteiligungsfirma investiert.
Die illegale Herkunft des Geldes sei verschleiert worden, indem die Summen in deutsche Start-Up-Unternehmen investiert worden und somit in den legalen Wirtschaftskreislauf gekommen seien. Dies sei über die Gesellschaft IMS Capital möglich gewesen – der ehemalige Manager sei dort selbst tätig gewesen. Mittlerweile ist die Gesellschaft ebenfalls insolvent. Jan Marsalek soll einer der hauptsächlichen Investoren bei IMS Capital gewesen sein.
Enge Beziehung zwischen Marsalek und Angeklagtem
Die Begegnungen zwischen Marsalek und dem Angeklagten seien nicht rein geschäftlich gewesen, davon könne man laut Medieninformationen ausgehen, denen zufolge sie intern als „enge Freunde“ galten. So investierte der angeklagte Manager für den flüchtigen Marsalek jahrelang Gelder. Außerdem habe er, während ganz Deutschland nach Bekanntwerden des Wirecard-Skandals den Ex-Vertriebschef des Konzerns suchte, für ihn eine Unterkunft in München angemietet.
Bisheriger Stand des Wirecard-Skandals
Derzeit wird Jan Marsaleks Aufenthaltsstatus in Russland vermutet. Der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun befindet sich hingegen bereits in Haft. Eine Anklage gegen ihn lässt aber noch auf sich warten.
Bandenmäßiger Betrug lautet der Vorwurf der Ermittler gegenüber den ehemaligen Topmanagern des Zahlungsdienstleisters. Sie sollen Umsätze in Milliardenhöhe verbucht haben, die es gar nicht gab. Von Betrugsschäden in Höhe von drei Milliarden Euro ist mittlerweile die Rede.
Treten Sie unserer Sammelklage bei!
Sollten Sie als Anleger durch den Wirecard-Skandal betroffen sein, dann wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Mingers. und treten Sie unserer Sammelklage bei. Denn den Wirecard-Anlegern steht eine Entschädigung zu und wir kämpfen dafür, dass Sie Ihren Schadensersatz bekommen.
„Vor dem Hintergrund des bisland bekannten Sachverhalts muss von einer Falschberatung ausgegangen werden“, begründet Rechtsanwalt Markus Mingers. Dementsprechend würden Schadensersatzansprüche der geschädigten Verbraucher gegen den Vorstand bestehen sowie gegen die Vermittler, was in diesem Fall die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY wäre.
„Außerdem prüfen wir gerade, ob wir die Schadensersatzklage auch gegen die Aufsichtsbehörde der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ausweiten können“, fügt Mingers hinzu.
Welche Aktien sind betroffen?
Betroffen sind vor allem die Verbraucher der folgenden Aktien:
- Die Wirecard-Aktie (WKN: 747206 / ISIN: DE0007472060)
- Von Wirecard herausgegebene Anleihen (WKN: A2YNQ5 / ISIN: DE000A2YNQ58)
- Diverse Derivate, die auf der Wirecard-Aktie basieren, z.B. Zertifikate, Optionsscheine, Termingeschäfte oder andere Hebelprodukte
Betroffene sollten schnellstmöglich handeln, um ihren Schadensersatzanspruch geltend zu machen.
Lassen Sie sich daher kostenfrei von uns beraten und wir prüfen Ihre Schadensersatzansprüche. Treten Sie dann unserem Musterverfahren bei.
Wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers.
Wenden Sie sich bei Bedarf jeder Zeit an uns. Wir beraten Sie gerne. Unsere Kontaktdaten finden Sie dazu auf unserer Website.
Weitere spannende Rechtsnews gibt es auch auf unserem Blog oder unserem YouTube-Channel. Schauen Sie dort doch mal vorbei!